Betreff
Neuaufteilung und Verringerung der Schiedsamtsbezirke
Vorlage
2020/3758
Aktenzeichen
304-62-rü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1) Mit sofortiger Wirkung wird der Schiedsamtsbezirk IX - Bergisch Neukirchen - aufgelöst und die Schiedsamtsbezirke VII - Opladen-Ost, Quettingen - und VIII - Opladen-West - werden neu zugeschnitten. Der Schiedsamtsbezirk VII umfasst dann die Ortsteile „Quettingen“ und „Bergisch Neukirchen“ und der Schiedsamtsbezirk VIII umfasst dann den Ortsteil „Opladen“.

 

2) Mit Datum vom 22.04.2023 werden die Schiedsamtsbezirke I - Wiesdorf-West und II Wiesdorf-Ost/Manfort - zusammengelegt. Der Schiedsamtsbezirk II umfasst die Ortsteile „Wiesdorf“ und „Manfort“.

 

3) Mit Datum vom 22.04.2023 werden die Schiedsamtsbezirke IV - Rheindorf - und X - Hitdorf - zusammengelegt. Der Schiedsamtsbezirk IV umfasst die Ortsteile „Rheindorf“ und „Hitdorf“.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Das Gebiet der Stadt Leverkusen ist in zehn Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Anzahl von Schlichtungsfällen ist rückläufig, sodass aus dem Kreise der Schiedspersonen eine Verringerung der Schiedsamtsbezirke angeregt wurde.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Meinung der Schiedspersonen zur Aufteilung und Zuschnitt der Schiedsamtsbezirke ausschlaggebend ist. In einem gemeinsamen Gespräch beim Amtsgericht Leverkusen wurde daher einvernehmlich vorgeschlagen, noch in 2020 den vakanten Schiedsamtsbezirk IX - Bergisch Neukirchen - aufzulösen und mit den Schiedsamtsbezirken VII und VIII zu verschmelzen. Maßgeblich war der Wunsch, den Stadtteil Opladen nicht mehr aufzuteilen, sondern in eine Hand zu geben, sodass hieraus dann die neuen Schiedsamtsbezirke VII - Quettingen/Bergisch Neukirchen - und VIII - Opladen - hervorgehen.

 

Mittelfristig sollen in einem weiteren Schritt in 2023 dann zwei weitere Schiedsamtsbezirke durch Zusammenlegung aufgelöst werden. Hiervon betroffen sind die Schiedsamtsbezirke I - Wiesdorf-West - und II - Wiesdorf-Ost/Manfort - betroffen. Hierzu wird zunächst eine Verjüngung und Einarbeitung der amtierenden Schiedspersonen angestrebt. Dies erfolgt aktuell dadurch, dass der Schiedsamtsbezirk II neu besetzt wurde und bis zum Ende der Amtszeit von der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks I zum 22.04.2023 die Einarbeitung erfolgen kann.

 

Ebenso betroffen sind die Schiedsamtsbezirke X - Hitdorf - und IV - Rheindorf -. Hier ist beabsichtigt, mit dem Ausscheiden der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks X zum 24.09.2022 die Nachfolge zu regeln (ein Interessent ist jetzt schon vorhanden), damit dann beim Ausscheiden der Schiedsperson des Bezirks IV zum 22.04.2023 eine Zusammenlegung erfolgen kann.

 

Von den Änderungen sind alle Bezirksvertretungen betroffen und somit ist eine Vorberatung der Bezirksvertretungen erforderlich. Über den Neuzuschnitt der Schiedsamtsbezirke ist gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW jedoch allein der Rat zuständig und entscheidet daher unmittelbar. Eine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten nach § 36 GO NRW ist gesetzlich ausgeschlossen, da die Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet entschieden werden kann

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rütter, FB 30, 406 - 3091

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 549900/Produkt 020503/Produktgruppe 0205.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ersparnis Entschädigung Schiedspersonen

ab 2020 = 1.200 €/jährlich und
ab 2024 = 2.400 €/jährlich.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 30, Frau Gopp

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die vorgesehenen Veränderungen sukzessive umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus empfohlen. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.