Betreff
Ausgleich der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen des Sportpark Leverkusen
Vorlage
2020/0205
Aktenzeichen
020-01-31-10-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Sportpark Leverkusen (SPL) erhält aus dem städtischen Haushalt 2020 einen Zuschuss in Höhe der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

2.    Der SPL erhält aus dem städtischen Haushalt 2021 einen Zuschuss in Höhe der durch die Covid-19-Pandemie voraussichtlich zu erwartenden Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Märtens

Begründung:

 

Aufgrund § 5 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln; aufgrund § 6 dieses Gesetzes ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren.

 

Auf Basis dieses Gesetzes besteht die Möglichkeit, dem SPL die aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen auszugleichen.

 

Die Zuschusszahlung 2020 wird voraussichtlich auf Basis einer detaillierten Kalkulation per Abschlagszahlung erfolgen und mit dem Jahresabschluss 2020 „spitzabgerechnet“. Für die Zuschusszahlung 2021 werden die Zahlen 2020 und Annahmen aufgrund der Einschätzung der aktuellen Entwicklung zugrunde gelegt. Auch für 2021 werden genauere Zahlen frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 bzw. mit dem Jahresabschluss 2021 vorliegen. Zuschussmittel aus alternativen Förderprogrammen im „Kontext Corona“ reduzieren die Zuschusszahlungen entsprechend.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 0811 Sachkonto: 531500

Aufwendungen für die Maßnahme: Sind noch zu ermitteln

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

Gem. §§ 4 und 5 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) sind die auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastungen sowohl für den Haushalt 2021 als auch für den Jahresabschluss 2020 separat aufzuführen und nachzuweisen. Dies gilt auch für die Corona-bedingten Haushaltsbelastungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, da gem. § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung Verluste der Einrichtungen durch die Gemeinde aus ihren städtischen Haushaltsmitteln auszugleichen hat.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Belastungen des SPL erfolgen und diese Haushaltsbelastung im Rahmen der städtischen Abschlussbuchungen entsprechend behandelt werden kann.