Betreff
Grundhafte Erneuerung des östlichen Gehweges in der Carl-Maria-von-Weber-Straße sowie von Teilen des Gehweges auf dem Carl-Maria-von-Weber-Platz
Vorlage
2020/0259
Aktenzeichen
TBL-692.1-Ku
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die investive Erneuerung des östlichen Gehweges in der Carl-Maria-von-Weber-Straße sowie eines Teilbereiches des Gehweges auf dem Carl-Maria-von-Weber-Platz.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

Im Zuge der konsumtiven Instandsetzung der Fahrbahn der Carl-Maria-von-Weber-Straße 2021 soll der bituminös befestigte östliche Gehweg in der Carl-Maria-von-Weber-Straße investiv erneuert werden, da er sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Eine Vielzahl von Netzrissen, eine damit verbundene Schollenbildung sowie Kornausbrüche prägen das Schadensbild. Entlang der Bordsteinanlage ist die Gehwegoberfläche auf gesamter Länge abgesackt und stellt somit eine Stolpergefahr dar. Aufgrund diverser Arbeiten von Versorgungsträgern, beispielsweise der Erneuerung der Beleuchtungsanlage 1984, ist die bituminöse Oberfläche nicht mehr homogen und sehr uneben. Sämtliche Anschlussfugen sind offen und lassen dadurch Niederschlagswasser in den Oberbau eindringen, welcher dadurch ebenfalls geschädigt wird.

 

Der westliche Gehweg wurde bereits im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogramms 1989 erneuert. Der Bitumenbelag wurde durch einen Plattenbelag ersetzt. Dieser befindet sich in einem guten Zustand. Parallel hierzu sollen Teile der bituminösen Gehweganlage auf dem Carl-Maria-von-Weber-Platz erneuert werden, da es sich hierbei um einen Schulweg handelt und dort die Schulkinder der Waldschule die Schulbusse besteigen. Das Schadensbild stellt sich ähnlich dar wie in der Carl-Maria-von-Weber-Straße.

 

Maßnahmenumfang:

Der Umfang der Maßnahme beinhaltet die Entfernung des alten bituminösen Oberflächenbelages sowie des ungebundenen Oberbaus, die Herstellung eines Erdplanums, den Einbau einer Schottertragschicht von 15 cm (in den Grundstückszufahrten 20 cm) und die Verlegung von Gehwegplatten 30/30/8 cm. Die Zufahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 hergestellt.

 

Finanzierung:

Die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung beider Gehwege betragen rund 100.000 €. Die Mittel stehen unter der Finanzstelle 66001205022009 und der Finanzposition 783200 zur Verfügung. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) aus. Durch die Anlieger sind 80 % der beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung des Gehweges zu tragen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt. Für die Maßnahme werden nach Abschluss gemäß den „Fördermittelrichtlinien Straßenausbaubeiträge des Landes“ Fördermittel für den Anliegeranteil beantragt. Bei Bewilligung kann sich der Anliegeranteil um bis zu 50 % reduzieren.

 

Auf eine Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Abs. 3 KAG NW wird verzichtet, da keine Ausbaualternativen möglich sind. Stattdessen soll nach § 8a Abs. 4 KAG NW vor Beginn der Maßnahme im Wege einer Postwurfsendung eine entsprechende Information der Anlieger erfolgen.

 

Umsetzung:

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung soll diese Maßnahme im Wirtschaftsjahr 2021 umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66001205022009 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 66001205022009

 in Höhe von 50.000 €, eine Erhöhung des Ansatzes ab 2021 von 50.000 €/Jahr auf 100.000 €/Jahr ist mit der Haushaltsfortschreibung geplant

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: ca 3.300 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): ca. 2600 €

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein