Betreff
Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen, Leverkusen Bürrig,
Erneuerung/Sanierung des Großspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
- kombinierter Planungs- und Baubeschluss
Vorlage
2020/0076
Aktenzeichen
sr-scho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Entwurfsplanung für die Erneuerung/Sanierung des Großspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf dem Gelände der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen in Leverkusen Bürrig wird zugestimmt.

 

2. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand brutto rd. 734.500 €.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

1. Allgemein

Der Stadtteil Leverkusen-Bürrig benötigt, insbesondere für das Kinder- und Jugendtraining des dortigen Fußballvereins, einen intakten Sportplatz, der zu allen Jahreszeiten und unter unterschiedlichen Witterungsbedingungen genutzt werden kann. Daher soll das vorhandene Tennenspielfeld, das sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand befindet, in ein modernes Kunststoffrasenspielfeld umgewandelt werden.

 

Das Angebot „Fußballtraining“ des in Bürrig ansässigen Sportvereins stellt für diesen Stadtteil ein wesentliches Angebot zur sinnvollen Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche dar. Der Verein hat zurzeit 12 Mannschaften; der größte Teil hiervon sind Kinder- und Jugendmannschaften. Die Verbesserung und auf die Belange des Kinder- und Jugendtrainings bezogene Neugestaltung der Sportanlage haben daher zum Ziel, Kindern und Jugendlichen des Stadtteils ein für sie gutes Angebot zur sportbezogenen Freizeitgestaltung zu schaffen.

 

Durch das Sportangebot werden Kindern und Jugendlichen in diesem Stadtteil Bildungs- und Sozialerfahrung vermittelt. Ihnen kann hierdurch die ihnen sonst vielfach nicht erreichbare Teilhabe an Erlebnissen und Erfahrungen ermöglicht werden, die notwendig zu ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialfähigen Persönlichkeit beitragen.

 

2. Baubeschreibung

Der Sportplatz Heinrich-Lützenkirchen befindet sich im Nordwesten der Stadt Leverkusen im Stadtteil Bürrig und soll in eine zeitgemäße, den Anforderungen des
Leistungs-,Vereins- und Breitensports
erfüllende Sportanlage umgewandelt werden. Hierzu soll anstelle des vorhandenen Tennenplatzes mit den Spielfeldmaßen von ca. 105 x 65 m ein modernes Kunstrasenspielfeld errichtet werden.

 

Die Spielfeldgröße wird unter Berücksichtigung der DFB-Fußballregeln und zur Reduzierung der Bau- und Unterhaltskosten auf netto 100 x 63 m verkleinert. Entsprechend der für die Planung und den Bau geltenden Normen DIN 18035-1 bis -7 sowie DIN EN 15330-1 ist für das Spielfeld ein Aufbau, bestehend aus einer 15 cm dicken Tragschicht ohne Bindemittel, einer 3,5 cm dicken gebundenen elastischen Tragschicht und einem ca. 1,5 cm dicken Kunstrasenbelag mit sandverfüllter Polschicht, Belagstyp 4, DIN EN 15330-1, vorgesehen.

 

Kunstrasen hat sich als Belag für den Fußballsport zwischenzeitlich etabliert. Gegenüber Rasen- und Tennenbelägen hat er den unbestreitbaren Vorteil, dass er weitgehend witterungsunabhängig genutzt und dauerhaft markiert werden kann. Die Verwendung einer gebundenen elastischen Tragschicht (ET-Schicht) auf einer Tragschicht ohne Bindemittel ist die Standardbauweise in Deutschland. Sie sichert den dauerhaften und ausreichenden Kraftabbau für das Kunststoffrasenspielfeld. Bei einem späteren Austausch des Kunstrasenbelags kann die ET-Schicht, nach geringfügigen Ausbesserungsarbeiten, weiter genutzt werden.

 

Die vorgesehenen Umgangswege werden mit einem Pflasterbelag hergestellt. Dadurch werden die Pflegekosten reduziert und eine übermäßige Verschmutzung des Kunstrasenbelags vermieden.

 

Zum Schutz vor gegenseitigen Beeinträchtigungen von Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauenden erhält das Großspielfeld, parallel zur äußeren Begrenzung, eine 1,10 m hohe Barriere aus Stahlrohren mit einer zusätzlichen Gittermattenfüllung. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Sportfläche nicht durch Kaninchen und Hunde verschmutzt wird. Flach gespielte Bälle bleiben zudem auf dem Spielfeld. Zusätzlich sind in der Barriere Ausbuchtungen als Stellflächen für Spielerkabinen und mobile Fußballtore vorgesehen, sodass diese nicht über die Barriere gewuchtet werden müssen. Neben der Vermeidung einer Unfallgefahr für die Sportlerinnen und Sportler werden durch diese Anordnung auch die Haltbarkeit der Barriere und der mobilen Fußballtore erhöht. An der südlichen Stirnseite des Großspielfeldes wird im Bereich des Strafraumes die Barriere durch einen 6 m hohen und an der nördlichen Stirnseite um einen ca. 8 m hohen Ballfangzaun ersetzt.

 

Die Entwässerung der Sportfläche erfolgt unter Berücksichtigung der DIN 18035-3. Das Großspielfeld erhält hierzu ein Oberflächengefälle zu den beiden Längsseiten mit 0,8 %, welches im Bereich der beiden fest eingebauten Fußballtore als Mini-Walmdach ausgebildet wird. Das versickernde Niederschlagswasser wird über ein neu errichtetes Dränsystem, bestehend aus Dränsaugern und Dränsammler, aufgenommen. Die Dränsauger verlaufen dabei in einem Abstand von ca. 5,50 m quer zum Oberflächengefälle. Das nicht versickernde Regenwasser wird in Muldenrinnen mit entsprechenden Abläufen aufgefangen. Das aus der Oberflächen- und Dränentwässerung stammende Niederschlagswasser wird über geschlossene Rohrleitungen den neu angelegten Versickerrigolen zugeführt. Diese befinden sich jeweils in den längsseitigen Nebenflächen des Sportplatzes.

 

Auf den vorhandenen Flutlichtmasten werden die alten Leuchtkörper gegen moderne LED-Leuchten ausgetauscht. Im Rahmen der Standsicherheitsüberprüfung wurden keine Schäden an den Masten festgestellt, sodass von einer weiteren Verwendung ausgegangen werden kann. Lediglich die Korrosionsschutzmanschetten der Masten werden erneuert. Die erdverlegten Stromleitungen sowie die Potenzialausgleichsleitungen der Trainingsbeleuchtungsanlage werden ebenfalls erneuert. Die im Rahmen der Baumaßnahme bearbeiteten Nebenflächen erhalten eine Einsaat mit Landschaftsrasen.

 

3. Umsetzung/Zeitplan

Für die Umsetzung der Baumaßnahme „Erneuerung/Sanierung des Großspielfeldes auf der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen in Leverkusen Bürrig“ müssen ca. 4 Monate reine Bauzeit veranschlagt werden. Unter Berücksichtigung eines zeitlich eng begrenzten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens von ca. 9 - 10 Wochen kann nach Beitrittsbeschluss durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 24.11.2020 voraussichtlich Mitte Februar 2021 die Auftragsvergabe erfolgen. Es ist vorgesehen, Anfang Mai 2021 mit der Baumaßnahme zu beginnen. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist in Abhängigkeit von der Witterung voraussichtlich im September 2021 zu rechnen.

 

4. Finanzierung

Die Kostenberechnung der vorliegenden Entwurfsplanung zur „Sanierung/Erneuerung des Großspielfeldes der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen“ nach DIN 276 ergibt ein voraussichtliches Investitionsvolumen von brutto 734.500 €. Der TuS 1887 Roland Bürrig e. V. beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 200.000 € an den Kosten der Gesamtmaßnahme. Die verbleibende Restsumme in Höhe von brutto 534.500 € wird vom Sportpark Leverkusen (SPL) übernommen. Die Finanzierung erfolgt aus der „Sportpauschale“ des Landes NRW. Hierzu hat der SPL in den zurückliegenden Wirtschaftsjahren entsprechende Mittel angespart.

 

In den Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 2021 des Sportpark Leverkusen wird die Maßnahme „Sanierung/Erneuerung des Großspielfeldes der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen“ in Leverkusen Bürrig entsprechend dargestellt.

 

5. Notwendigkeit der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung II

Da es sich bei der Maßnahme „Sanierung/Erneuerung des Großspielfeldes der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen“ in Leverkusen Bürrig um eine bezirksbezogene Maßnahme handelt, muss entsprechend den Bezirksrichtlinien des Rates der Stadt Leverkusen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hinsichtlich dieser Vorlage entscheiden.

 

Der Sportpark Leverkusen bittet deshalb, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II dem Beschlussentwurf dieser Vorlage zuzustimmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz / SPL / 0214/357650-30

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erneuerung/Sanierung des Großspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld der Sportplatzanlage Heinrich-Lützenkirchen in Leverkusen Bürrig.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe Begründung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Siehe Begründung.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]