Betreff
Straßeninstandsetzungskonzept 2021
Vorlage
2020/0080
Aktenzeichen
TBL-692.1-Ku
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen ihre für 2021 geplanten konsumtiven Straßenunterhaltungsmaßnahmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept wurde mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen. Seitdem legen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) jährlich ein Straßeninstandsetzungskonzept vor. Das Konzept für das Jahr 2021 wurde auf Basis einer Zustandserfassung des Straßennetzes aus dem Jahr 2016 und Fortschreibung dieser Daten mit einem Pavement-Management-System (PMS) erarbeitet. Abstimmungen mit dem Kanalbau, dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) sowie dem Fachbereich Tiefbau (FB 66) und der Energieversorgung Leverkusen (EVL) haben stattgefunden.

 

2. Straßenunterhaltungsmaßnahmen

 

Maßnahmenumfang:

 

Es können hierbei nur die Straßen oder Straßenzüge berücksichtigt werden, bei denen mit nicht-investiven, konsumtiven, Maßnahmen eine Instandsetzung möglich ist, da der Umfang der Sanierung, bedingt durch das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, auf die Erneuerung der Deck- und/oder Binderschichten begrenzt bleiben muss. Straßen oder Straßenzüge, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen sowie nicht erstmalig hergestellte Straßen und Wege sind nicht Gegenstand dieser Unterhaltungsmaßnahmen. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden. Solche Straßen und Wege werden durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR sukzessive erfasst und aufgelistet. Diese Aufstellung wird regelmäßig an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Leverkusen übermittelt. 

 

Nach Aufstellung des Straßeninstandsetzungskonzeptes wird für die darin aufgelisteten Straßenunterhaltungsmaßnahmen durch den Fachbereich Tiefbau (FB 66) in Verbindung mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) geprüft, ob

 

- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer,

- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können,

- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neugestaltet werden können,

- bauliche Veränderungen, wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von Bordsteinen, bei halbseitigem Parken auf Gehwegen, gebaut bzw. angepasst werden können.

- Soll vorhandenes Pflaster gegen Asphalt ersetzt werden, wird dies separat als Beschlusstext aufgeführt.

 

Erforderliche Arbeiten bei den beiden erstgenannten Punkten gelten als konsumtiv und werden aus Unterhaltungsmitteln der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR finanziert. Größere bauliche Veränderungen oder Erneuerungen, gemäß der Punkte drei und vier, gelten als investive Baumaßnahmen und werden im städtischen Haushalt etatisiert. Die TBL prüfen zudem, ob straßenbegleitende Gehwege oder Gehwegabschnitte baulich erneuert werden müssen, da entweder Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können oder Umbauarbeiten erfolgen müssen, um deutlich überhöhte Quergefälle richtliniengerecht zu regulieren, damit die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte erhöht wird. Hierbei handelt es sich ebenfalls um investive Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Voraussetzungen im städtischen Haushalt dargestellt werden.

 

Finanzierung:

 

Straßenunterhaltungsmaßnahmen beziehen sich auf Arbeiten an den Oberflächenbelägen von Straßen, Wegen und Plätzen sowie geringfügige bauliche Änderungen. Da hierbei keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden, gelten diese Arbeiten als konsumtiv und werden aus Unterhaltungsmitteln der TBL finanziert. Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden nicht erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzmöglichkeiten der TBL. Sollte ein negatives Finanzergebnis der TBL absehbar werden, würden Einzelmaßnahmen des Konzeptes in spätere Jahre verschoben werden. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2021 ergeben sich aus:

 

Anlage 1: Liste der geplanten Straßen,

Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen,

Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen,

Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes der TBL, der am 17.11.2020 dem Verwaltungsrat der TBL vorgelegt wird, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.

 

Der Sachstand der für das Jahr 2020 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um zeitnah die weiteren Bearbeitungsschritte in die Wege leiten zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus befürwortet. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.