Betreff
Widmung von Wegen Kurt-Schumacher-Ring
Vorlage
2020/0248
Aktenzeichen
660-3259-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Wege im Bereich des Kurt-Schumacher-Rings:

 

1.    Weg entlang den Häusern 31a, 51a, 69a/b und 91a/b,

2.    Weg südlich der Montanus-Realschule,

3.    Weg vom Kurt-Schumacher-Ring zur Grünanlage,

4.    Wegekreuz südlich Kurt-Schumacher Ring 96 - 120,

5.    Weg vom Garagenhof zur Steinbücheler-Straße.

 

Der Weg zu Punkt 1 wird als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg, die übrigen Wege als Gemeindewege mit Beschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Kurt-Schumacher-Ring und die Fritz-Erler-Straße wurden durch die Bayer Wohnungsgesellschaft unter dem Arbeitstitel „Großendriesch“ 1964-70 hergestellt. Die Widmung der Straßen erfolgte am 28.06.1971 durch den Hauptausschuss der Stadt Leverkusen und die Verfügung erschien am 05./06.08.1971 in der örtlichen Presse (Anlage 1).

 

In den 1969/70 erstellten Lageplänen waren nur zwei Wege im südöstlichen Bereich enthalten. Die unter „Großendriesch IV“ hergestellte Bebauung im westlichen Innenbereich des Kurt-Schumacher-Ringes fehlte gänzlich. Mit Vertrag vom 04.02.1971 wurden alle Verkehrsflächen der Stadt übertragen. Zwar wurden die Straßen gewidmet, jedoch nicht alle Wege. Für diese muss die formelle Widmung nun nachgeholt werden.

 

Der Weg im westlichen Innenbereich (entlang Nr. 31a, 51a, 69a/b und 91a/b) ist aufgrund der genehmigten Garagen als befahrbar einzustufen. Im Weg südlich der Montanus-Realschule ist deren Zufahrt von der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr ausgenommen.

 

Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan 2 farblich dargestellt und entsprechend dem Beschlussentwurf nummeriert. Beschränkungen auf den Fußgängerverkehr sind zusätzlich schraffiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein