Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Bergisch Neukirchen, Pastor-Scheibler-Straße
Vorlage
2020/0070
Aktenzeichen
510-121-531-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme des gemäß dem Kinderbildungsgesetz festgelegten Trägeranteils für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder in Bergisch Neukirchen, Pastor-Scheibler-Str. 1 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 durch die Stadt Leverkusen zu gewährleisten.

 

2.    Die notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen der jährlichen Etatplanung beim Innenauftrag 510006050203 (Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft) bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                   Adomat

Begründung:

 

Die Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen beantragt für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Straße die Übernahme des gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorzuhaltenden Trägeranteils für kirchliche Einrichtungen durch die Stadt Leverkusen. Mit dem seit dem 01.08.2020 gültigen KiBiz beträgt der Finanzierungsanteil eines Trägers einer kirchlichen Einrichtung 10,3 Prozent (§ 36 Abs. 2 Ziffer 1 KiBiz). 

 

In der Ev. Kindertageseinrichtung Pastor-Scheibler-Straße werden insgesamt 44 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in zwei Gruppen betreut. Die Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen begründet die Übernahme des Trägeranteils mit erheblicher Sorge zur Finanzlage. Die finanziellen Möglichkeiten sind seit längerer Zeit, trotz stetiger Prüfung von Einsparmöglichkeiten, sehr begrenzt, zumal beim Kostenblock Personal mit Blick auf das für eine Kita vorzuhaltende Personal (Mindestbesetzung gemäß KiBiz) kaum Einsparungen möglich sind. Darüber hinausgehende Einsparungen zulasten des Kita-Betriebes sind bereits ausgeschöpft.

 

Bisher konnten die jährlich entstehenden negativen Deckungsbeträge noch mit anderen kirchlichen Mitteln der Kirchengemeinde ausgeglichen werden. Mit Blick auf eine sich abschwächende Konjunkturlage und abnehmender Mitgliederzahl ist dies auf Dauer von der kleinen Kirchengemeinde nicht zu stemmen. Sehr wohl hat die Ev. Kirchengemeinde in den letzten Jahren notwendige Investitionen getätigt, um langfristig den Erhalt der Immobilie zu sichern.

 

Die Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen hatte unter diesem Aspekt bereits einen Trägerwechsel an einen finanzschwachen Träger einschl. Vermietung der Kita-Immobilie in Erwägung gezogen und diesbezüglich das Gespräch beim Fachbereich Kinder und Jugend gesucht. Vor dem Hintergrund, dass sich mit einem Wechsel zu einem finanzschwachen Träger der Zuschuss des örtlichen Trägers der Jugendhilfe erhöhen würde, der infrage kommende Träger ebenfalls die Übernahme des Trägeranteils und des nicht geförderten Mietanteils anstreben würde, befürwortet der Fachbereich Kinder und Jugend zum Erhalt der Trägerschaft bei der Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen die Übernahme des Trägeranteils.

 

Hinzu kommt das bekannte Defizit im Bereich der Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen und der damit einhergehenden Problematik bei der Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, die die Fortführung des Betriebs der zweigruppigen Ev. Kindertageseinrichtung zwingend erforderlich macht.

 

Die Finanzierung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr im Rahmen der Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz aus dem beim Innenauftrag 510006050203 bereitstehenden Mitteln für die Förderung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist dabei abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15. März jeden Jahres für das ab dem 1. August beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme: abhängig von der jährlichen KiBiz-Förderung

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein