Betreff
Umbau Berliner Platz und Düsseldorfer Straße von Brückenstraße bis Berliner Platz in Leverkusen-Opladen
- Aufnahme der Maßnahme in das kommunale Förderprogramm des Landes
- Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler OWG-UWG vom 05.05.10 (Antrag-Nr. 0486/2010)
Vorlage
0381/2010/1
Aktenzeichen
660-sy
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Stellungnahme der Verwaltung zum Förderprogramm kommunaler Straßen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Umbau des Berliner Platzes mit Fördermitteln wird aufgrund der hohen Programmauslastung zurückgestellt. Es erfolgt ausschließlich eine Instandsetzung der Verkehrsflächen im Rahmen der laufenden Kanalbaumaßnahme.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                    Mues

 

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Vorlage 0381/2010 - Umbau Berliner Platz wurde in der Ratssitzung am 10.05.2010  die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der zuständigen Förderinstanz zu klären, ob eine Förderkonkurrenz zwischen der Förderung der „Brücken/ neue bahnstadt opladen“ und der Förderung des „Berliner Platzes“ vorliegt (Antrag-Nr. 0486/2010).

Mit Schreiben vom 28.05.2010 wurde hierzu die Bezirksregierung Köln Dez. 25 (Förderung kommunaler Straßenbau) seitens der TBL AöR angeschrieben. Zur Berücksichtigung des Berliner Platzes im Förderprogramm antwortete das Ministerium mit Schreiben vom 23.06.2010 (s. Anlage)

 

Nach Auskunft des Ministeriums, ist neben der Brücke Nord nun auch die Brücke Mitte im laufenden Förderprogramm enthalten. Aufgrund der hohen Auslastung des Förderprogramms musste daher in Abstimmung mit der Stadt Leverkusen, der Umbau des Kreisverkehres Berliner Platz in den so genannten „Anhang“ des Programms  verschoben werden. Maßnahmen im Anhang sind generell förderfähig, besitzen aber kein festgelegtes Förderjahr.

Nach aktueller Auskunft der Bezirksregierung sind zwischenzeitlich auch weitere geplante Fördermaßnahmen der Stadt Leverkusen in den o.g. Anhang verschoben worden. Es handelt sich um die bereits beschlossene Maßnahme „Umbau der Kreuzung Langenfelder Straße/ Umlag in einen Kreisverkehr“ und um den Umbau des provisorischen Kreisverkehrs Rennbaumstraße/ Stauffenbergstraße.

Nach Auskunft des Ministeriums kann über eine mögliche Förderung der o.g. Maßnahmen erst wieder im kommenden Einplanungsgespräch Herbst/ Winter 2010 entschieden werden.

Angesichts der unverändert hohen Programmauslastung zur Förderung kommunaler Straßen und aufgrund mangelnder anderer Maßnahme die zum Tausch angeboten werden könnten,  wird seitens der Verwaltung ein Verzicht auf den Umbau Berliner Platz vorgeschlagen.

Es erfolgt ausschließlich eine Instandsetzung der Verkehrsflächen im Rahmen der laufenden Kanalbaumaßnahme.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   0381/2010/1

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring/ 66/ 406-66 66

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verzicht auf den Umbau des Kreisverkehres Berliner Platz

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Keine Etatisierung, da Finanzierung aus Mitteln der TBL AöR

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Die Fördermöglichkeiten kommunaler Straßenplanungen werden im kommenden Einplanungsgespräch (Herbst 2010) bei der Bezirksregierung Köln erörtert. Um bis zu diesem Termin eine Klärung der Baumaßnahme „Umbau Berliner Platz“ zu erhalten, ist noch eine Beschlussfassung im September-Turnus der Gremien erforderlich.