Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das JobTicket und für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2020
Vorlage
2020/0030
Aktenzeichen
111-69-01-Wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW:

 

1) Die Position Zentral Personalnebenaufwendungen 541709, Innenauftrag 110001400207, Finanzposition 741709, Finanzstelle PN9911, wird für die Bereitstellung des konzernweiten Job-Tickets um 185.000 € aufgestockt. Deckungsmittel werden gesamtstädtisch zur Verfügung gestellt. Weiterer Mittelbedarfe, die darüber hinaus eventuell auf dieser Position entstehen, sind durch diesen Beschluss gedeckt

2) Die Position Sonstige Beiträge GUV Sachkonto 544400, Kostenstelle 119999,
Finanzposition 740000, Finanzstelle PN9911, wird für den Beitrag 2020 zur gesetzlichen Unfallversicherung um 230.000 € aufgestockt. Deckungsmittel werden gesamtstädtisch zur Verfügung gestellt. Weiterer Mittelbedarfe, die darüber hinaus eventuell auf dieser Position entstehen, sind durch diesen Beschluss gedeckt

 

Leverkusen, 26. Oktober 2020

 

gezeichnet:

Richrath                                       Rh. Stefan Hebbel                  Rf. Kreutz

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

1)    Aufgrund der Entscheidung der Verwaltungsführung (Zuständigkeit Dezernat III) wurde zur Stärkung von ÖPNV und Mobilität mit Wirkung vom 01.03.2020 ein konzernweiter JobTicket-Vertrag mit der wupsi GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) geschlossen, der im Vergleich zu dem bisherigen Vertrag geänderte Abrechnungsmodalitäten in Abhängigkeit von der Anzahl der abgenommenen Tickets vorsieht. Auf dieser Grundlage ergeben sich ab 2020 höhere Kosten, die nicht Bestandteil der Mittelplanung geworden sind.

 

Für das Jahr 2020 steht ein Ansatz in Höhe von 830.000 € zur Verfügung.

Bisher sind Zahlungen in Höhe von ca. 921.000 € an die wupsi GmbH geflossen. Das Delta in Höhe von 91.000 € konnte innerhalb des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) bereitgestellt werden. Es steht kein weiteres Budget zur Verfügung.

 

Daher reichen die geplanten Mittel nicht aus, um die November- und Dezemberabrechnung 2020 an die wupsi GmbH in Höhe von 185.000 € zahlen zu können.

 

2)    Vonseiten der Unfallkasse NRW liegt mit Datum vom 10.01.2020 der Beitragsbescheid für das Jahr 2020 vor, der insgesamt 2.050.216,02 € umfasst. Die Höhe der jährlichen Beitragszahlungen ergibt sich aus den aktuellen Beitragsmaßstäben (beispielsweise die Mitarbeiter- und Schülerzahlen) sowie dem Beitragssatz der Unfallkasse, der sich aus dem jeweiligen Jahresbescheid ergibt. Die Beitragsmaßstäbe und die Beitragssätze sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

 

Zusätzlich mussten Mittel in Höhe von 110.607,71 € bereitgestellt werden, um die Beitragszuschläge und die finale Endabrechnung für das Beitragsjahr 2019 an die Unfallkasse NRW überweisen zu können. Vor diesem Hintergrund reichen die geplanten Mittel nicht aus, um am 16.11.2020 die Restzahlung für das Beitragsjahr 2020 zu leisten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 1100014002/119999 Sachkonto: 541709/544400

Aufwendungen für die Maßnahme: 185.000 €/230.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckungsmittel in Höhe von 415.000 € werden gesamtstädtisch zur Verfügung gestellt.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) um der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Unfallkasse NRW und der wupsi GmbH nachkommen zu können.