Betreff
Brücke Süd Höhe Wilhelmstraße in Opladen
Vorlage
2020/0245
Aktenzeichen
nbso
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, aufgrund der Empfehlungen des Aufsichtsrates der neue bahnstadt opladen GmbH auf eine Planung und Herstellung der sogenannten Brücke Süd auf Höhe Wilhelmstraße zu verzichten.

 

2.    Damit verbunden wird der Beschluss des Rates vom 25.09.2006, Vorlage Nr. R 613/16. TA, Beschlusspunkt 2, zweiter Spiegelstrich (Möglichkeit, diese Brücke auch für den KFZ-Verkehr zur Verfügung zu stellen) aufgehoben.

 

3.    Eine weitere Prüfung der Stadtverwaltung zur Vorlage Nr. 2020/3566 (Prüfung Förderfähigkeit einer Brücke für Radfahrer auf Höhe Wilhelmstraße) ist somit nicht mehr erforderlich.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Aufgrund der aktuellen Vorlage Nr. 2020/3566 in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (Prüfung Förderfähigkeit einer Brücke für Radfahrer auf Höhe Wilhelmstraße) wurde die grundsätzliche Diskussion zur Errichtung einer Brücke im Bereich Wilhelmstraße/Henkelmännchen-Platz neu ausgelöst. Dies insbesondere seitens eines Investors, der das unmittelbar südlich angrenzende Grundstück zum Henkelmännchen-Platz erworben hat und hier Wohnbebauung sowie eine KiTa und Arztpraxen errichten wird.

 

Der Investor stellt die Brücke im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben und des angrenzenden Umfeldes als städtebaulichen Konflikt dar. Diese Thematik wurde im Aufsichtsrat der nbso vom 03.12.2020 diskutiert und beraten. Abschließend kam der Aufsichtsrat zu der Entscheidung, dem Rat der Stadt Leverkusen zu empfehlen, auf die Planung und Herstellung der Brücke Süd zu verzichten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein