Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den beigefügten Sachstandsbericht zur Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS) zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Mit der Einführung der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) und den entsprechenden
Anpassungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ergibt sich für die
Stadtverwaltung Leverkusen die Notwendigkeit, eine systematische und strukturierte
Beschreibung für ein internes Kontrollsystem (IKS) zu erstellen. Die Prüfung
der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des IKS ist Aufgabe der örtlichen
Rechnungsprüfung und ergibt sich aus § 59 GO NRW Abs. 3 und §104 Abs. 1 Nr. 6
GO NRW.