Beschlussentwurf:
1. Der Sportpark Leverkusen (SPL) erhält aus dem städtischen Haushalt 2020 einen Zuschuss in Höhe der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.
2. Der SPL erhält aus dem städtischen Haushalt 2021 einen Zuschuss in Höhe der durch die Covid-19-Pandemie voraussichtlich zu erwartenden Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Aufgrund
§ 5 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen ist bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der
Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge
beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln; aufgrund § 6 dieses Gesetzes ist
bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 die Summe
der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden
Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu
prognostizieren.
Auf Basis dieses Gesetzes besteht die Möglichkeit, dem SPL die aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen auszugleichen.
Die Zuschusszahlung 2020 wird voraussichtlich auf Basis einer detaillierten Kalkulation per Abschlagszahlung erfolgen und mit dem Jahresabschluss 2020 „spitzabgerechnet“. Für die Zuschusszahlung 2021 werden die Zahlen 2020 und Annahmen aufgrund der Einschätzung der aktuellen Entwicklung zugrunde gelegt. Auch für 2021 werden genauere Zahlen frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 bzw. mit dem Jahresabschluss 2021 vorliegen. Zuschussmittel aus alternativen Förderprogrammen im „Kontext Corona“ reduzieren die Zuschusszahlungen entsprechend.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0811 Sachkonto: 531500
Aufwendungen für die Maßnahme: Sind noch zu ermitteln
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung
der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im
Land Nordrhein-Westfalen
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
Gem. §§ 4 und 5 des Gesetzes zur
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den
kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie
zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) sind die auf
das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden
Haushaltsbelastungen sowohl für den Haushalt 2021 als auch für den
Jahresabschluss 2020 separat aufzuführen und nachzuweisen. Dies gilt auch für
die Corona-bedingten Haushaltsbelastungen der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen, da gem. § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung Verluste der
Einrichtungen durch die Gemeinde aus ihren städtischen Haushaltsmitteln
auszugleichen hat.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Belastungen des SPL erfolgen und diese Haushaltsbelastung im Rahmen der städtischen Abschlussbuchungen entsprechend behandelt werden kann.