Betreff
Widmung Weidenstraße und Hitdorfer Kirchweg
Vorlage
0635/2010
Aktenzeichen
660-1444-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Weidenstraße und den Hitdorfer Kirchweg gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde- / Anliegerstraßen zu widmen.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die Weidenstraße zwischen Hitdorfer Straße und Hitdorfer Kirchweg ist 2009 gemäß dem Bebauungsplan 80/I (1. Änderung) erstmals endgültig hergestellt worden.

 

Der Hitdorfer Kirchweg wurde zuletzt 2009 saniert und um Gehwegteile ergänzt. Durch die im Laufe der Zeit hinzu gekommenen Teile hat sich die Fläche seit Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes um rund ein Drittel vergrößert.

 

Alle Verkehrsflächen werden formell dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie sind im Anlageplan dargestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0635/2010 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 66 / 406-6616

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Straßenrechtliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Etatisierung notwendig

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine