Beschlussentwurf:
Der Leistungserweiterung zwischen Opladen und Leichlingen auf der
Linie 253 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangslage
Die Buslinien 251 (Leichlingen – Berg. Neukirchen – Opladen – Chempark) und 253 (Leichlingen – Berg. Neukirchen – Opladen – Rheindorf – Hitdorf) wurden bis zum 29.02.2020 von dem Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH eigenwirtschaftlich betrieben. Das Unternehmen hat am 23.01.2020 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln gestellt und wurde zum 01.03.2020 durch die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde von der Betriebspflicht auf diesen beiden Linien entbunden. Die wupsi GmbH hat ab dem 01.03.2020 den Betrieb der Linien übergangsweise übernommen, um eine Unterbrechung der Verkehre zu verhindern.
Mit der Dringlichkeitsvorlage Nr. 2020/3474 (Übergangsbetrauung in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im ÖPNV an die wupsi GmbH) wurde die Übergangsbetrauung für die beiden Linien in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im ÖPNV an die wupsi GmbH beschlossen, die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 25.06.2020 vom Rat der Stadt Leverkusen genehmigt. Die Übergangsbetrauung begann am 01.03.2020 und hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren.
Mit der Dringlichkeitsvorlage Nr. 2020/3547 (Leistungserweiterung und Optimierung des ÖPNV-Angebotes auf der Linie 253) wurde die Leistungserweiterung der Linie 253 auf dem Abschnitt Hitdorf – Opladen beschlossen, diese Dringlichkeitsentscheidung wurde ebenfalls am 25.06.2020 vom Rat der Stadt Leverkusen genehmigt. In dieser Vorlage wurden auch Verbesserungen des Leistungsangebots auf dem Abschnitt Opladen – Leichlingen angekündigt. Hierzu war eine weitergehende Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und der wupsi GmbH notwendig.
Umsetzung
Folgende Leistungserweiterungen und Optimierungen der Linie 253 auf dem Linienabschnitt Opladen – Leichlingen werden von der Verwaltung wie folgt zur Umsetzung vorgeschlagen:
·
Verdichtung
des bisher nur stündlichen Fahrplanangebots zwischen Opladen und Leichlingen
auf einen 30- Minuten-Takt montags bis samstags bis ca. 21:00 Uhr;
·
Ausweitung
der Bedienzeiten der Linie in den Abendstunden montags bis freitags bis ca. 23
Uhr sowie eine Erweiterung des Angebots an Samstagen (17 Fahrten zusätzlich je
Richtung) und Sonntagen (6 Fahrten zusätzlich je Richtung);
·
Wiederaufnahme
der direkten und regelmäßigen Anbindung des Leichlinger Bahnhofs;
·
Anbindung
der Leichlinger Vogelsiedlung.
Aufgrund der zu
erwartenden Fahrgastzahlen auf dem Abschnitt Opladen – Leichlingen wird vom
Rheinisch-Bergischen-Kreis als Aufgabenträger im Stadtgebiet Leichlingen eine Verdichtung
auf einen 30-Minuten-Takt als ausreichend angesehen. Aus betrieblichen Gründen
wird die Linie 253 aufgrund der unterschiedlichen Taktung auf den beiden
Abschnitten Hitdorf – Opladen (20-Minuten-Takt) und Opladen – Leichlingen (30-
Minuten Takt) in Opladen Busbahnhof größtenteils getrennt.
Hierdurch und durch eine Anpassung der Fahrplanzeiten werden zudem Störanfälligkeiten, wie z. B. Verspätungen auf dem zurzeit sehr langen Linienweg, reduziert. Damit wird die Attraktivität der Linie erhöht und der Umstieg auf den ÖPNV gefördert. Durch die geplanten Leistungsverdichtungen ergeben sich gute Umstiegsmöglichkeiten auf den SPNV in Opladen und in Leichlingen.
Zeitliche Vorgehensweise
Die mit dieser Vorlage zum Beschluss vorliegenden Leistungserweiterungen werden in die Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 aufgenommen. Diese Vorabbekanntmachung ist Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen im ÖPNV. Sie muss 1 Jahr vor der beabsichtigten endgültigen Vergabe veröffentlicht werden. Nach Ablauf dieser Frist darf die Vergabe in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgen. Dieser öffentliche Dienstleistungsauftrag ist erforderlich, damit die wupsi GmbH die Verkehrsleistungen auf den Linien 251 und 253 langfristig nach Auslaufen der maximal zweijährigen Übergangsbetrauung durchführen kann. Die ersten 3 Monate ab Zeitpunkt der Veröffentlichung können Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge auf die veröffentlichten Verkehre stellen.
Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen soll vorbehaltlich der Beschlussfassung möglichst im Rahmen des Fahrplanwechsels im Dezember 2020 erfolgen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll – wie auch die Vergabe des Gesamtnetzes – spätestens bei Ablauf der Übergangsbetrauung gemeinsam mit dem RBK an die wupsi GmbH vergeben werden.
Kosten
Die Kosten setzen sich aus den jährlichen Mehraufwendungen abzüglich der geschätzten Zusatzeinnahmen durch ein erhöhtes Fahrgastaufkommen zusammen. Diese Einnahmen wurden bewusst vorsichtig eingeschätzt.
Unter Berücksichtigung ggf. erzielbarer Mehrerlöse auf der Linie beläuft sich der Zuschussbedarf für die geplanten Leistungserweiterungen auf ca. 80.000 € jährlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / FB 660 /
Tel. 406 - 6623
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe 1212 (ÖPNV Dezernat III), Sachkonto 54 29 30, Aufwendungen ÖPNV.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Jährliche Mehrkosten des städtischen ÖPNV- Aufwandes um ca.
80.000 €.
Die Mittel werden im Haushalt ab 2021 angemeldet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte zur Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zeitnah in die Wege leiten zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus empfohlen. Daher wird die Vorlage über den Nachtragstermin eingebracht.