Beschlussentwurf:
1.
Die
Verwaltung wird zukünftig in den Stadtteilen Wiesdorf und Opladen wie folgt
konzentriert:
Wiesdorf:
a) in den Bestandsgebäuden Elberfelder Haus
(Hauptstraße 101), Barmer Haus (Moskauer Straße 4) und Wiesdorfer Arkaden
(Hauptstraße 105)
b) in der City C, sofern zu deren
Revitalisierung Teile der Verwaltung benötigt werden sollten
c) in der City A, sofern und solange (5 bis 10
Jahre) zu deren Stabilisierung Teile der Verwaltung (z. B. Bürgerbüro) benötigt
werden sollten
d) im Gebäude der Musikschule
(Friedrich-Ebert-Straße 41) als zukünftigem repräsentativen Sitz des
Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, des Rates und der Bezirksvertretung
I (= Rathaus)
e) im Forum und in unmittelbarer Umgebung mit
Unterbringung der Musikschule und sonstiger Bildungseinrichtungen neben der VHS
Opladen:
f) im Verwaltungsgebäude Goetheplatz 1-4 mit
Sitz der Bezirksvertretung II
g) in einem Neubau eines Verwaltungs- und
Bürogebäudes auf der Westseite der nbso
2.
Der
Verwaltungsstandort Am Frankenberg in Opladen wird mit Ausnahme des
Stadtarchivs aufgegeben.
3.
Alle
übrigen in der Stadt Leverkusen verteilten Standorte mit Unterbringung von
Verwaltung werden aufgegeben. Ausgenommen davon ist der Standort „Villa Wuppermann“
als Sitz der Bezirksvertretung III. Die dadurch freiwerdenden Gebäude werden an
Dritte, vornehmlich an die städtische Wohnungsgesellschaft (WGL), veräußert.
4.
Zukünftig
sollen Verwaltungseinheiten nur noch in Gebäuden oder Gebäudeteilen
untergebracht werden, die sich im Eigentum der Stadt oder der WGL befinden,
sodass mittelfristig auch der Erwerb des Verwaltungsgebäudes Goetheplatz
anzustreben ist.
5.
Der
Frankenberg in Opladen wird mit seinen historischen Gebäuden (Friedenberger
Hof, Villa Römer, Alte Landwirtschaftsschule und altes Landratsamtsgebäude mit
Stadtarchiv), die alle im städtischen Eigentum oder im Eigentum der WGL
verbleiben bzw. darin übernommen werden sollen, zu einem historischen
Mittelpunkt der Stadt Leverkusen (z. B. Haus der Stadtgeschichte, Bildungseinrichtung
etc.) weiterentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu im Rahmen der personellen
Kapazitäten mittelfristig in Zusammenarbeit mit den städtischen
Geschichtsvereinen und dem Stadtarchiv eine Konzeption zu erarbeiten und diese
dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
6.
Die
Umsetzung des Verwaltungsstandortkonzeptes erfolgt in einem Zeitraum von bis zu
15 Jahren im Rahmen der personellen und vor allem finanziellen Möglichkeiten
sowie unter Berücksichtigung der Raumbedarfe bei weiter fortschreitender
Digitalisierung der Verwaltung. Das beschlossene Konzept ist die maßgebliche
Grundlage für künftige Entscheidungen und Maßnahmen hinsichtlich von
Verwaltungsgebäuden.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat Deppe
(zugleich i. V. des
Stadtkämmerers)
Begründung:
Die
Zusammenlegung einzelner Verwaltungsstandorte stellt bereits seit geraumer Zeit
ein zentrales Ziel sowohl politischen als auch administrativen Handelns dar. Die
Verwaltung wurde mehrfach, zuletzt durch Ratsbeschluss vom 16.12.2019 (Antrag
Nr. 2019/3287), beauftragt, ein Konzept für die Unterbringung der
Kernverwaltung der Stadt zu erstellen.
Die
Stadtverwaltung ist zurzeit auf zahlreiche Standorte im gesamten Stadtgebiet
verteilt (siehe Anlagen).
Die weitgehende
Zentrierung in den Stadtteilen Wiesdorf und Opladen ist eine sinnvolle
Maßnahme, um bürgerfreundliche Erreichbarkeiten der Ämter und Behörden
sicherzustellen und gleichzeitig effektive Arbeits- und Kommunikationswege
innerhalb der Verwaltung zu erreichen. Darüber hinaus würde eine solche
Zentrierung die Innenstadtbereiche beleben und durch den erhöhten
Publikumsverkehr positive Effekte für Handel und Gastronomie mit sich bringen.
Für die Umsetzung
dieses Unterfangens sind eine dezidierte Arrondierung mit einer detaillierten
Prüfung von Flächenpotenzialen und Gebäudestrukturen sowie eine Identifizierung
von tatsächlichen Raumbedarfen notwendig. Angesichts der fortschreitenden
Digitalisierung, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, wird
sich die Arbeitsplatzgestaltung kurz- bis mittelfristig nachhaltig verändern.
Solche Prozesse müssen sorgfältig analysiert und bewertet werden.
Bei der mit
dieser Vorlage zu treffenden Grundsatzentscheidung für die zukünftige Verortung
der Verwaltung im Stadtgebiet geht es vordergründig nicht um eine bloße
fiskalische oder allein arbeitsplatzbezogene Maßnahme, sondern um eine
strategisch-stadthistorische Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung.
Zu den einzelnen
Beschlusspunkten ist Folgendes festzuhalten:
Vorbemerkung: Die einzelnen baulichen Vorhaben wurden von
Dezernat V – Planen und Bauen fachlich noch nicht geprüft. Die konkreten
Umsetzungsmöglichkeiten können daher noch nicht verbindlich festgehalten
werden. Eine tatsächliche Prüfung auf Realisierbarkeit jeder einzelnen Maßnahme
unter Betrachtung baurechtlicher und gebäudewirtschaftlicher Aspekte erfolgt im
Rahmen der jeweiligen Beschlussfassung im Einzelfall.
Zu 1.:
Wiesdorf:
a) Der Verwaltungsstandort an der unteren
Hauptstraße in den mittlerweile stadteigenen Gebäuden Elberfelder Haus, Barmer
Haus und Wiesdorfer Arkaden ist an dieser Stelle auf Dauer zu erhalten, um das
Geschäftsleben in diesem Bereich auch für die Zukunft zu stützen.
b) Eine mögliche Unterbringung von
Verwaltungseinheiten in der City C sollte solange offengehalten werden, bis
abschließend entschieden ist, ob die Unterbringung von Verwaltung zur Umsetzung
eines Konzeptes zur Revitalisierung der City C benötigt wird. Da mittelfristig
die Aufgabe der angemieteten Büros über der Rathaus-Galerie nachrangiger
Bestandteil dieses Verwaltungsstandortkonzeptes ist, könnten von hier dann
Arbeitsplätze in die City C ins Erdgeschoss verlagert werden. Weitere Bereiche
könnten hinzukommen, wenn in den nächsten Jahren alle Verwaltungseinheiten auf
die Standorte in Wiesdorf und in Opladen zusammengezogen werden. Hierbei bleibt
auch die Arbeit der zu gründenden Stadtentwicklungsgesellschaft abzuwarten.
c) Die Unterbringung der Verwaltung in der City
A bleibt für 5 bis 10 Jahre an diesem Standort. Ob er als dauerhafter Standort aufrechterhalten
wird oder diese Büroflächen später beispielsweise an einem Verwaltungsstandort
in der City C konzentriert werden, bleibt den weiteren Entwicklungen in der
City C vorbehalten.
d) Angesichts des Vorhabens, das angemietete
„Rathaus“ über der Rathaus-Galerie mittelfristig aufzugeben, sollte es wieder
ein repräsentatives Rathausgebäude im Zentrum von Leverkusen in der Nähe der
Standorte der alten Rathäuser in Wiesdorf bzw. später Leverkusen geben. Hierzu
bietet sich das historische Gebäude der Musikschule an. Dieses würde dann der
Sitz des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, des Rates und der
Bezirksvertretung I nebst den entsprechenden Verwaltungseinheiten. Neben der Sanierung
des bestehenden Gebäudes wäre voraussichtlich die Verbindung mit einem modernen
Gebäude(teil) insbesondere für die Unterbringung der Sitzungsräume
erforderlich. Auch hier bleiben die konkrete Planung und praktische Umsetzung
den zukünftigen Entscheidungen des Rates in dieser oder vermutlich auch erst in
der nächsten Ratsperiode vorbehalten.
e) Das Forum Leverkusen in seiner ursprünglich
geplanten Form versteht sich als zentrales Kultur- und Bildungszentrum im
Innenstadtbereich. Der Architekt hat das Forum als Gebäudeensemble entworfen
und zentrale Kultur- und Bildungseinrichtungen vorgesehen. Die ursprüngliche
Planung wurde, u. a. aus Kostengründen, jedoch nicht vollständig umgesetzt.
Einzelne Gebäudeteile bzw. Anbauten wurden seinerzeit nicht mehr realisiert.
Der ursprüngliche Leitgedanke wird nunmehr wieder aufgegriffen und – auch mit
Blick auf die Entwicklungen im Nahbereich des Forums im Rahmen des InHK
Wiesdorf (Busbahnhof etc.) – verwirklicht, um die architektonische Vollendung
zu erreichen und das Zentrum der Kultur und Bildung in Leverkusen im
Forumensemble abbilden zu können. Dazu sollte dieser Standort mit ähnlichen
Einrichtungen wie beispielsweise der Musikschule gestärkt werden.
Opladen:
f) Wegen seiner Bedeutung für die Stärkung der
Fußgängerzone Opladen ist das Verwaltungsgebäude am Goetheplatz an diesem Standort
unverzichtbar. Es sollte aber, wie alle anderen Verwaltungsstandorte, ins
städtische Eigentum überführt werden, sobald sich eine Gelegenheit zum Erwerb
bietet.
g) Da zur Stärkung des Einzelhandels und der
Gastronomie die Unterbringung von Verwaltung in Opladen nur dann einen
nennenswerten Beitrag leisten kann, wenn diese auch zentral in der Nähe des
Geschäftszentrums von Opladen untergebracht wird, muss ein neues und modernes
Verwaltungs- und Bürogebäude auf der Westseite der Bahnstadt (nbso) errichtet
werden. Hier sind dann z. B. Arbeitsplätze aus den aufzugebenden
Verwaltungsstandorten Am Frankenberg unterzubringen.
Zu 2. bis 4.:
Die Punkte 2 bis 4 des Beschlusses sind die
Folge der Grundsatzentscheidung unter Punkt 1, die Verwaltungsstandorte in Wiesdorf
und Opladen zu konzentrieren.
Zu 5.:
Wenn der
Frankenberg als Verwaltungsstandort aufgegeben wird, darf das nicht zur Folge
haben, sich von den dortigen historischen Gebäuden zu trennen. Opladen als
Stadtteil mit großer historischer Bedeutung für ganz Leverkusen sollte aufgrund
des Vorhandenseins so vieler denkmalgeschützter Gebäude auf engstem Raum und
zugleich im Eigentum der Stadt bzw. der WGL zum Mittelpunkt der Stadtgeschichte
ausgebaut werden. Dazu sollte der Rat die Verwaltung beauftragen, in
Zusammenarbeit mit den stadtgeschichtlichen Vereinigungen und dem Stadtarchiv
ein zukunftsfähiges Konzept zu entwickeln. Sobald der Rat ein solches Konzept
beschlossen hat, kann es im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten
in den nächsten Jahren Zug um Zug verwirklicht werden. Hierbei sind auch
Förderkulissen des Landes NRW zu prüfen.
Zu 6.:
Zum Schluss aller Ausführungen ist nochmals
darauf hinzuweisen, dass dieses Verwaltungsstandortkonzept nicht sofort und vor
allem nicht kurzfristig umzusetzen sein wird. Es gibt aber der Verwaltung und
auch dem Rat, wenn er sich mit dem Beschluss zu diesem Konzept selbst bindet,
eine klare Richtung vor, wie sich die Verwaltung mit ihren Standorten in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln soll. Hierdurch werden Verwaltung
und Politik für die Bürgerinnen und Bürger, was dieses Thema betrifft, auch ein
Stück weit verlässlicher.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Zu den
geplanten Maßnahmen hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Prüfung durch Dez. II
stattgefunden, weil diese immer erst dann erfolgen wird, wenn eine konkrete
Maßnahme im Haushalt veranschlagt wird und sich dies im Rahmen der dann
bestehenden finanziellen Möglichkeiten auch abbilden lässt.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des vorangegangenen Abstimmungsprozesses war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Um den Prozess nunmehr anzustoßen und die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angestrebt.