Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, aufgrund der Empfehlungen des Aufsichtsrates der neue bahnstadt opladen GmbH auf eine Planung und Herstellung der sogenannten Brücke Süd auf Höhe Wilhelmstraße zu verzichten.
2. Damit verbunden wird der Beschluss des Rates vom 25.09.2006, Vorlage Nr. R 613/16. TA, Beschlusspunkt 2, zweiter Spiegelstrich (Möglichkeit, diese Brücke auch für den KFZ-Verkehr zur Verfügung zu stellen) aufgehoben.
3. Eine weitere Prüfung der Stadtverwaltung zur Vorlage Nr. 2020/3566 (Prüfung Förderfähigkeit einer Brücke für Radfahrer auf Höhe Wilhelmstraße) ist somit nicht mehr erforderlich.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Vorlage Nr. 2020/3566 in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (Prüfung Förderfähigkeit einer Brücke für Radfahrer auf Höhe Wilhelmstraße) wurde die grundsätzliche Diskussion zur Errichtung einer Brücke im Bereich Wilhelmstraße/Henkelmännchen-Platz neu ausgelöst. Dies insbesondere seitens eines Investors, der das unmittelbar südlich angrenzende Grundstück zum Henkelmännchen-Platz erworben hat und hier Wohnbebauung sowie eine KiTa und Arztpraxen errichten wird.
Der Investor stellt die Brücke im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben und des angrenzenden Umfeldes als städtebaulichen Konflikt dar. Diese Thematik wurde im Aufsichtsrat der nbso vom 03.12.2020 diskutiert und beraten. Abschließend kam der Aufsichtsrat zu der Entscheidung, dem Rat der Stadt Leverkusen zu empfehlen, auf die Planung und Herstellung der Brücke Süd zu verzichten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |