Betreff
Förderprogramm Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Vorlage
2020/0130
Aktenzeichen
lb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Leverkusen die nachfolgende Maßnahme:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag zur Förderung der Stelle des/der Klimaschutzmanagers/in für weitere zwei Jahre beim BMU, Projektträger Jülich, zu stellen, sodass die noch offenen Maßnahmen des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Leverkusen“ umgesetzt und das kommunale Klimaschutzmanagement verstetigt wird.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung                       In Vertretung           

Richrath                                                       Märtens                                 Lünenbach

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat im Jahr 2017 ein „Integriertes Klimaschutzkonzept“ erstellt und beschloss die Umsetzung (Vorlagen Nr. 2017/1748). Für die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem "Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzept" der Stadt Leverkusen wurde zum 01.09.2018 befristet für drei Jahre eine Stelle für Klimaschutzmanagement eingerichtet. Die Stelle wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) über die Nationale Klimaschutzinitiative mit einer Förderung von 90% gefördert. Diese Stelle der Klimaschutzmanagerin läuft am 31.08.2021 aus, sodass mit dieser Vorlage eine Verlängerung der Förderung um weitere zwei Jahre vorgeschlagen wird.

In den vergangenen zwei Jahren wurden einige Projekte erfolgreich gestartet bzw. umgesetzt. Im Handlungsfeld „Vorbildfunktion der Stadtverwaltung“ wurde über die Ausgewählte Maßnahme eine 50%-Förderung für insgesamt 9 E-Autos sowie der zugehörigen Ladeinfrastruktur für diese Dienstfahrzeuge beantragt und wird derzeit umgesetzt. Da größtenteils alte Diesel-PKW ersetzt werden, trägt dies direkt zu CO2-Einsparung der Stadt bei.
Auch für den Rat wurde die Klimaschutzmanagerin aktiv und organisierte
in Kooperation mit der JSL gGmbh, dass seit der Ratssitzung im Februar 2020 fairer Kaffee und Tee aus Mehrwegbechern im Pfandsystem, Keramikteller und fair gehandelte Schokoriegel angeboten werden.

Die Klimaschutzmanagerin brachte ihr Fachwissen in die Erstellung des Mobilitätskonzeptes bei internen Besprechungen sowie der Bürgerbeteiligung ein. Die aktive Mitarbeit in den Treffen des GPA-Projektes „Flottenmanagement der Stadt Leverkusen“ war sehr konstruktiv und führte u.a. zur geplanten Erhöhung von alternativen Antrieben bei Dienstfahrzeugen sowie einer Berücksichtigung von E-Autos beim wupsi CarSharing. Dadurch befinden sich momentan schon drei E-Fahrzeuge im Portfolio.

Im Jahr 2019 wurde das Klimaanpassungskonzept vorbereitet und die Erarbeitung koordiniert. Mit großer Unterstützung durch die politischen Parteien wurde das erstellte Konzept im Juni 2020 im Rat der Stadt Leverkusen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Weitere aktive Mitarbeit erfolgte im „Leitbild Grün und Klimawandel“ sowie der Global Nachhaltigen Kommune.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität war die Klimaschutzmanagerin bei der LevRad sowie bei Stadtradeln an der Umsetzung beteiligt. Eine stark ausgeweitete Aktion ist die Earth Hour im März jeden Jahres, wo einige große Akteure wie die BayArena, EVL und ECE-Center dazugewonnen werden konnten. Auch Poster „Leverkusener Klimabaum“ wurden durch das geförderte Leverkusener Klimaschutzmanagement erstellt.

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Klimaschutzarbeit der Stadt Leverkusen zu einem wichtigen Baustein der städtischen Entwicklung herausgebildet. Als Projektmanagerin, Initiatorin und Netzwerkerin hat die Klimaschutzmanagerin einen Prozess in Gang gesetzt, der die Kommune in eine zukunftsfähige, nachhaltige und emissionsärmere Richtung lenkt. Es sind noch nicht alle im Klimaschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen abgeschlossen, einige Aktivitäten stehen noch aus und es können weitere Projekte, welche wie der Klimanotstand aktuelle Bedarfe darstellen, in der Folgeförderung umgesetzt werden.

Eine Zustimmung zu dieser Vorlage stellt die Voraussetzung für die weitere Antragsstellung dar. Die genauen finanziellen Auswirkungen können noch nicht abschließend berechnet werden, da sie von der letztendlichen Förderquote abhängig sind.
Im Rahmen der Anschlussförderungen werden neben den Personalkosten, Sachmittel, Prozessunterstützung sowie Mittel für Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die normale Förderquote liegt bei 40 %, als finanzschwache Kommune (Bestätigung der Bezirksregierung) ist eine Förderquote von 55% möglich. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist eine Neufassung der Kommunalrichtlinie am 01.08.2020 in Kraft getreten, in der die Förderquote für Anträge zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 um 10% erhöht wurde. Somit ist bei Anerkennung als finanzschwache Kommune eine Förderung von max. 65% der Kosten möglich, sodass der Eigenanteil der Stadt Leverkusen ca. 60.000€ über zwei Jahre betragen könnte.

Neben den Fördermitteln sind auch die entsprechenden Haushaltsbelastungen zu etatisieren. Der sich daraus ergebende Eigenanteil der Stadt Leverkusen ist gegenüber dem Fördergeber im Haushalt zu dokumentieren.

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam (siehe Begründung Seite 4)

 

Produkt: Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme:

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja  %

Name Förderprogramm: Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein