Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung für den Beirat des Projektes Bürgermeile Hitdorf.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Grundlagen für den vorliegenden Beschluss sind die Vorlage
2020/3430 und der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.06.2020.
Die Verwaltung wurde danach beauftragt, in einem Termin zusammen mit den
Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die relevanten
Änderungen der Geschäftsordnung für den Projektbeirat herauszuarbeiten und die
Ergebnisse in Form einer geänderten Geschäftsordnung im nächsten Turnus zur
erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
Der geforderte Abstimmungstermin hat am 29.07.2020
stattgefunden. Wesentliche Änderungen betreffen die folgenden Punkte:
1. Zusammensetzung des
Beirats (§ 2 A und B): ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied weniger, zwei
Sitze (vorher ein Sitz) für beratende Vertreter der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I,
2. Regelungen für die Wahl
und Dauer der Jugendvertretung (§ 2 Abs. 4),
3. Regelungen für die
Vertretung der Grundschulen (§ 2 Abs. 5),
4. Stimm- und
Antragsberechtigung sowie Beschlussfähigkeit (§§ 5 und 6),
5. Änderungen der
Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Bezirksvertretung I (§ 8).
Der geänderte Entwurf der Geschäftsordnung
wird hiermit als Anlage 1 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Fr. Schwanke / FB 61 / 406-6129
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um einen Handlungsrahmen für den Beirat des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf des InHK Hitdorf
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mit der Umsetzung der Geschäftsordnung sind keine weiteren finanziellen Aufwendungen verbunden.
Die Mittel für die baulichen Maßnahmen des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf stehen auf der Finanzstelle 65000170011162, Finanzposition 783100, zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Das Projekt Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke im Gebäude Hitdorfer Str. 169, welches zentraler Bestandteil des Förderantrages war, dient der Sicherung der bewilligten Fördermittel.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja]] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung
des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des
Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Umsetzung des ideellen Grundgedankens des
Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf erfordert die intensive Abstimmung der
Kooperationspartner und die Einbindung weiterer Hitdorfer Akteure. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |