Beschlussentwurf:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek (KSL) wird in der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Form beschlossen.
gez.
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Mit dem Ziel der Steigerung von Erträgen sollen die Entgelte um ca. 15 % erhöht werden. Da die letzte Erhöhung zum 01.08.2008 wirksam wurde und ein Rückgang der Nutzerzahlen zu Einnahmeverlusten führen würde, darf die Anhebung den Rahmen des Zumutbaren nicht übersteigen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresbeitrag zum 01.01.2011 von 14,- € auf 16,- € zu erhöhen.
In zeitlichem Zusammenhang mit der Entgelterhöhung wird die Servicequalität für die Kundinnen und Kunden durch folgende Maßnahmen gesteigert:
Anfang 2010 wurden die Arbeitsabläufe in der Hauptstelle durch die Umstellung auf die moderne RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) optimiert. Die Kundinnen und Kunden können seither ohne lange Wartezeiten Medien an den Selbstverbuchungs- automaten ausleihen sowie – auch außerhalb der Öffnungszeiten – zurückgeben. Im Juli 2010 wurde zusätzlich ein Kassenautomat in Betrieb genommen, der das bisherige aufwändige Kassieren über Registrierkassen ersetzt und die bargeldlose Zahlung per EC-Karte ermöglicht. Mittlerweile konnte ein hoher Grad an Akzeptanz für die Automatisierung von Routinevorgängen zugunsten eines verbesserten Kundenservices erreicht werden. Neben der intensiveren individuellen Beratung sollen im Jahr 2011 die Öffnungszeiten der Hauptstelle kundenfreundlich erweitert werden.
Ergänzend zur Anhebung sollen die Beiträge auch flexibilisiert und neu auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden.
Folgende Varianten werden eingeführt:
- „Superausweis“ zur kostenlosen Ausleihe aller Medien für 85,- € Jahresbeitrag
- Kurzmitgliedschaft über drei Monate für 5,- €
- Einzelausleihentgelt in Höhe von 1,- €/1,50 € pro Medium und ggfs. pro Verlängerung, abhängig von der Medienart
Abgeschafft werden dafür der Partnerausweis und der Tagesausweis:
Durch die Einführung der RFID-Technologie in der Hauptstelle, die den Kundinnen und Kunden die selbstständige Verbuchung und Rückgabe der Medien ermöglicht, ist die Kontrolle der personengebundenen Nutzung der Bibliotheksausweise nicht mehr vollständig möglich. Daher ist festzustellen, dass Partnerausweise teilweise nicht verlängert werden und die Ausleihe einem Familienangehörigen überlassen wird. Zudem verursachten die Partnerausweise bereits in der Vergangenheit einen hohen administrativen Aufwand bei der Erfassung und Auflösung der Ausweise.
Der Tagesbeitrag belief sich bisher auf 2,50 €, wobei die Kundinnen und Kunden bei der Ausleihe von Medien an diesen Tag gebunden waren. Er wird ersetzt durch das Einzelausleihentgelt, das die Ausleihe beliebig vieler Medien an beliebigen Tagen ermöglicht.
Das Ausleihentgelt für Spielfilme, Musik-CDs/DVDs und CD-/DVD-ROMs wird auf der Basis von Daten vergleichbarer Bibliotheken von 0,50 € auf 1,00 € erhöht. Dies gilt auch für Konsolenspiele sowie vergleichbare Medien, die bisher in der Benutzungs- und Entgeltordnung nicht explizit aufgeführt waren.
Für den Bereich Mahnwesen werden Bearbeitungsentgelte für die Erstellung der Mahnschreiben eingeführt.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde entsprechend redaktionell überarbeitet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0646/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Frau Werder / Leiterin Stadtbibliothek (KSL) / 0214/406-4200
Mehreinnahme durch Erhöhung der Entgelte
Aufgabenart: freiwillige Aufgabe
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Konto 800900 – „Entgelte Bibliothek“ im Wirtschaftplan KSL:
Für 2011 bereits im Erfolgsplan etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Geschätzte Mehreinnahme in 2011: 45.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Geschätzte Mehreinnahme ab 2012: 45.000,- € p.a.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)