Beschlussentwurf:

 

1.    Die Ausbauvarianten werden zur Kenntnis genommen und der Durchführung einer Bürgerbeteiligung zugestimmt.

 

2.    Der Versetzung der Fahrgastwartehalle der Haltestelle Kandinskystraße an die Haltestelle Leimbacher Hof (Fahrtrichtung Schlebusch Post) wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1: Sanierung des Rad- und Gehweges Kandinskystraße

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Geh- und Radweges Kandinskystraße zwischen der Berliner Straße und Wolf-Vostell-Straße hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 22.11.2018 die Verwaltung beauftragt, zwei Varianten zu dessen Sanierung zu erarbeiten.  

 

  • Variante 1 (Vorschlag Politik): Erneuerung des Rad- und Gehwegs, Fällung der Bäume und ggf. Neupflanzung,
  • Variante 2 (Vorschlag Politik): Sanierung/Instandsetzung wie im Bestand,

 

Folgende weitere Variante wurde von der Verwaltung erarbeitet:

 

  • Variante 3 (Vorschlag Verwaltung): Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

 

Bestand

Die Kandinskystraße fungiert als Haupterschließungsstraße für die Baugebiete Leimbacher Berg und bindet das Baugebiet im Norden über den Knotenpunkt Kandinskystraße/Berliner Straße und im Süd-Westen über den Knotenpunkt Kandinskystraße/Odenthaler Straße an das übergeordnete Straßennetz an. An einem durchschnittlichen Werktag beträgt die verkehrliche Belastung 3.990 Kfz/24h im Querschnitt (Verkehrszählung am 25.08.2020). Auf dem Abschnitt der Kandinskystraße verkehrt seit Dezember 2019 der Schnellbus SB 22 (Mathildenhof - Leimbacher Berg - Schlebusch - LEV-Mitte) im 20-Minuten-Takt.

 

Vor-Ort-Begehungen zeigen auf, dass vor allem der westliche Geh- und Radweg der Kandinskystraße sanierungsbedürftig ist. Die Seitenräume sind dabei teilweise so stark durch Wurzelaufbrüche beschädigt, dass die eigentliche Breite nicht mehr gegeben ist. Die östliche Seite weist nur einzelne Schäden auf. Hier ist daher eine punktuelle Instandsetzung ausreichend. Die in den Ausbauvarianten vorgestellten Maßnahmen beziehen sich auf die westliche Seite.

 

Der Straßenquerschnitt variiert teilweise sehr. Der Abschnitt zwischen Berliner Straße und Franz-Marc-Straße weist einen Gesamtquerschnitt von 20 m auf. Die Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 6,50 m. Beidseitig der Fahrbahn schließt ein ca. 2,10 - 2,30 m breiter Parkstreifen, ein 1,40 m breiter Grünstreifen, ein ca. 1,70 - 1,80 m breiter Radweg und ein ca. 1,40 - 1,60 m breiter Gehweg an (siehe Abb. 1).

 

Abb. 1 Straßenquerschnitt zwischen Berliner Straße und Franz-Marc-Straße – Blickrichtung Berliner Straße

 

Im Abschnitt zwischen Franz-Marc-Straße und Wolf-Vostell-Straße weist die Fahrbahn mit 11 m eine für die Funktion der Straße überdimensionierte Breite auf. Beidseitig der Fahrbahn schließt ein ca. 2 m breiter Parkstreifen, ein 1,50 m breiter Grünstreifen, ein ca. 1,70 - 1,85 m breiter Radweg und ein ca. 1,70 - 1,85 m breiter Gehweg an (siehe Abb. 2).

 

 

Abb. 2 Straßenquerschnitt zwischen Franz-Marc-Straße und Wolf-Vostell-Straße – Blickrichtung Berliner Straße

 

Ausbauvarianten

 

Variante 1 (Vorschlag Politik) - Erneuerung des Rad- und Gehwegs, Fällung der Bäume und ggf. Neupflanzung - (Anlage 1)

Variante 1 sieht eine Erneuerung des Rad- und Gehwegbereichs sowie ggf. eine Rodung und Neupflanzung der vorhandenen Baumscheiben vor. Im Rahmen der Erneuerung wird die heutige bauliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg aufgehoben. Der Seitenraum wird als gemeinsamer Rad- und Gehweg mit einer Mindestbreite von 3 m ausgebaut. Die vorhandenen Bäume müssen zur Vermeidung von weiteren Wurzelaufbrüchen gerodet und durch Neupflanzungen ersetzt werden. 

 

Variante 2 (Vorschlag Politik) - Sanierung/Instandsetzung wie im Bestand (Anlage 1)

Eine Sanierung/Instandsetzung wie im Bestand ermöglicht einen Erhalt des heutigen Baumbestandes. Jedoch weist der heutige Geh- und Radweg starke Wurzelaufbrüche auf. Eine Sanierung/Instandsetzung des Rad- und Gehwegs in der heutigen Breite ist nur mit einem Eingriff in die bestehenden Wurzelbereiche möglich. Ein erneutes Aufbrechen der sanierten Rad- und Gehwegbereiche wird weiterhin erwartet. Lediglich eine Höherlegung des Rad- und Gehwegs zum Schutz vor erneuten Wurzelaufbrüchen stellt eine Möglichkeit der Sanierung dar. Hierbei sind jedoch die Zugänge und Einfahrten sowie die Entwässerungssituation sorgfältig zu prüfen.

 

Variante 3 (Vorschlag der Verwaltung) - Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Anlagen 1 - 5)

Aufgrund der teilweise für die verkehrliche Bedeutung der Kandinskystraße überbreiten Fahrbahn schlägt die Verwaltung vor, den westlichen Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn zu führen. Die ermittelte Kfz-Belastung von max. 350 Kfz/h ermöglicht gemäß der ERA 2010 die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

 

Im Abschnitt zwischen Berliner Straße und Franz-Marc-Straße wird für den Radverkehr in Richtung Odenthaler Straße ein 1,50 m breiter Schutzstreifen markiert.

 

Im Bereich zwischen Franz-Marc-Straße und Wolf-Vostell-Straße wird für den Radverkehr ein Radfahrsteifen mit einer Breite von insgesamt 3,25 m markiert. Durch eine doppelte Begrenzungsmarkierung und vergrößerte Fahrradpiktogramme wird der Radfahrstreifen optisch hervorgehoben. Durch diese Markierung erhält der Radverkehr eine sichere und deutlich wahrnehmbare Führung und die überdimensionierte Fahrbahn wird in diesem Bereich zusätzlich eingeengt. Dies führt zu einer Erhöhung der Aufmerksamkeit der Autofahrer und einer verbesserten Wahrnehmung des Radverkehrs (siehe Anlage 4 - Markierungsbeispiel Stadt Köln).

 

Der Gehweg wird als 2,50 m breiter Gehweg mit der zusätzlichen Beschilderung „Radfahrer frei“ ausgebaut. Die grundsätzliche Trennung des Rad- und Fußverkehrs reduziert die heutigen Konflikte im Seitenraum. Die vorhandenen Baumscheiben werden bis zum Fahrbahnrand vorgezogen, sodass diese ebenfalls den Straßenzug einfassen. Durch das Vorziehen der Baumscheiben wird die Charakteristik des oberen Straßenzuges fortgeführt und die Stellplätze werden entsprechend eingefasst. Zudem werden die Baumscheiben auch zum Gehweg hin verbreitert und bieten so durch die Vergrößerung der Vegetationsfläche einen verbesserten Wurzelschutz. Erneute Wurzelaufbrüche im neu ausgebauten Gehwegbereich können so reduziert werden.

 

Der östliche Rad- und Gehweg weist zum jetzigen Zeitpunkt nur punktuelle Bereiche auf, in denen Schäden vorhanden sind. Aufbrüche sind in Höhe Haus Nr. 11 sowie Haus Nr. 25a vorhanden. Diese werden im Zug der Maßnahme instandgesetzt. Zudem werden die getrennten Rad- und Gehwege im Bereich der Bushaltestellen aufgelöst und durch eine gemeinsame Rad- und Gehwegfläche ersetzt.  

 

Kosten und Beiträge

Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Sanierung des Rad- und Gehweges auf ca. 500.000 €. Bei der Variante 1 kommen für die Fällung und Neupflanzung der Bäume noch zusätzlich 160.000 € hinzu.

 

Der Rad- und Gehweg wurde 1987 hergestellt. Aufgrund des Alters dieser Anlage und der vorhandenen Schäden ist die Sanierung für alle drei Varianten gemäß § 8 KAG NRW beitragsfähig. Dies bedeutet, dass sowohl von den Anliegern der Westseite als auch von den Anliegern der Ostseite der Kandinskystraße ca. 70 % der Baukosten zu zahlen sind. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, sodass sich der Anliegeranteil um bis zu 50 % reduzieren könnte.

 

Für den verbleibenden städtischen Anteil wird eine Bezuschussung über den Fördertopf Nahmobilität geprüft.

 

Bürgerbeteiligung und Planungsbeschlussvorlage

Als nächster Schritt soll die Bürgerbeteiligung stattfinden. In Verbindung mit einem Anschreiben, einem Antwortformular und den Kontaktdaten der für die Planung und die Beiträge zuständigen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Anlieger über die drei Varianten informiert und haben Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Nach Auswertung der Rückmeldungen wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III eine Planungsbeschlussvorlage vorgelegt.

 

Zu Beschlusspunkt 2: Bushaltestelle Kandinskystraße

Am 10.09.2020 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschlossen, dass die Verwaltung überprüft, ob die Fahrgastwartehalle an der Kandinskystraße übergangsweise an einen anderen geeigneten Standort in der näheren Umgebung verlegt werden kann, ohne den vorhandenen Radweg zu behindern. Die Verwaltung schlägt nach Überprüfung der Örtlichkeiten vor, die aktuell im Radwegbereich aufgebaute Fahrgastwartehalle der Bushaltestelle Kandinskystraße (Fahrtrichtung Odenthaler Straße) zeitnah an die Bushaltestelle Leimbacher Hof (Fahrtrichtung Schlebusch Post) zu versetzen.

 

Im Zuge der Sanierung des Geh- und Radweges soll an der Haltestelle Kandinskystraße eine neue Wartehalle aufgestellt werden. Der genaue Standort wird der Politik im Rahmen der Planungsbeschlussvorlage vorgestellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein