- Einzelvertretungsberechtigung der Geschäftsführer
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, den Gesellschaftsvertrag der nbso wie folgt zu ändern:
1.
§ 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages wird um
folgenden Satz 2 ergänzt: „Sofern mehrere Personen zur Geschäftsführung
bestellt sind, sind diese jeweils einzeln berechtigt, die Gesellschaft zu
vertreten.“
2. §
14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt gefasst: „Die Geschäftsführung führt die
Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz,
Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und den
Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.”
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 mit Vorlage Nr. 2020/3451
die Herren Andreas Schönfeld und Alfonso López de Quintana zu Geschäftsführern
der nbso bestellt.
Nach § 14 Absatz 5
des Gesellschaftsvertrages vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft
gerichtlich und außergerichtlich. Gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 GmbHG vertreten
für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind, diese die
Gesellschaft gemeinschaftlich.
Für den Fall der
Abwesenheit eines der Geschäftsführer wäre dementsprechend der andere nicht
berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Um den Herren Andreas
Schönfeld und Alfonso López de Quintana eine solche Einzelvertretungsbefugnis
zu erteilen, bedarf es einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hierdurch
entfällt die Notwendigkeit der Bestellung eines Prokuristen für den
Vertretungsfall. Durch die explizite Aufnahme der Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung in den § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages wird
klargestellt, dass dort nähere Einzelheiten geregelt werden können.
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. a) des Gesellschaftsvertrages obliegt die Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung, die städtischen
Vertreterinnen bzw. Vertreter handeln gemäß § 6 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen. Der
Aufsichtsrat berät diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages vor, auch hier handeln die städtischen Vertreterinnen
und Vertreter nach § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages auf Weisung des
Rates der Stadt Leverkusen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / FB 02 / 406 - 2241
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |