Kenntnisnahme:
Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden. Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen, (jetzt AGL Jobcenter) und der Stadtverwaltung, Fachbereich Soziales, soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern sollen auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden. Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen:
- Sozialdienst Kath. Männer,
- Diakonisches Werk,
- Arbeiterwohlfahrt,
Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.
Aktueller Anlass
Gem. § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben. Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.
In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen ein mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Frau Willich/FB 50/406 - 5000
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN0505 / 500005050106 und PN0515 / 500005150108
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Planansatz 329.100,00 Euro PN0505, Planansatz 50.000,00 Euro PN0515
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die abschließende Abstimmung im Zusammenhang mit den Beteiligten dieser Vorlage erst kürzlich erfolgen konnte, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.