Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Zuschlagserteilung und Beauftragung der Bietergemeinschaft NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH/Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In seiner Sitzung am 09.07.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2018/2303 „Breitbandausbau nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes und des Landes NRW“ einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung unter Inanspruchnahme des in der Begründung der
Vorlage genannten Bundesförderprogramms mit der Durchführung aller zur
Realisierung des Breitbandausbaus erforderlichen Maßnahmen.
Auf die vorgenannte Ratsvorlage sowie die in z.d.A.: Rat Nr. 9 vom 18.12.2019, Seiten 310/311 veröffentlichte Beschlusskontrolle (BK-Nummer: 2018/2303 (ö)) wird verwiesen.
Finanzierung:
Am 16.08.2017 wurden die Zuwendungsbescheide der ateneKOM sowie am 20.11.2017 durch die Bezirksregierung Köln jeweils in vorläufiger Höhe an die Stadt Leverkusen ausgehändigt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ergaben sich Änderungen in der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke. Diese beträgt im zuletzt abgegebenen Angebot der Bietergemeinschaft 6.401.926 Euro. Die im Änderungsantrag vom 30.03.2020 beantragte Förderung beläuft sich somit auf 6.401.926 Euro. Die Wirtschaftlichkeitslücke wird zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent vom Land NRW übernommen, einen Eigenanteil muss die Stadt Leverkusen nicht tragen.
Daraus ergibt sich die Finanzierung des Gesamtstadtgebiets wie folgt:
Ausbaugebiet „Stadtgebiet“ ca. 3.200.963 € (Bund)
ca. 3.200.963
€ (Land)
Summe ca. 6.401.926 €
Verfahren:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgte ausgehend von der Bewertung der Angebote durch die juristischen und technischen Berater eine Vergabeempfehlung. Diese Empfehlung sprach sich nach den bekannten Bewertungskriterien für die Bietergemeinschaft NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH/Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG (NetCologne/EVL) aus. Neben der vorgenannten Bietergemeinschaft hat kein weiteres Telekommunikationsunternehmen ein endgültiges Angebot abgegeben. Dahingehend folgten die weiteren Konkretisierungen gemeinsam mit der Bietergemeinschaft NetCologne/EVL. Zurzeit werden die Nachforderungen des im März 2020 eingereichten Änderungsantrages bearbeitet.
Nach dieser Prüfung und anschließender Aushändigung der Förderbescheide in endgültiger Höhe folgt die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und der Bietergemeinschaft. Dieser Vertrag regelt die weiteren Rahmenbedingungen für die Projektumsetzung. Im Anschluss kann der Beginn der Baumaßnahmen im Fördergebiet durchgeführt werden. Ein vorzeitiger Baubeginn für die „Hitdorfer Straße“ wird für Frühjahr 2021 vorgesehen, damit der Breitbandausbau im Zuge des Umbaus der Hitdorfer Straße erfolgen kann und ein späterer Aufriss der ausgebauten Straße vermieden wird. Ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Baubeginn wird bei der ateneKOM und der Bezirksregierung Köln gestellt.
Zeitplan:
Der Beginn der Baumaßnahmen wird zum aktuellen Zeitpunkt auf
Anfang 2021 geschätzt. Die im Änderungsbescheid beantragten sog. Meilensteine
sehen bis Ende 2021 den geplanten Zeitraum für die Baumaßnahmen vor. Zurzeit
endet der Bewilligungszeitraum des Projektes Ende Dezember 2021. Nach konkreter
Festlegung des Ausbauzeitraumes wird eine Verlängerung des
Bewilligungszeitraums beim Fördermittelgeber beantragt. Weiterhin wird in regelmäßigen Abständen über
den Sachstand beider Förderprojekte, auch über das Gewerbegebiet „Im
Friedenstal“, in z.d.A.: Rat berichtet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Kotterba / FB 01 / 406-88 06
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe unter B).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Derzeit stellt sich
die haushaltsmäßige Veranschlagung wie folgt dar:
Finanzstelle 8100
150601 1000 Breitband
Finanzposition 681000 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM BUND
Ansatz 2020: 2.142.000
€
Ansatz 2021: 1.071.000
€
Finanzposition 681100 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM LAND
Ansatz 2020: 2142.000
€
Ansatz 2021: 1.071.000
€
Auszahlung: 781700
Zuschuss priv. Unternehmen
Ansatz 2020: 4.284.000
€
Ansatz 2021: 2.142.000
€
Somit sind insgesamt 6.426.000 € sowohl als Auszahlungs- als auch als Einzahlungsbudget etatisiert und die Maßnahme stellt sich haushaltsneutral dar.
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten in 2020 bisher nur Maßnahmen i. H. v. 87.000 € vergeben werden. Entsprechende Mittelabrufe bei den Fördergebern werden in 2020 nicht erfolgen können. Daher ist folgende Anpassung der Etatisierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ff. notwendig:
Finanzstelle 8100
150601 1000 Breitband
Finanzposition 681000 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM BUND
Ansatz 2021: 2.105.000
€
Ansatz 2022: 1.052.500
€
Finanzposition 681100 INVESTITIONSZUWEISUNG VOM LAND
Ansatz 2021: 2105.000
€
Ansatz 2022: 1.052.500
€
Auszahlung: 781700
Zuschuss priv. Unternehmen
Ansatz 2021: 6.315.000
€
Somit stehen unter Berücksichtigung der in 2020 beauftragten Maßnahmen i. H. v. 87.000 € insgesamt 6.402.000 € zur Verfügung, die durch entsprechende Einzahlung aus den Fördertöpfen haushaltsneutral gedeckt sind.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Oberbürgermeister Rat undnBezirke, FB 01
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beratung in der Sitzung des Rates am 01.10.2020 ist erforderlich, damit das formelle Verfahren zum Breitbandausbau unter den Förderbedingungen fortgesetzt werden kann.