- Besetzung des Projektbeirats Bürgermeile Hitdorf
- Wahl der politischen Vertreterinnen bzw. Vertreter als beratende Beiratsmitglieder
Beschlussentwurf:
Als beratende
Mitglieder werden für den Projektbeirat Bürgermeile Hitdorf für die Dauer von 5
Jahren bestimmt und entsandt:
1.
Bezirksvertreterin/Bezirksvertreter …………………
2.
Bezirksvertreterin/Bezirksvertreter …………………
Als Stellvertreter für die Vorgenannten werden benannt:
3. Bezirksvertreterin/Bezirksvertreter: ………………….
4. Bezirksvertreterin/Bezirksvertreter: ………………….
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Stadtteil Hitdorf gibt es ein breit getragenes bürgerschaftliches Engagement, das im Rahmen des Projektes Bürgermeile (Projekt Nr. 8 des Integrierten Handlungskonzeptes für Leverkusen-Hitdorf) weiter gestärkt wird. Um künftig eine Kultur der Zusammenarbeit zu gewährleisten, wird zur organisatorischen Abstimmung der Angebote ein Projektbeirat eingerichtet, bestehend aus den Kooperationspartnern des Projektes Bürgermeile (Dachverband Hitdorfer Vereine e. V., Villa Zündfunke e. V. und Stadt Leverkusen) sowie weiteren Akteuren. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat am 07.09.2020 mit Ergänzungsvorlage Nr. 2020/3430/1 die Geschäftsordnung für den Beirat des Projektes Bürgermeile Hitdorf beschlossen.
Die Zusammensetzung des Projektbeirates wurde so gewählt, dass durch seine Mitglieder annähernd die gesamte Bandbreite der gesellschaftlichen Aktivitäten zur Organisation und Umsetzung der sozio-kulturellen Angebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils abgebildet wird.
Neben 12 stimmberechtigten Mitgliedern, bei denen es sich um engagierte Vertreterinnen und Vertreter Hitdorfer Vereine und vereinsungebundene Bürgerinnen und Bürger handelt, besteht das Gremium aus sechs beratenden Mitgliedern. Dies sind drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadtverwaltung, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie das Stadtteilmanagement für die Dauer seines Bestehens.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Beiratsordnung können die Mitglieder des Projektbeirates eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter entsenden. Ordentliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Beirat namentlich zu benennen.
Da das Projekt
Bürgermeile mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert wurde, unterliegt es
einer förderrechtlichen Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Um eine Kontinuität
der Arbeit der beratenden Mitglieder zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung
vor, die Vertreterin bzw. den Vertreter der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I in Anlehnung an die Wahlperiode des Rates und der
Bezirksvertretungen für eine Dauer von 5 Jahren zu benennen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Erst wenn alle Mitglieder des Projektbeirats benannt sind, kann das Gremium seine Tätigkeit aufnehmen. Damit eine Weiterentwicklung des Projektes Bürgermeile unter frühzeitiger Einbindung des Projektbeirats möglich ist, sollen die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I kurzfristig bestimmt werden.