Betreff
Zeitweilige Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg oder der Straße An der Lichtenburg zum Schutz der Steinkäuze; je nach Brutverhalten der Steinkäuze
Vorlage
2020/0286
Aktenzeichen
met
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 08.05.2014 wird aufgrund des geänderten Brutverhaltens des Steinkauzes wie folgt angepasst:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der jeweiligen Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg oder der Straße An der Lichtenburg - je nach Brutverhalten des Steinkauzes - für die Dauer von sechs Wochen zum Schutz der dort ansässigen Steinkäuze während der Brutzeit zu.

 

2.    Der sechswöchige Zeitraum für die Sperrung liegt zwischen dem 01.06. bis 15.08.2021 sowie im gleichen Zeitraum in den Folgejahren.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

 

Begründung:

 

Gem. Beschluss der Bezirksvertretung III vom 08.05.2014 zur Vorlage Nr. 2737/2014, Zeitweilige Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg zum Schutz der Steinkäuze, wird seit Juni 2014 die Straße Alt Steinbücheler Weg für die Dauer von sechs Wochen in der Zeit zwischen dem 15.06. und dem 31.07. sowie in einem gleichen Zeitraum in den Folgejahren zum Schutz der dort ansässigen Steinkäuze während der Brutzeit gesperrt. Die jährliche Sperrung wurde notwendig, da in der Region der Steinkauz brütet und die flügge gewordenen Jungen in der Abenddämmerung über den Boden laufen und dabei gegebenenfalls die Straße passieren.

 

Von der NABU-Naturschutzstation wurde beobachtet, dass seit 2019 der Steinkauz in der Nähe der Parallelstraße An der Lichtenburg brütet. In den Jahren 2019 und 2020 wurde die Gefährdung der Jungtiere durch die ‚falsche‘ Straßensperrung sogar erhöht, da sich der Verkehr auf die Parallelstraße An der Lichtenburg konzentrierte.

 

Lageplan:

rot: vorhandene Sperrpfosten zur Sperrung der Straße „Alt Steinbücheler Weg“

blau: neu zu installierende Sperrpfosten zur alternativen Sperrung der Straße „An der Lichtenburg“

 

Zum Schutz der Jungbrut des Steinkauzes soll ab 2021 und in den Folgejahren die Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg oder der Straße An der Lichtenburg - je nach Brutverhalten des Steinkauzes - für die Dauer von sechs Wochen zum Schutz der dort ansässigen Steinkäuze während der Brutzeit erfolgen.

 

Die Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg erfolgt mit fest installierten Sperrpfosten. Daher müssen auch an der Straße An der Lichtenburg die entsprechenden Vorrichtungen installiert werden (Einbau von Bodenhülsen); die bereits vorhandenen Sperrpfosten können verwendet werden. Wie bisher werden die Anwohnenden, deren Straße gesperrt werden muss, in einem Anschreiben über die geplante Sperrung informiert. Auch die Müllabfuhr wird durch die AVEA wie im bisherigen Rahmen erfolgen.

 

Hintergrund:

Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu. In den Obstwiesen in dem oben genannten Bereich leben noch einige wenige Brutpaare des Steinkauzes. Wie alle Eulen ist der Steinkauz nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und darf am Brutplatz nicht gestört werden, damit er seine Nachkommen unbeschadet aufziehen kann.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 3200 1405 0101 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 630 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN1405

 in Höhe von 630,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die internen Abstimmungen konnten erst jetzt zum Abschluss gebracht werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, um die entsprechenden Bearbeitungsschritte noch vorbereiten zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.