Beschlussentwurf:
1.
Der Bahnhof Leverkusen-Schlebusch wird umbenannt
in Bahnhof Leverkusen-Manfort.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die
zuständige Deutsche Bahn AG alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die
Umbenennung schnellstmöglich, im Rahmen des nächsten umsetzbaren Fahrplanwechsels,
zu vollziehen.
3. Die mit der Umbenennung verbundenen Kosten werden über Haushaltsmittel des Fachbereichs Soziales (FB 50) sowie über Projektmittel für den Stadtteil Manfort abgedeckt. Hinsichtlich der Haushaltsmittel handelt es sich um eine Vorfinanzierung. Die Kosten sollen im Nachgang mittels einer Fundraising-Initiative möglichst komplett gedeckt werden.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Bahnstation „Leverkusen-Schlebusch“
(Regionalzugverkehr) befindet sich auf dem Gebiet des heutigen Stadtteils
Leverkusen-Manfort (südlich Gustav-Heinemann-Straße, angrenzend am Moosweg).
Aus historischen Gründen und zu einer Zeit, als die Stadt Leverkusen noch nicht
existierte und es Manfort als Stadtteil noch nicht gab, wurde die Bahnstation
mit dem heutigen Namen versehen.
Bereits seit Längerem gibt es Bestrebungen
und Initiativen, eine Umbenennung der Bahnstation vorzunehmen, um die
gegenwärtigen tatsächlichen Gegebenheiten abzubilden. Am 02.06.2017 wurde von
der SPD ein Antrag gestellt (Antrag Nr. 2017/1708), dass die Verwaltung Kontakt
mit der Deutschen Bahn (DB) aufnehmen und sich dafür einsetzen solle, eine
Umbenennung des Bahnhofs „Leverkusen-Schlebusch“ in „Leverkusen-Manfort“ zu
erwirken. Die Verhandlung des Antrags mündete in den folgenden Ratsbeschluss
vom 10.07.2017:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Umbenennung des
Bahnhofes
Schlebusch möglich ist und mit welchen Kosten dies für die Stadt Leverkusen
verbunden ist.“
Als Ergebnis dieses Prüfauftrages gab es noch
im gleichen Jahr in z.d.A.: Rat Nr. 8 vom 07.09.2017 eine Stellungnahme vom
Fachbereich Tiefbau. Demnach ist eine Umbenennung des Bahnhofs
Leverkusen-Schlebusch aus Sicht der Deutschen Bahn grundsätzlich möglich. Die
Kosten wurden von der DB damals (2017) auf ca. 25.000 € geschätzt (hierzu
gehören z. B. die Änderung sämtlicher EDV-Leitsysteme, Informationsmedien,
Beschilderungen etc.). Die Kosten müssten von der Stadt Leverkusen übernommen
werden. Die DB benötigt im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung. Das Thema
wurde seitens der Verwaltung (Tiefbau) damals nicht weiter vorangetrieben, da
keine finale Entscheidung der Politik unter Berücksichtigung der Kosten vorlag.
Eine aktuelle Nachfrage bei der DB hat
ergeben, dass sich an den 2017 genannten Voraussetzungen nichts Wesentliches
geändert hat. Die Kostenschätzung wird grundsätzlich aufrechterhalten, aufgrund
steigender Kostenfortschreibung könnte sich die Summe nunmehr allerdings auf
ca. 30.000 € belaufen. Genauere Angaben können seitens der DB erst nach
tatsächlicher Auftragserteilung und damit einhergehender Prüfung gemacht
werden. Die Auftragserteilung erfolgt mittels verbindlicher Kostenübernahmeerklärung.
Diese müsste bis spätestens Oktober 2020 bei der DB vorliegen, damit eine
Umsetzung der Maßnahme zum Fahrplanwechsel im Jahr 2021 (Dezember) und somit
für das Jahr 2022 gewährleistet werden kann. Andernfalls verschiebt sich die
Umsetzung laut Auskunft der DB um ein Jahr (2023).
Der Sachverhalt soll nunmehr erneut
aufgegriffen und abgeschlossen werden.
Verkehrsleitende Bezeichnungen, wie die Namen
von Bahnstationen, sollen korrekt sein. Um Unmut und Kritik aus der Bevölkerung
zu vermeiden, insbesondere auch durch ortsfremde Personen, die an dieser
Station ein-, aus- oder umsteigen (auf den Bus), ist es geboten, die
tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten eindeutig zu benennen, um Missverständnissen
und Irreführungen vorzubeugen. Des Weiteren kann die Umbenennung und die damit
verbundene Etablierung einer „eigenen“ Bahnstation das Selbstwertgefühl der
Manforter Bürgerinnen und Bürger stärken und somit deren Verbundenheit zu ihrem
Stadtteil festigen. Diese Maßnahme kann sich somit identitätsstiftend auswirken.
Die Kosten für die Umbenennung sollen über
Haushaltsmittel des Fachbereiches 50 - Soziales getragen werden. Der
Fachbereich ist an der Umsetzung des zusammen mit dem Diakonischen Werk
betriebenen Projektes Gemeinsam Leben in Manfort (GLIM) beteiligt. Bei der
Bereitstellung der Mittel handelt es sich um eine Vorfinanzierung. Die Kosten
sollen im Nachgang über eine Fundraising-Initiative möglichst komplett gedeckt
werden. Diese Initiative wird federführend durch das Quartiersmanagement
Manfort begleitet und soll verschiedene Akteure für das Projekt gewinnen. Aus
dem Fördermitteltopf des Projektes GLIM wird eine „Start-Finanzierung“ in Höhe
von 5.000 Euro in Aussicht gestellt.
Weiteres Vorgehen:
Im Anschluss an den finalen Ratsbeschluss
setzt sich die Verwaltung mit der Deutschen Bahn in Kontakt, um
schnellstmöglich, im Rahmen des nächsten umsetzbaren Fahrplanwechsels, eine
Umbenennung durchzuführen. Zugleich wird seitens der Verwaltung Kontakt mit der
wupsi GmbH aufgenommen, um auch dort eine Anpassung des Fahrplans vornehmen zu
lassen.
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.07.2020 (Vorlage Nr. 2020/3827) als beantwortet betrachtet.
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Christian Melchert, Dez. III, 406 - 8894
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umbenennung Bahnhof Leverkusen-Schlebusch in Bahnhof Leverkusen-Manfort.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Deckungsmittel FB 50; PN0515 / FiPo 720000
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Deckungsmittel (Kosten ca. 30.000 €) werden durch den FB 50 bereitgestellt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
nein |
|
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Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des vorangegangenen Abstimmungsprozesses war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Um die geplante Maßnahme jedoch zeitnah umsetzen zu können, wird um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus gebeten.