- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan
wird in dem Teilbereich „Am Köllerweg"
geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen. Die
Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Dem Vorentwurf der 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Köllerweg“, einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.
4 und 2a BauGB, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage)
zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Köllerweg“ wird für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Im Stadtteil Bergisch Neukirchen ist eine geringfügige Siedlungsarrondierung südlich der Wohnstraße „Am Köllerweg“ vorgesehen. Zu dieser städtebaulichen Entwicklung ist bereits im Dezember 2019 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ erfolgt. Zunächst war es vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 245/II als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Damit wäre eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) verbunden. Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 245/II hat sich herausgestellt, dass die Fortführung des Verfahrens im sogenannten Regelverfahren sinnvoller ist. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind, wird für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 245/II die Änderung des FNP angestrebt. Der FNP soll im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung in Teilbereichen des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 245/II in der Darstellung geändert werden. Die FNP-Änderung erhält die Bezeichnung 22. Änderung, Bereich „Am Köllerweg“.
Ziel und Zweck der Änderung des FNP:
Die 22. FNP-Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung im Bereich zwischen der Wohnstraße „Am Köllerweg“ und dem Panoramaradweg „Balkantrasse“ in Bergisch Neukirchen schaffen. Es ist vorgesehen, die Darstellung „Grünfläche und Schutzgrün ohne Zweckbestimmung“ in die Darstellung „Wohnbaufläche“ zu ändern.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden.
Weiteres Vorgehen
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines vierwöchigen Aushanges werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt vorgelegt.
Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
(Hinweis des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |