Betreff
Jahresabschluss 2009 - Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
Vorlage
0651/2010
Aktenzeichen
Dez. II-20-200-05-01-ed
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

 

Die als Anlage beigefügten Listen (Anlage 1: Konsumtiver Haushalt, Anlage 2: Investiver

Haushalt, Anlage 3: Maßnahmen des Konjunkturpaketes II) über die im Rahmen des

Jahresabschlusses 2009 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungser-

mächtigungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

                                                          

gezeichnet:

 

                                                                        In Vertretung

 

 

 

Buchhorn                                                        Häusler

Begründung:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, nicht verausgabte Haushaltsmittel (Ermächtigungen) in das neue Jahr zu übertragen, um z. B. Baumaßnahmen fortzusetzen oder noch im alten Jahr erteilte Aufträge abzuwickeln.

 

Da sich die Stadt auch im Jahr 2009 mangels eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes im Nothaushaltsrecht befand, ist bei den Ermächtigungsübertragungen ein restriktiver Maßstab anzulegen, um große „Schattenhaushalte“ neben dem laufenden Haushaltsplan zu vermeiden.

Grundsätzlich müssen von den Fachbereichen/Büros Anträge auf

Übertragung der Ermächtigungen gestellt werden. Ob und in welcher Höhe eine Übertragung erfolgt, richtet sich u. a. nach folgenden Kriterien:

 

-  Verwendung zweckgebundener Erträge/Einzahlungen

-  Kein Ansatz im Folgejahr

-  Auftrag/beantragter Betrag als geringfügig einzustufen im

   Vergleich zum Ansatz im Folgejahr

-  Gesetzliche oder vertragliche Zahlungsverpflichtung.

 

Des Weiteren kommt es im Jahreswechsel zu Überschneidungen, d. h., dass z. B. im konsumtiven Bereich Aufwandsbuchungen noch im alten Jahr erfolgen, die dazu gehörenden Auszahlungen  aber erst im neuen Jahr,  so dass eine Übertragung des Auszahlungsbudgets notwendig ist.

 

Als Besonderheit des Jahres 2009 sind die der Stadt bewilligten Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II zu betrachten. Die damit durchzuführenden Einzelmaßnahmen wurden im Wege außerplanmäßiger Mittelbereit-stellungen finanziert. Da in 2009 nur relativ geringe Auszahlungen geleistet werden konnten (in erster Linie waren Auftragserteilungen möglich), müssen

die restlichen Ermächtigungen zur zweckgerechten Verwendung der Zuschüsse in das Jahr 2010 übertragen werden. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtsumme (investiv und konsumtiv) von 13,047 Mio. €.

 

Ohne die Maßnahmen des Konjunkturpaketes ergibt sich im Vergleich

zu den Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2008 folgendes Bild:

 

Konsumtiver Haushalt:

 

2008

                                                                                                 

Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-

ermächtigungen                                                                       10,8 Mio €

 

 

 

2009

Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-

ermächtigungen                                                                         5,2 Mio €

 

Für die übertragenen Aufwendungsermächtigungen wird in der Schlussbilanz des Jahres 2009 im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage angesetzt, die entsprechend der Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen aufgelöst wird (§ 43 Abs. 3 GemHVO).

                                                              

Investiver Haushalt:

 

2008                                                  

                                                                                                                                                                                                                                 

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen                      7,5 Mio. €               

 

2009

 

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen                     11,4 Mio. €

 

Für das Jahr 2010 bedeuten die Ermächtigungsübertragungen eine Erhöhung der mit der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan beschlossenen Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan sowie in den Teilplänen.