Betreff
Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
2020/0053/1
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die KSL erhält aus dem städtischen Haushalt 2020 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe der durch die Corona-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

2.    Die KSL erhält aus dem städtischen Haushalt 2021 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe der durch die Corona-Pandemie voraussichtlich zu erwartenden Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das von der Bezirksregierung Köln wiederholt eingeforderte Konzept zur Finanzierung der Kultur als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Politik im 1. Halbjahr 2021 mit entsprechenden den Eigenkapitalverzehr der KSL beendenden Finanzierungsvorschlägen ab 2022 ff. in die Gremien einzubringen.

 

 

gezeichnet:

 

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Märtens                                 Adomat

Begründung:

 

Der Betriebsausschuss der KSL hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 beschlossen, den Wirtschaftsplan 2021 so lange zu vertagen, bis die Finanzverwaltung eine Stellungnahme abgegeben hat, wie die KSL in Zukunft auskömmlich finanziert werden kann.

 

Hintergrund dieser berechtigten Forderung ist die bereits seit Jahren in den Wirtschaftsplänen verdeutlichte äußerst kritische Entwicklung des Eigenkapitals. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die die KSL in weiten Teilen elementar betroffen haben und weiterhin werden, droht eine weitere Beschleunigung dieses negativen Prozesses.

 

Zwischenzeitlich werden in enger Abstimmung mit den Fachbereichen Konzernsteuerung und Finanzen aufgrund des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ Kompensationszahlungen für die Jahre 2020 und 2021 kalkuliert, mit deren Hilfe der KSL die zusätzlichen Belastungen neutral gestellt werden können.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass hierdurch nach derzeitiger Einschätzung der Verbrauch der Rücklage und des Eigenkapitals ca. 1-2 Jahre später eintreten werden, als in der Finanzplanung des Wirtschaftsplans dargestellt (dort wurde der Verbrauch der Rücklage „im Laufe des Jahres 2022“ und der des Eigenkapitals für „Ende 2023/Anfang 2024“ prognostiziert.

 

Mit den Beschlüssen zu 1. und 2. besteht nun durch die geschilderte Entwicklung die Möglichkeit, dass die sehr komplexe und auch zeitintensive Erarbeitung eines nachhaltigen Finanzierungskonzepts für die KSL unter Einbeziehung der Politik, der Verwaltung und der Bezirksregierung von der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2021 der KSL und den Haushaltsplanberatungen 2021 des Kernhaushaltes der Stadtverwaltung „entkoppelt“ werden kann.

 

Die seit vielen Jahren erforderliche und geforderte finanzielle Neustrukturierung kann zielorientierter, effektiver und ohne Zeitdruck erörtert werden, wenn dies isoliert und nicht mit einer Vielzahl anderer Vorgänge im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021 geschieht.

 

Die erhöhte Zuschusszahlung 2020 wird voraussichtlich auf Basis einer detaillierten Kalkulation per Abschlagszahlung erfolgen und mit dem Jahresabschluss 2020 „spitzabgerechnet“. Für die Zuschusszahlung 2021 werden die Zahlen 2020 und Annahmen aufgrund der Einschätzung der aktuellen Entwicklung zugrunde gelegt. Auch für 2021 werden genauere Zahlen frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 bzw. mit dem Jahresabschluss 2021 vorliegen. Zuschussmittel aus alternativen Förderprogrammen im „Kontext Corona“ reduzieren die Zuschusszahlungen entsprechend.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Ja – ergebniswirksam

Wirtschaftsplan KSL: Erhöhung Zuschuss der Kernverwaltung in Höhe der durch die Corona-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen

Produkt: 041101 Sachkonto: 531500

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

Gem. §§ 4 und 5 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) sind die auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastungen sowohl für den Haushalt 2021 als auch für den Jahresabschluss 2020 separat aufzuführen und nachzuweisen. Dies gilt auch für die Corona-bedingten Haushaltsbelastungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, da gem. § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung Verluste der Einrichtungen durch die Gemeinde aus ihren städtischen Haushaltsmitteln auszugleichen hat.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Möglichkeiten der Kompensationszahlungen für die Jahre 2020 und 2021 im Hinblick auf das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ werden seit der 47. KW bilateral zwischen der Finanzverwaltung und Konzernsteuerung sowie der KSL geprüft, prognostiziert und berechnet, so dass eine Einbringung der Vorlage zum regulären Abgabetermin nicht möglich war.