Betreff
Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.11.2020 (19 .TA)
Vorlage
2020/0014/1
Aktenzeichen
011-24-10-gr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

 

1.         Geldleistungen

 

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 62.000 € pro Jahr.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine jährliche Pauschale von 9.000 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3      Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.200 € pro Jahr.

 

1.4      Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.000 € pro Jahr.

 

2.         Geldwerte Leistungen

 

            Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die in der Begründung der Vorlage Nr. 2020/0014 korrekt aufgeführten Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates wurden versehentlich fehlerhaft in den Beschlussentwurf der Vorlage übertragen. Bei den im Beschlussentwurf dargestellten Beträgen handelt es sich nicht um monatliche, sondern um jährliche Summen.

 

Der korrigierte Beschlussentwurf wird mit der Ergänzungsvorlage Nr. 2020/0014/1 zur Kenntnis gegeben und zur Entscheidung vorgelegt. Für die Begründung und die finanziellen Auswirkungen wird auf die ursprüngliche Vorlage Nr. 2020/0014 verwiesen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes

 

Siehe Vorlage Nr. 2020/0014.