- Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643
Beschlussentwurf:
Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I
vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643
der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 02.06.2020 „Buswartehäuschen in
Rheindorf“ wird wie folgt geändert:
Im Rahmen der kontinuierlichen
stadtweiten Aufrüstung von Bushaltestellen mit Wartehallen werden die folgenden
sich in Rheindorf befindlichen und von der Politik vorgeschlagenen Haltestellen
auf deren Umsetzbarkeit überprüft und, wenn technisch möglich, sukzessive umgesetzt.
Das Modell der Wartehalle an der Düsseldorfer Straße in Leverkusen-Opladen wird
grundsätzlich befürwortet, falls die Örtlichkeiten keine herkömmlichen
Wartehallen zulassen.
Löhstraße (beide Fahrtrichtungen),
Buschkämpchen (beide Fahrtrichtungen),
Burgweg (Richtung Nord) Unterstraße (Richtung Hitdorf),
Schnepfenflucht (Richtung Hitdorf),
Auf der Grieße (beide Fahrtrichtungen),
Hitdorfer Straße (beide Fahrtrichtungen),
An der Dingbank (Richtung Hitdorf),
Am Hohen Ufer (beide Fahrtrichtungen),
Am Vogelsang (Richtung Nord) und
Baumberger Straße (Richtung Nord).
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer
Sitzung vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643
der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 02.06.2020 „Buswartehäuschen in
Rheindorf“ einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung
erstellt ein Gesamtkonzept zur Errichtung von fehlenden Wartehallen an
Bushaltestellen im Stadtbezirk I, welches sich gesamtstädtisch einfügt. Das
Modell der Wartehalle an der Düsseldorfer Straße wird grundsätzlich
befürwortet, falls die Örtlichkeiten keine herkömmlichen Wartehallen zulassen.
Unter anderem werden
die folgenden Standorte aus Rheindorf bei der Bestandsaufnahme geprüft und
berücksichtigt:
Löhstraße (beide
Fahrtrichtungen),
Buschkämpchen (beide
Fahrtrichtungen),
Burgweg (Richtung
Nord) Unterstraße (Richtung Hitdorf),
Schnepfenflucht
(Richtung Hitdorf),
Auf der Grieße
(beide Fahrtrichtungen),
Hitdorfer Straße
(beide Fahrtrichtungen),
An der Dingbank
(beide Fahrtrichtungen),
Am Hohen Ufer (beide
Fahrtrichtungen),
Am Vogelsang (Richtung
Nord) und
Baumberger Straße
(Richtung Nord).
Die Konzeption soll
eine Priorisierung enthalten, an welchem Standort Wartehallen sukzessive
aufgestellt werden, um eine Umsetzung als jährliche Regelmaßnahme mit einer
Finanzierung aus dem städtischen Haushalt einzuführen.“
Die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Errichtung von
fehlenden Wartehallen an Bushaltestellen im Stadtbezirk I, welches sich
gesamtstädtisch einfügt, würde durch die Bindung von umfangreichen personellen
und vor allem zeitlichen Ressourcen kurz- bis mittelfristig zu keinem
abschließenden Ergebnis führen, da zunächst detaillierte Standortanalysen für
jede relevante Haltestelle, bei der unter anderem die technischen
Voraussetzungen, Querschnittsflächen
und die vorhandenen Leitungen in den Gehwegbereichen überprüft werden,
durchgeführt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sie die in dem Beschluss aufgeführten Haltestellen aus Rheindorf schnellstmöglich im Hinblick auf die Möglichkeit der Errichtung von Wartehallen ohne eine feste zeitliche Bindung für die Umsetzung überprüft. Die in Frage kommenden Haltestellen werden in das Arbeitsprogramm aufgenommen und sukzessive abgearbeitet. Die Aufnahme als jährliche Regelmaßnahme mit einer Finanzierung aus dem städtischen Haushalt wird beibehalten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz
/ FB 66 / 406 - 6600
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
66001205022014: Umgestaltung Bushaltestellen
2020: 100.000 €
2021: 100.000 €
2022: 100.000 €
2023: 100.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |