Beschlussentwurf:
Der Errichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife“ am Geschwister-Scholl-Berufskolleg zum 01.08.2021 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Das Geschwister-Scholl-Berufskolleg
beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2021/2022 den Vollzeitbildungsgang „Berufsfachschule
Kosmetik“ anzubieten. Im dritten Schuljahr besteht die Möglichkeit, die
Fachhochschulreife zu erwerben. Im Rahmen der Berufsschulentwicklung erhält das
Geschwister-Scholl-Berufskolleg das Profil „Gesundheit und Soziales“. Die BFS
Kosmetik im Kontext des Berufsfeldes Körperpflege ist daher geeignet.
Die Nachfrage
ergibt sich im großen Maße seitens des Personenkreises der Friseurinnen und
Friseure, die hierdurch eine fachlich aufbauende Weiterbildung erhalten. In der
näheren Region gibt es kein entsprechendes Angebot, die nächsten Schulen
befinden sich in Köln und Düsseldorf. Zum Teil handelt es sich hierbei um
schulgeldpflichtige Privatschulen. Die Anhörung benachbarter Schulträger wurde
veranlasst.
Im Berufskolleg
kann der vorhandene Fachraum (Frisiersalon) durch eine Erweiterung der
Ausstattung genutzt werden. Die Aufwendungen für die anzuschaffende Ausstattung
wurde bereits im Haushaltsplan 2021 i. H. v. 50.000 € etatisiert.
Nach hiesigen
Erkundigungen gibt es eine Vielzahl von Friseurbetrieben mit Kosmetikangeboten,
Kosmetikstudios und Spa-Hotels, die eine Nachfrage von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sichern. Die ergänzende Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife
mit Berufsfachschulabschluss ist eine Bereicherung und trägt zur qualitativen Sicherung
der Ausbildungsoptionen in Leverkusen bei.
Das Geschwister-Scholl-
Berufskolleg verfügt grundsätzlich über die personellen Ressourcen, jedoch müsste
eine Praxislehrerin für Kosmetik stundenweise eingestellt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Demmer FB 40 Tel. 406-4019
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Ausstattungsinvestitionskosten i. H. v. rd. 50.000 €, etatisiert im Haushaltsjahr 2021.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |