Betreff
Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf - Geschäftsordnung des Projetkbeirates "Bürgermeile Hitdorf"
Vorlage
2020/3430/1
Aktenzeichen
612-sw
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung für den Beirat des Projektes Bürgermeile Hitdorf.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Grundlagen für den vorliegenden Beschluss sind die Vorlage 2020/3430 und der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.06.2020. Die Verwaltung wurde danach beauftragt, in einem Termin zusammen mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die relevanten Änderungen der Geschäftsordnung für den Projektbeirat herauszuarbeiten und die Ergebnisse in Form einer geänderten Geschäftsordnung im nächsten Turnus zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der geforderte Abstimmungstermin hat am 29.07.2020 stattgefunden. Wesentliche Änderungen betreffen die folgenden Punkte:

 

1.    Zusammensetzung des Beirats (§ 2 A und B): ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied weniger, zwei Sitze (vorher ein Sitz) für beratende Vertreter der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I,

2.    Regelungen für die Wahl und Dauer der Jugendvertretung (§ 2 Abs. 4),

3.    Regelungen für die Vertretung der Grundschulen (§ 2 Abs. 5),

4.    Stimm- und Antragsberechtigung sowie Beschlussfähigkeit (§§ 5 und 6),

5.    Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Bezirksvertretung I (§ 8).

 

Der geänderte Entwurf der Geschäftsordnung wird hiermit als Anlage 1 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Schwanke / FB 61 / 406-6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um einen Handlungsrahmen für den Beirat des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf des InHK Hitdorf

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mit der Umsetzung der Geschäftsordnung sind keine weiteren finanziellen Aufwendungen verbunden.

 

Die Mittel für die baulichen Maßnahmen des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf stehen auf der Finanzstelle 65000170011162, Finanzposition 783100, zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Das Projekt Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke im Gebäude Hitdorfer Str. 169, welches zentraler Bestandteil des Förderantrages war, dient der Sicherung der bewilligten Fördermittel.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

Die Umsetzung des ideellen Grundgedankens des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf erfordert die intensive Abstimmung der Kooperationspartner und die Einbindung weiterer Hitdorfer Akteure.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]