Betreff
Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Ratsausschüsse
Vorlage
2020/0264
Aktenzeichen
01-011-21-00-neu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gem. § 58 Abs. 4 und § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören.

 

In seiner Sitzung am 08.12.2020 hat der Integrationsrat dem Rat empfohlen, die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Fachausschüsse zu wählen.

 

Eine beratende Mitgliedschaft sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner ist im Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss nicht zulässig, da diesem Ausschuss nur Ratsmitglieder angehören dürfen (§ 58 Abs. 3 GO NRW).

 

Die für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgeschlagene sachkundige Einwohnerin und ihre Stellvertreterin werden als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend in den Ausschuss gewählt.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Erstellung der Vorlage konnte erst nach Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 08.12.2020 erfolgen.