Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Wege im Bereich des Kurt-Schumacher-Rings:
1. Weg entlang den Häusern 31a, 51a, 69a/b und 91a/b,
2. Weg südlich der Montanus-Realschule,
3. Weg vom Kurt-Schumacher-Ring zur Grünanlage,
4. Wegekreuz südlich Kurt-Schumacher Ring 96 - 120,
5. Weg vom Garagenhof zur Steinbücheler-Straße.
Der Weg zu Punkt 1 wird als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg, die übrigen Wege als Gemeindewege mit Beschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Kurt-Schumacher-Ring und die Fritz-Erler-Straße wurden durch die Bayer Wohnungsgesellschaft unter dem Arbeitstitel „Großendriesch“ 1964-70 hergestellt. Die Widmung der Straßen erfolgte am 28.06.1971 durch den Hauptausschuss der Stadt Leverkusen und die Verfügung erschien am 05./06.08.1971 in der örtlichen Presse (Anlage 1).
In den 1969/70 erstellten Lageplänen waren nur zwei Wege im südöstlichen Bereich enthalten. Die unter „Großendriesch IV“ hergestellte Bebauung im westlichen Innenbereich des Kurt-Schumacher-Ringes fehlte gänzlich. Mit Vertrag vom 04.02.1971 wurden alle Verkehrsflächen der Stadt übertragen. Zwar wurden die Straßen gewidmet, jedoch nicht alle Wege. Für diese muss die formelle Widmung nun nachgeholt werden.
Der Weg im westlichen Innenbereich (entlang Nr. 31a, 51a, 69a/b und 91a/b) ist aufgrund der genehmigten Garagen als befahrbar einzustufen. Im Weg südlich der Montanus-Realschule ist deren Zufahrt von der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr ausgenommen.
Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan 2 farblich dargestellt und entsprechend dem Beschlussentwurf nummeriert. Beschränkungen auf den Fußgängerverkehr sind zusätzlich schraffiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |