Betreff
Busspur Burscheider Straße
Vorlage
2020/0093
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung der Verlängerung der Busspur auf der Burscheider Straße zwischen Elsbachstraße und Fußgängerampel in Höhe der Haltestelle Am Plattenbusch wird zugestimmt.

 

2.    Der Planung der Einrichtung einer Überquerungshilfe wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Rennbaumstraße/Burscheider Straße ist Ortsdurchfahrt der L291 und im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die L291 ist in diesem Abschnitt zudem ausgewiesene Autobahn-Umleitungsstrecke.

 

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung bildet sich vor dem Kreisverkehr Stauffenbergstraße vor allem in der morgendlichen Verkehrsspitzenstunde ein Rückstau, der vom Kreisverkehr zeitweise bis über die Einmündung Am Plattenbusch hinausreicht (siehe Anlage „Vor-Ort-Aufnahmen“). Von diesem Stau sind auch die Buslinien 239/240 (Werktags: 20-Minuten Takt), 253 (Werktags: 60-Minuten Takt, ab dem Fahrplanwechsel Dez. 2020 im 30-Minuten Takt) und 251 (mit vereinzelten Fahrten) betroffen, die hierdurch den Fahrplan kaum einhalten können. Durch die Einrichtung der Busspur im Jahr 2019 auf dem Abschnitt Elsbachstraße bis Am Ehrenfriedhof konnte der ÖPNV bereits erfolgreich beschleunigt werden.   

 

Die Verwaltung wurde im Oktober 2018 durch einen Antrag der SPD-Fraktion beauftragt, eine Verlängerung der bestehenden Busspur auf der gesamten Länge der Burscheider Straße zu prüfen. Aufgrund dessen, dass ein Rückstau sich zurzeit meist nur bis in den Bereich der Einmündung Am Plattenbusch erstreckt und im weiteren Verlauf bis zur Stadtgrenze Stauerscheinungen nur selten auftreten, wurde die Einrichtung einer Busspur zunächst nur für den Abschnitt Elsbachstraße bis zur Fußgängerampel in Höhe Am Plattenbusch geprüft.

 

Ein Antrag von Opladen Plus auf eine zeitliche Verschiebung dieser Prüfung bis nach Fertigstellung des Ausbaus des Kreisverkehrs Stauffenbergstraße wurde abgelehnt.

 

Im vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mobilitätskonzept ist unter Kapitel 3.1.2 „Busbeschleunigung“ die Prüfung dieser Busspur aufgeführt.

 

Zu Beschlusspunkt 1: Planung der Busspur

Die Burscheider Straße weist im Bestand in dem betrachteten Abschnitt eine Fahrbahnbreite von 11,00 m auf (ohne die beidseitigen Gehwege). Die Fahrbahnbreite teilt sich dabei wie folgt auf:

 

·  beidseitiger 2,00 m breiter Parkstreifen,

·  7,00 m Fahrbahn.


Regelquerschnitt Bestand (Blickrichtung Burscheid)

 

Die Einrichtung einer Busspur auf diesem Abschnitt wurde auch mit der wupsi GmbH abgestimmt und findet deren volle Zustimmung. Für die Burscheider Straße wird daher für den Abschnitt zwischen Elsbachstraße und Am Plattenbusch, der einen Fahrbahnquerschnitt von ca. 11 m besitzt, folgende Aufteilung vorgeschlagen, die sich an der bereits bestehenden Busspur orientiert:

 

·  3,25 m Busspur (Mindestbreite) - Radfahrer frei,

·  6,25 m Fahrbahn (Begegnungsverkehr Lkw/Lkw),

·  1,50 m Schutzstreifen für Fahrrad Fahrende.

 

Die vorhandenen Querschnitte der Gehwegbereiche von 1,50 - 1,70 m erlauben keine Verringerung und bleiben daher in ihrer Breite unverändert. Eine Beibehaltung des südlichen Parkstreifens mit einer notwendigen Breite von 2,00 m ist aufgrund der dadurch bedingten zu geringen Restfahrbahnbreite von 5,75 m nicht möglich, da der Begegnungsverkehr Lkw/Lkw sowie die ausgewiesene Autobahn-Umleitungsstrecke eine Fahrbahnbreite von 6,25 m benötigen.

 

Regelquerschnitt Planung (Blickrichtung Burscheid)

 

Auf der Busspur soll auch das Radfahren erlaubt sein. Da es sich um eine Gefällestrecke handelt, wird davon ausgegangen, dass hierbei keine Behinderungen für den Bus auftreten werden. Die wupsi GmbH ist mit dieser Freigabe für den Radverkehr einverstanden. Seitens des ADFC Leverkusen wird die vorgesehene Planung ebenfalls befürwortet. Analog zur Busspur Rennbaumstraße ist eine Freigabe der Busspur für Taxen nach Rücksprache mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr zunächst nicht vorgesehen.

 

Durch die Einrichtung einer Busspur müssen die Seitenstreifen, die zurzeit sowohl auf der Nordseite, als auch auf der Südseite zum Parken benutzt werden, entfallen. Auf der nördlichen Seite entfallen ca. 60, auf der südlichen Seite ca. 75 Stellplätze. Eine Parkraumerhebung ergab, dass in den Abend- und frühen Morgenstunden ca. 40 Fahrzeuge dort parken, tagsüber ca. 30-35. Vor-Ort-Beobachtungen zeigen auf, dass eine Vielzahl der geparkten Autos auswärtige Kennzeichnen bzw. einen Zettel „zu verkaufen“ aufweisen.

 

Die anliegenden Grundstücke besitzen überwiegend ausreichende Flächen für private Stellplätze, sodass die Anwohnenden in geringerem Maße vom Verlust der öffentlichen Stellplätze betroffen wären, als Pendler und andere Parkplatzsuchende. Inwieweit sich Verdrängungseffekte in angrenzende Straßen ergeben, kann im Voraus nicht verlässlich beurteilt werden. Ggf. sind nach Umsetzung der Maßnahmen begleitende Maßnahmen erforderlich. Auswirkungen auf den fließenden Kfz-Verkehr sind durch die Busspur nicht zu erwarten.

 

Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung einer Querungsmöglichkeit

Seitens der Anwohnenden wurde vermehrt eine fehlende Querungsmöglichkeit auf der Burscheider Straße beanstandet. Dies wurde im Zuge der Planung berücksichtigt. Querungsmöglichkeiten sind zurzeit lediglich im Bereich der Einmündung Elsbachstraße sowie in Höhe der Haltestelle Am Plattenbusch vorhanden. Der Abstand zwischen diesen Querungsstellen beträgt ca. 550 m. Um eine Querung der Burscheider Straße zu optimieren und die Verkehrssicherheit für die zu Fuß gehenden zu erhöhen, ist die Einrichtung einer baulichen Querungsmöglichkeit in Höhe Burscheider Straße Nr. 14 vorgesehen. Für die Einrichtung der Querungsmöglichkeit ist hierbei eine Unterbrechung der Busspur erforderlich.

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Einrichtung der Busspur entstehen durch Demarkieren der vorhandenen Markierung und dem Neumarkieren der neuen Querschnittsaufteilung. Die Kosten in Höhe von ca. 25.000 € sind durch die Finanzstelle für die ÖPNV-Förderung gedeckt. Die Markierungen werden in Kaltplastik aufgebracht.

 

Die Kosten für die Einrichtung einer Überquerungshilfe in Höhe Burscheider Straße

Nr. 14 betragen ca. 3.500 € und werden durch die Finanzstelle „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“ gedeckt.

 

Umsetzung der Maßnahme

Vorbehaltlich der positiven Beschlusslage und der Haushaltsgenehmigung ist die Umsetzung der Maßnahme in 2021 vorgesehen.

 

Weitere Planungen zur Einrichtung von Busspuren

Zur weiteren Optimierung und Förderung des ÖPNV ist seitens der Verwaltung die Prüfung der Einrichtung einer Busspur auf dem Europaring/B8 in Höhe der Kreuzung Karl-Ulitzka-Straße vorgesehen. Im Rahmen eines zu erstellenden Verkehrsgutachtens soll die Möglichkeit der Einrichtung einer Busspur in beide Fahrtrichtungen geprüft werden. Zudem sind inzwischen gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2019 die Planungsaufträge für die Gesamtkonzeption Verkehrsbereich „Schlebusch Post“ vergeben.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Blezers, FB 66, 406 - 6612

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle – 660012100105– konsumtive Maßnahmen – Busspur,

Finanzstelle – 660012050401– konsumtive Maßnahmen – Überquerungshilfe.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   

[ja] 

[ja]  

[ja]