Beschlussentwurf:
1. Der geänderten Ausführung der am 06.10.2009 beschlossenen Vorlage NR.
Bez. I / 208/ 16. TA wird zugestimmt.
2. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß Zeitplanung fortzufahren.
gezeichnet:
Adomat Mues
Begründung:
Am 06.10.2009 hat der Stadtbezirk I mit der Vorlage NR: Bez.
I / 208/ 16. TA für die Kindertageseinrichtung Pregelstraße 23 den Umbau der
Apartments im Obergeschoss zur Kindertageseinrichtung und die Verbindung des
Obergeschosses mit dem Erdgeschoss über einen unbeheizten Glasanbau
beschlossen.
Zur Entlastung des Finanzplans auf der Finanzposition 783100
empfiehlt der Fachbereich Gebäudewirtschaft den Verzicht auf den Glasanbau.
Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt dann weiterhin über die durch das
auskragende Obergeschoss überdachte Außentreppe. Da im Obergeschoss
ausschließlich Mitarbeiterräume und Räume zur Aufnahme von Sonderfunktionen des
Familienzentrums Pregelstraße geplant sind, wird die Erschließung über einen
geschützten Außenraum, analog zum üblichen Schulbau, als zumutbar erachtet.
Um außerhalb der Betriebszeiten den im Eingangsbereich der Kindertagesstätte
ausgeprägten Vandalismus zu unterbinden, ist zwischen den Bestandsstützen im
durch das auskragende Obergeschoss überdeckten Eingangsbereich eine deckenhohe
Einzäunung geplant.
Bei ersatzlosem Wegfall des Wintergartens können 80.000,- € inkl.
Mehrwertsteuer eingespart werden. Nach
Brandschutzgutachten kann in diesem Fall auch auf einen zweiten baulichen
Rettungsweg für das Obergeschoss verzichtet werden. Weitere 25.000,- € inkl.
Mehrwertsteuer entfallen hierdurch.
Die Kosten für die Errichtung einer deckenhohen Einzäunung belaufen sich nach
derzeitigem Stand auf 25.000,- € inkl. Mehrwertsteuer.
Insgesamt würde die Haushaltsstelle 659600015300 also um 80.000,- € inkl.
Mehrwertsteuer entlastet.
Ferner ergeben sich durch die geänderte Ausführung wesentliche Erleichterungen
bei der Planung und Umsetzung der mit der Vorlage 0083/2009 beschlossenen
Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss und der Fassaden- und Dachsanierung des
Obergeschosses: Eine Brandschutzverglasung zum Glasanbau kann entfallen. Alle
Räume im Eingangsbereich des Erdgeschosses bleiben weiterhin natürlich
belüftet. Aufgrund einer dadurch möglichen Anpassung der Nutzungsverteilung
wird im Erdgeschoss der Eingriff in den Bestand minimiert, so dass die Arbeiten
gegebenenfalls auch im laufenden Betrieb ausgeführt werden können.
Die geänderte Ausführung wurde mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem
Nutzer abgestimmt.
Ist der Beschluss erfolgt, sollen die Umbaumaßnahmen umgehend fortgesetzt
werden.
Um einen reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen, wird die deckenhohe
Einfriedung erst gegen Ende der Baumaßnahme, voraussichtlich im Januar 2011,
errichtet werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0647/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Nina Küpers /
Gebäudewirtschaft / 0214-406-6564
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zur Kostenreduzierung wird eine geänderte Ausführung der am 06.10.2009 durch den Stadtbezirk I beschlossenen Vorlage NR: Bez. I / 208/ 16. TA vorgeschlagen. Einzige Erschließung des sich im Umbau befindenden Obergeschosses ist bisher eine Außentreppe. Wenn auf die Einhausung der Außentreppe durch einen unbeheizten Glasanbau verzichtet wird, kann der Finanzplan in Höhe von 80.000,- € inkl. Mehrwertsteuer entlastet werden.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Zurzeit stehen zur Finanzierung der Maßnahme 340.000,- € auf dem Sachkonto 783100 zur Verfügung. Bei Verzicht kann diese Summe auf rund 260.000,- € reduziert werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
-
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
-
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
-
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die mit der Vorlage NR: Bez. I / 208/ 16. TA beschlossenen Maßnahmen wurden bereits begonnen. Die Entscheidung über die geänderte Ausführung der Teilplanung unbeheizter Glasanbau ist wesentlich für die Fortführung dieser Maßnahmen bzw. der mit der Vorlage 0083/2009 beschlossenen weiteren Maßnahmen in der Kindertageseinrichtung Pregelstraße 23.