Betreff
Widmung Roon- und Moltkestraße
Vorlage
2020/0146
Aktenzeichen
660-1148-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße für die Roon- und Moltkestraße.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Roonstraße wurde in zwei Teilen in den Jahren 1956 (bis Nr. 20) und 1963 hergestellt. Die Übergangsvorschriften (§ 60 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) besagen, dass die Straßen, die am 01.01.1962 den Charakter einer öffentlichen Straße besaßen, als gewidmet gelten.

 

Mit Ratsbeschluss vom 20.01.1964 wurde die endgültige Herstellung auf den 12.06.1963 festgesetzt, also nach dem Stichtag. Damit ist die Widmung juristisch angreifbar. Zwar wurde der Status bei keiner der folgenden Abrechnungen in Frage gestellt, aber zur Rechtssicherheit ist ein formelles Verfahren erforderlich.

 

Gleiches gilt für die parallel verlaufende Moltkestraße, die 1962 fertiggestellt wurde. Hier beschloss der Rat die Fertigstellung am 17.04.1964 mit Wirkung zum 26.05.1963. Auch hier ist die Widmung zur rechtlichen Klarstellung erforderlich.

 

Die beiden Straßen sind im Anlageplan farblich dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein