Betreff
Umbenennung Bahnhof Leverkusen-Schlebusch
Vorlage
2020/3827
Aktenzeichen
010-pe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bahnhof Leverkusen-Schlebusch wird umbenannt in Bahnhof Leverkusen-Manfort.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, über die zuständige Deutsche Bahn AG alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Umbenennung schnellstmöglich, im Rahmen des nächsten umsetzbaren Fahrplanwechsels, zu vollziehen.

3.    Die mit der Umbenennung verbundenen Kosten werden über Haushaltsmittel des Fachbereichs Soziales (FB 50) sowie über Projektmittel für den Stadtteil Manfort abgedeckt. Hinsichtlich der Haushaltsmittel handelt es sich um eine Vorfinanzierung. Die Kosten sollen im Nachgang mittels einer Fundraising-Initiative möglichst komplett gedeckt werden.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Bahnstation „Leverkusen-Schlebusch“ (Regionalzugverkehr) befindet sich auf dem Gebiet des heutigen Stadtteils Leverkusen-Manfort (südlich Gustav-Heinemann-Straße, angrenzend am Moosweg). Aus historischen Gründen und zu einer Zeit, als die Stadt Leverkusen noch nicht existierte und es Manfort als Stadtteil noch nicht gab, wurde die Bahnstation mit dem heutigen Namen versehen.

 

Bereits seit Längerem gibt es Bestrebungen und Initiativen, eine Umbenennung der Bahnstation vorzunehmen, um die gegenwärtigen tatsächlichen Gegebenheiten abzubilden. Am 02.06.2017 wurde von der SPD ein Antrag gestellt (Antrag Nr. 2017/1708), dass die Verwaltung Kontakt mit der Deutschen Bahn (DB) aufnehmen und sich dafür einsetzen solle, eine Umbenennung des Bahnhofs „Leverkusen-Schlebusch“ in „Leverkusen-Manfort“ zu erwirken. Die Verhandlung des Antrags mündete in den folgenden Ratsbeschluss vom 10.07.2017:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Umbenennung des Bahnhofes
Schlebusch möglich ist und mit welchen Kosten dies für die Stadt Leverkusen verbunden ist.“

 

Als Ergebnis dieses Prüfauftrages gab es noch im gleichen Jahr in z.d.A.: Rat Nr. 8 vom 07.09.2017 eine Stellungnahme vom Fachbereich Tiefbau. Demnach ist eine Umbenennung des Bahnhofs Leverkusen-Schlebusch aus Sicht der Deutschen Bahn grundsätzlich möglich. Die Kosten wurden von der DB damals (2017) auf ca. 25.000 € geschätzt (hierzu gehören z. B. die Änderung sämtlicher EDV-Leitsysteme, Informationsmedien, Beschilderungen etc.). Die Kosten müssten von der Stadt Leverkusen übernommen werden. Die DB benötigt im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung. Das Thema wurde seitens der Verwaltung (Tiefbau) damals nicht weiter vorangetrieben, da keine finale Entscheidung der Politik unter Berücksichtigung der Kosten vorlag.

 

Eine aktuelle Nachfrage bei der DB hat ergeben, dass sich an den 2017 genannten Voraussetzungen nichts Wesentliches geändert hat. Die Kostenschätzung wird grundsätzlich aufrechterhalten, aufgrund steigender Kostenfortschreibung könnte sich die Summe nunmehr allerdings auf ca. 30.000 € belaufen. Genauere Angaben können seitens der DB erst nach tatsächlicher Auftragserteilung und damit einhergehender Prüfung gemacht werden. Die Auftragserteilung erfolgt mittels verbindlicher Kostenübernahmeerklärung. Diese müsste bis spätestens Oktober 2020 bei der DB vorliegen, damit eine Umsetzung der Maßnahme zum Fahrplanwechsel im Jahr 2021 (Dezember) und somit für das Jahr 2022 gewährleistet werden kann. Andernfalls verschiebt sich die Umsetzung laut Auskunft der DB um ein Jahr (2023).

 

Der Sachverhalt soll nunmehr erneut aufgegriffen und abgeschlossen werden.

 

Verkehrsleitende Bezeichnungen, wie die Namen von Bahnstationen, sollen korrekt sein. Um Unmut und Kritik aus der Bevölkerung zu vermeiden, insbesondere auch durch ortsfremde Personen, die an dieser Station ein-, aus- oder umsteigen (auf den Bus), ist es geboten, die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten eindeutig zu benennen, um Missverständnissen und Irreführungen vorzubeugen. Des Weiteren kann die Umbenennung und die damit verbundene Etablierung einer „eigenen“ Bahnstation das Selbstwertgefühl der Manforter Bürgerinnen und Bürger stärken und somit deren Verbundenheit zu ihrem Stadtteil festigen. Diese Maßnahme kann sich somit identitätsstiftend auswirken.

 

Die Kosten für die Umbenennung sollen über Haushaltsmittel des Fachbereiches 50 - Soziales getragen werden. Der Fachbereich ist an der Umsetzung des zusammen mit dem Diakonischen Werk betriebenen Projektes Gemeinsam Leben in Manfort (GLIM) beteiligt. Bei der Bereitstellung der Mittel handelt es sich um eine Vorfinanzierung. Die Kosten sollen im Nachgang über eine Fundraising-Initiative möglichst komplett gedeckt werden. Diese Initiative wird federführend durch das Quartiersmanagement Manfort begleitet und soll verschiedene Akteure für das Projekt gewinnen. Aus dem Fördermitteltopf des Projektes GLIM wird eine „Start-Finanzierung“ in Höhe von 5.000 Euro in Aussicht gestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Im Anschluss an den finalen Ratsbeschluss setzt sich die Verwaltung mit der Deutschen Bahn in Kontakt, um schnellstmöglich, im Rahmen des nächsten umsetzbaren Fahrplanwechsels, eine Umbenennung durchzuführen. Zugleich wird seitens der Verwaltung Kontakt mit der wupsi GmbH aufgenommen, um auch dort eine Anpassung des Fahrplans vornehmen zu lassen.

 

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird die Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.07.2020 (Vorlage Nr. 2020/3827) als beantwortet betrachtet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Melchert, Dez. III, 406 - 8894

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Umbenennung Bahnhof Leverkusen-Schlebusch in Bahnhof Leverkusen-Manfort.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)


Deckungsmittel FB 50; PN0515 / FiPo 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Deckungsmittel (Kosten ca. 30.000 €) werden durch den FB 50 bereitgestellt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des vorangegangenen Abstimmungsprozesses war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Um die geplante Maßnahme jedoch zeitnah umsetzen zu können, wird um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus gebeten.