- Grundsatzbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Waldschule werden zur Kenntnis genommen.
2. Als Grundlage für die weitere Planung wird die Variante 2 (vollständiger Ersatzneubau) festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Adomat
Begründung:
Die Schule, einschließlich der
Sporthalle mit Verwaltungstrakt, ist in zwei Einzelgebäuden aus den 50-er
Jahren untergebracht. An den Gebäuden wurden in den letzten Jahren verschiedene
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Trotzdem besteht in großen Teilen weiterhin
ein umfassender Sanierungsbedarf. Zudem sind zusätzliche Lern- und
Unterrichtsräume notwendig. Eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung ist in den
bestehenden räumlichen Strukturen des Gebäudes nur bedingt möglich. Die
bestehende Mensaküche als Frischküche weist durch ihre aktuelle räumliche
Organisation genehmigungsrelevante Defizite auf. Zur Aufrechterhaltung des
schulischen Betriebs am Standort sind daher weitgehende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen
notwendig.
Im Dialog mit der Schule, dem Fachbereich
Gebäudewirtschaft, der Schulleitung und den Elternvertretern wurde eine
Machbarkeitsstudie zur Überplanung der stark sanierungsbedürftigen Waldschule
erarbeitet. Zur Unterstützung wurde das Architekturbüro tr-architekten
beauftragt und in einer Abfolge von 5 Schritten die Aufgabe bewerkstelligt.
Schritt 1:
Am 28.05.2020 wurde der Schulleitung und den
Elternvertretern ein Fragenkatalog übergeben, zur Abstimmung wesentlicher
entwurfsrelevanter Grundsatzpositionen zur Gestaltung der Schule.
Schritt 2:
In der zweiten Projektsitzung am 23.06.2020
wurden der Schulleitung und den Elternvertretern die ersten Überlegungen unter
Berücksichtigung der Antworten im Fragenkatalog sowie die Vorteile eines
Clustersystems vorgestellt.
Schritt 3:
Im dritten Schritt untersuchte tr-architekten
in Verbindung mit der Gebäudewirtschaft und dem Fachbereich Schulen vier
Varianten. Alle Varianten wurden durch schematisch dargestellte Grundrisslösungen
unter Berücksichtigung des angepassten Raumprogramms inkl. einer Frischküche
auf dem Grundstück untersucht.
Schritt 4:
Am 08.10.2020 wurden der Schulleitung und den
Elternvertretern die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit den vier Varianten
in einem gemeinsamen Termin vorgestellt.
Schritt 5:
Grundsatzbeschluss im 1. Turnus 2021 / jetzt
2. Turnus mit Haushaltsplanberatung
Variante 1, Umbau und Sanierung des
Bestandsgebäudes:
Hier wurde untersucht, wie das
Bestandsgebäude saniert werden kann, unter Berücksichtigung eines modernen
Schulbetriebs in Form eines Clustersystems. Der nördliche Teil des Gebäudes
muss abgerissen und erneuert werden. Im südlichen und westlichen Teil sind
Erweiterungen notwendig. Im Ergebnis ist jedoch nur in Teilbereichen eine Bildung
von clusterartigen Raumgruppen möglich.
Eine Auslagerung der Schule ist notwendig, da
die Umbauarbeiten im Bestand einen ordnungsgemäßen Unterricht nicht zulassen.
Nach Fertigstellung des Schulgebäudes wird die Sporthalle mit dem Verwaltungsbereich
abgerissen und eine neue Sporthalle errichtet. Eine Auslagerung des
Sportbetriebs ist in dieser Zeit erforderlich.
Variante 2, Neubau im Bereich des bestehenden
Gebäudes:
In dem bestehenden Baufeld kann ein
zweigeschossiger Neubau, inklusive einer Sporthalle, nach Abbruch des
Klassentraktes in kurzer Zeit entstehen. Der entwickelte Grundriss ermöglicht
einen modernen Schulbetrieb in Form eines Clustersystems. Bei dieser Variante
ist ebenfalls eine Auslagerung der Schule notwendig. Die Sporthalle und der
Verwaltungstrakt können in Betrieb bleiben, bis zum Rückzug der Schule in den
Neubau. Danach wird die alte Sporthalle abgerissen. In dieser Variante entsteht
eine Potenzialfläche, die gegebenenfalls für eine Kindertagesstätte genutzt
werden kann. Erste Anfragen beim Fachbereich Bauaufsicht in Verbindung mit dem
Fachbereich Stadtplanung ergaben, dass für die KiTa ein Bauleitplanverfahren
erforderlich wird.
Variante 3, Neubau auf dem vorderen Grundstück:
In dieser Variante wurde eine Bebauung auf dem vorderen Grundstück untersucht. Hier kann das Bestandsgebäude zu zwei Dritteln während der Neubauphase weiter genutzt werden. Daraus folgt, dass nur eine Teilauslagerung erforderlich ist. Die Sporthalle sowie der Verwaltungstrakt können während der Bauphase in der Nutzung bleiben. Der Eingriff in den vorhandenen Baumbestand ist bei dieser Variante jedoch relativ hoch. Eine Auslagerung der Sporthalle während der Bauzeit der neuen Sporthalle ist erforderlich. Auch bei dieser Variante entsteht eine Potenzialfläche im östlichen Teils des Grundstücks, die jedoch in ihrer länglichen Form nur bedingt für eine KiTa geeignet ist.
Variante 4, Neubau im rückwärtigen Grundstücksbereich:
Diese Variante wurde in der Gesamtbetrachtung nicht weiterverfolgt, da nach erster Abstimmung mit den Fachbereichen Bauaufsicht bzw. Stadtplanung hier ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren erforderlich wird. Dadurch entsteht ein wesentlicher, zeitlicher Mehraufwand und eine Genehmigungsfähigkeit ist nicht sichergestellt.
Kosten:
Die vom Planungsbüro überschläglich ermittelten Kosten unter Berücksichtigung eines Risikozuschlags belaufen sich auf:
Variante
1 22.200.000
€ brutto.
Variante
2 22.800.000
€ brutto.
Variante
3 22.400.000
€ brutto.
Die Kosten für die Auslagerung sind nicht enthalten.
Auslagerung:
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schulen wurde eine Auslagerung in die jetzige Flüchtlingsunterkunft an der Merziger Straße untersucht. Nach einem erforderlichen Umbau könnte dort ein geregelter Schulbetrieb für eine dreizügige Grundschule erfolgen. Der Sportunterricht könnte in der Sporthalle am alten Standort bei Ausführung der Variante 2 fortgeführt werden.
Planungsrechtlich ist das Grundstück nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen und ist voraussichtlich als „reines Wohngebiet“ einzustufen. Ausnahmsweise können gemäß § 3 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohnenden des Gebietes dienende kulturelle Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden. Aufgrund der geplanten Änderung in eine temporäre Schulnutzung ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrssituation zur vorhergehenden Nutzung ändern wird. Insofern ist die Prüfung des Gebotes der Rücksichtnahme im weiteren Verfahren erforderlich, um abschließend eine Aussage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit tätigen zu können.
Vergleichende Betrachtung:
Nach der Beurteilungsmatrix zum Vergleich der Varianten (Seite 59 der Machbarkeitsstudie) unter Berücksichtigung der wesentlichen Aspekte wurde gemeinsam mit der Schulleitung, den Elternvertretern, dem Fachbereich Gebäudewirtschaft und Schulen einvernehmlich die Variante 2 favorisiert. Die Schulkonferenz hat diesem Vorgehen zugestimmt.
Vorteile der Variante 2:
- Entwurf entspricht der pädagogischen Konzeption der Schule,
- gute Nutzung und Organisation auf dem Grundstück,
- geringe Eingriffe in den Baumbestand,
- Dauer und Beeinflussung des Schulbetriebs,
- Außenanlagen und Potenzialflächen,
- bauorganisatorische Belange,
- öffentlich-baurechtliche Belange.
Daraus folgend wird empfohlen, die Variante 2 - Ersatzbau am gleichen Standort - als Grundlage für die weitere Planung zu verwenden.
Termine:
Bei Durchführung der Variante 2 (sofern die finanziellen Mittel eingestellt werden können) ist eine Auslagerung im Sommer 2024 mit anschließendem Baubeginn möglich. Die Fertigstellung des Neubaus und der Rückzug der Schule ist dann für Sommer 2026 vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 65030170011143 Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: ggf.
OGS-Förderung
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat sind Mittel mit dem
Haushalt 2021 angemeldet und in der Zukunft ggfs. (je nach Beschluss und
Variante) noch anzupassen.
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |