Betreff
Kürzung der kleinen Investitionsmaßnahmen 2010 in den drei Stadtbezirken
Vorlage
0634/2010
Aktenzeichen
012-40-10-wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Kürzung der am 28.06.2010 beschlossenen Einzelmaßnahme „Anschaffung einer Kletterwand für die GGS Sternenschule“ von 18.000,-€ auf 14.000,-€ aus dem investiven Ansatz der bezirklichen Mittel für kleine Investitionsmaßnahmen 2010 im Stadtbezirk I.
  2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Kürzung der am 29.06.2010 beschlossenen Einzelmaßnahme „Neue Spielgeräte im Tierpark Reuschenberg“ von 5.000,-€ auf 3.200,-€ sowie die Streichung der am 29.06.2010 beschlossenen Einzelmaßnahme „Anschaffung und Aufstellung einer Info-Tafel für den Bezirk II“ (2.000,-€) aus dem investiven Ansatz der bezirklichen Mittel für kleine Investitionsmaßnahmen 2010 im Stadtbezirk II. Die letztere Maßnahme soll bei der Erarbeitung der Vorlage „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2011“ erneut berücksichtigt werden.
  3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Kürzung der am 01.07.2010 beschlossenen Einzelmaßnahme „Anschaffung von Sport- und Spielgeräten für den Außenbereich der GGS Heinrich-Lübke-Straße/FöS Comeniusschule“ von 4.200,-€ auf 2.000,-€ aus dem investiven Ansatz der bezirklichen Mittel für kleine Investitionsmaßnahmen 2010 im Stadtbezirk III.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Reinhard Buchhorn

Begründung:

 

Gemäß der Vorlage Nr. 0630/2010 „Haushaltsplan 2010 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013“ sind aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 26.07.2010 zum städtischen Haushalt 2010 im investiven Haushalt insgesamt 11.162.596,-€ zu kompensieren. Hieraus resultierend hat die Verwaltung eine Änderungsliste erarbeitet, die unter Anderem eine Kürzung von 10.000,-€ des investiven Ansatzes (Maßnahmen über 410,-€) der kleinen Investitionsmittel in den drei Stadtbezirken für das Jahr 2010 vorsieht.

 

Nach Prüfung aller von den drei Bezirksvertretungen beschlossenen investiven Einzelmaßnahmen schlägt die Verwaltung eine Kürzung bzw. Streichung der im Beschlussentwurf genannten Einzelmaßnahmen vor.

 

Im Einzelnen wird dies wie folgt begründet:

 

Stadtbezirk I:

 

Die Anschaffung einer Kletterwand für die GGS Sternenschule ist nach eingehender Prüfung der Verwaltung auch mit einem Zuschuss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in Höhe von 14.000,-€ realisierbar, sodass bei dieser Maßnahme eine Kürzung von 4.000,-€ vorgeschlagen wird.

 

Stadtbezirk II:

 

Die Verwaltung schlägt eine Kürzung von 1.800,- € des Ansatzes für neue Spielgeräte im Tierpark Reuschenberg vor. Auch mit einem Betrag von 3.200,-€ lassen sich hier aus Sicht der Verwaltung Verbesserungen erzielen.

Des Weiteren wird die Streichung der Maßnahme „Anschaffung und Aufstellung einer Info-Tafel für den Bezirk II“ in Höhe von 2.000,-€ empfohlen. Die Maßnahme wird von der Verwaltung als nicht so dringlich eingestuft, dass eine Umsetzung unbedingt im Jahr 2010 erfolgen müsste. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme bei der Erarbeitung der Vorlage „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2011“ zu gegebener Zeit erneut zu berücksichtigen.

 

Stadtbezirk III:

 

Die Verwaltung schlägt eine Kürzung von 2.200,-€ bei der Anschaffung von Sport- und Spielgeräten für den Außenbereich der GGS Heinrich-Lübke-Straße/FöS Comeniusschule vor. Bereits mit einem bezirklichen Zuschuss von 2.000,-€ lassen sich hier Verbesserungen erzielen. Zudem ist voraussichtlich noch eine finanzielle Beteiligung des Fachbereiches Schulen möglich, sodass dann die Maßnahme doch wie vorgesehen in 2010 bzw. bis einschließlich 2011 umgesetzt werden könnte.

 

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0634/2010…………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

 

Susanne Weber / 01 / 0214 406-8881

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2010

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

81040105012000 / 782600

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einsparung von 10.000,-€ im Haushaltsjahr 2010

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine