Beschlussentwurf:
Das Mehrgenerationenhaus im Wohnpark Bürgerbusch des Caritasverbandes Leverkusen e. V. ist in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen eingebunden. Zudem wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
Die Stadt Leverkusen stellt die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von 10.000 € jährlich für den Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2028 im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Altenhilfe sicher.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Der Caritasverband Leverkusen e. V. erhält seit Oktober 2007 Jahre eine Bundesförderung in Höhe von 30.000 € jährlich für die Maßnahmen und Angebote mit jungen Menschen, die über den Rahmen der ATS-Seniorenbegegnungsstätte Theodor-Gierath-Str. 6 hinausgehen. Diese Angebote werden als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnet. Seit 2007 erhält der Caritasverband dafür auch eine städtische Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € aus Mitteln der wirkungsorientierten Steuerung.
Die aktuelle Teilnahme des Caritasverbandes Leverkusen e. V. am Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2021 - 2028) war erfolgreich. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Bundesländern die Bewerbung für eine mögliche Förderung im August 2020 ausgewählt. Zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten, gibt das Bundesprogramm vor: die Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).
Darüber hinaus werden drei Querschnittsziele verfolgt:
• Generationenübergreifende Arbeit,
• Freiwilliges Engagement und
• Sozialraumorientierung.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zusage der Vertretungskörperschaft der Kommune mit der im Beschlussentwurf aufgeführten Formulierung und der weiteren Zusagen der Kofinanzierung für den Förderzeitraum. Die Verwaltung hält eine weitere Förderung des Programms des Mehrgenerationenhauses für sinnvoll und effektiv. Die Kofinanzierung ist durch Ratsbeschluss vom 24.10.2018, Vorlage Nr. 2018/2514 „Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit“, bereits bis zum 31.12.2023 sichergestellt.
Zur Sicherstellung der Bundesförderung ist die Zusage der Kofinanzierung bis 2028 im Vorgriff auf den nächsten Bewilligungszeitraum ab 2024 erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: PN0515 Sachkonto: 525800
Aufwendungen für die Maßnahme: 10.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2021
Personal-/Sachaufwand: Sachaufwand jährlich
10.000,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses ab dem 01.01.2021 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus erforderlich. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.