Betreff
Umweltschonende Trassenführung bei der Errichtung der Gashochdruckleitung auf Leverkusener Stadtgebiet
- Bürgerantrag vom 10.08.2020
Vorlage
2020/3837
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für das Anliegen der Bürgerantragsteller bei der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde liegt. Eine inhaltliche Prüfung und weitere Bearbeitung ist demnach durch die Stadt Leverkusen nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, die Eingabe der Bürgerantragsteller an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten, damit von dort eine Prüfung und Beantwortung erfolgen kann.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 10.08.2020 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten, jedwede vorbereitenden und durchführenden Maßnahmen zur Verlegung der geplanten Gashochdruckpipeline im Leverkusener Stadtgebiet auszusetzen, bis die rechtlichen Grundlagen anhand aktueller Umweltgutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen herbeigeführt worden sind. Außerdem soll eine umweltschonende Trassenführung erfolgen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Leverkusen ist nicht der richtige Adressat für das Anliegen der Bürgerantragsteller. Die Genehmigungsbehörde des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.10.2013 zum Neubau einer Erdgasparallelleitung der Fa. NETG ist die Bezirksregierung Köln. Insofern müssen sich die Bürgerantragsteller mit ihrem Anliegen direkt an die Bezirksregierung Köln wenden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Vorhabenträgerin laut Plan-feststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30.10.2013 ohnehin verpflichtet ist, für die Baumaßnahme eine ökologische Baubegleitung zu gewährleisten. Die Anforderungen an die ökologische Baubegleitung gibt der Planfeststellungsbeschluss wie nachfolgend aufgeführt genau vor.

 

 



 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 29.09.2020 erfolgen. Die Vorlage konnte erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden.