Beschlussentwurf:
Der Antrag auf Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und eines Bebauungsplanverfahrens mit Bereich “Schlebusch - Erbelegasse“ und die damit verbundene Aufnahme in das Arbeitsprogramm des Fachbereichs Stadtplanung „Verbindliche Bauleitplanung 2021/2022“ wird abgelehnt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen, ihre Grundstücke Gemarkung Schlebusch, Flur 31, Flurstücke 68 und 69, als Bauland zu entwickeln und sind auch bereit, die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen. Dazu beantragen sie die Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sowie eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich „Schlebusch - Erbelegasse“. Damit verbunden ist auch die Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2021/2022 des Fachbereichs Stadtplanung.
Das Gebiet liegt nahe der Stadtgrenze zu Odenthal, westlich der Erbelegasse, nördlich des Einmündungsbereichs zum Edelrather Weg. Das Gebiet ist 1571 m² groß. Aufgrund des Zuschnitts der Grundstücke würden sich hier voraussichtlich ca. drei freistehende Einfamilienhäuser oder fünf Reihenhäuser realisieren lassen.
Das Gebiet ist im aktuellen Regionalplan der Bezirksregierung Köln nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, sondern als Freibereich. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan setzt hier als Entwicklungsziel „Erhaltung (Geomorphologie)“ fest. Das Gebiet wird planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zugeordnet und ist kanaltechnisch nicht erschlossen. Durch die entsprechenden gewünschten Planverfahren würde hier eine städtebaulich unerwünschte Splittersiedlung entstehen.
Aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung eine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Köln voraussichtlich nicht zu erwarten. Entsprechend wäre auch ein Bebauungsplanverfahren nicht zielführend. Ebenso wäre das Kosten-/Nutzenverhältnis sehr unverhältnismäßig.
Aus den o. g. Gründen wird aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung empfohlen, die o. g. Anträge abzulehnen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |