Betreff
Umrüstung des Aufzuges am Bahnhof Opladen
Vorlage
2021/0339
Aktenzeichen
TBL-ti
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die DB Services GmbH mit der Planung zur Ertüchtigung des Aufzuges am Bahnhof Opladen zu beauftragen.

 

2.    Dem Austausch des Aufzuges am Bahnhof Opladen wird bei Eintritt der unter Punkt 1 der Begründung aufgeführten Bedingung zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                          Deppe

Begründung:

 

1.  Allgemeines:

 

Mit dieser Vorlage sollen zwei Beschlüsse gefasst werden. Nach erfolgtem Beschluss gemäß Punkt 1 ist die Planung für die Umrüstung zu beauftragen. Der tatsächliche Austausch des Aufzuges gemäß Punkt 2 des Beschlussentwurfes soll nach Vorliegen der Planung nur dann erfolgen, wenn die Betriebszeiten im Rahmen der regelmäßigen monatlichen Überprüfungen innerhalb der letzten 6 Monate – beginnend ab dem 01.08.2021 - weniger als 80 % betragen.

 

2.  Sachstand:

 

Die Entwicklung des Plangebietes der Neuen Bahnstadt Opladen genießt über die Stadtgrenzen hinaus ein hohes Ansehen. Dieses wird seit längerem getrübt durch die häufigen auch längeren Ausfälle des Aufzuges auf der Westseite der Bahnhofsbrücke. Zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation soll die Anlage umgerüstet werden.

 

Der Aufzug wurde zusammen mit dem Brückenbauwerk in 2014 hergestellt. Die Inbetriebnahme erfolgte am 01.06.2015. Die Übergabe der Aufzugsanlage an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erfolgte am 10.10.2017. Vor der Übergabe an die TBL wurde vom TÜV Rheinland ein Gutachten erstellt, dass die Konformität der Anlage mit den Ausschreibungsunterlagen und deren Eignung für die Nutzung an dieser Stelle bestätigt hat.

 

Seit Inbetriebnahme ist der Aufzug häufig ausgefallen. Die Stillstandzeiten betrugen zum Teil Wochen oder sogar auch Monate. Die Ausfälle sind sowohl auf technische Mängel als auch auf Vandalismus zurückzuführen. Auch durch den Wechsel der Wartungsfirma zum 01.01.2019 (ehemals Firma Vestner, aktuell DB Services GmbH) wurden keine wesentlichen Verbesserungen erzielt.

 

 

Zuletzt war der Aufzug für einen längeren Zeitraum vom 09.01.2020 bis zum 02.10.2020 außer Betrieb. Seit dem 02.10. gab es erneut kürzere Ausfallzeiten. Zwischenzeitlich können Nutzer über die App “DB Barrierefrei“ oder über die Homepage www.bahnhof.de die Information zum Funktionsstatus des städtischen Aufzugs abrufen.

 

3.  Weitere Vorgehensweise:

 

Die DB Services GmbH hat als aktueller Vertragspartner für die Wartung und Instandhaltung bestätigt, dass der Standard der Aufzüge, die die DB an ihren Bahnhöfen verbaut, vergleichsweise höher ist. Als Beispiele werden genannt:

 

-           höherwertige Türen,

-           höherwertige Außentaster,

-           Anordnung von Steuerung und Frequenzumrichter wartungsfreundlich außerhalb des Aufzugschachtes.

 

Die beiden DB Aufzüge am Bahnhof Opladen gingen mit dem Aufzug der Stadt etwa zeitgleich in Betrieb. Deren Verfügbarkeit wird von der DB Services GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 18.06.2020 mit 92,7 % (Aufzug zu Gleis 1) bzw. 94,1 % (Aufzug zu den Gleisen 2 und 5) angegeben. Es kann allerdings von einer geringeren Anzahl von Fahrbewegungen ausgegangen werden, da die parallel betriebenen Rolltreppen die weitaus höhere Benutzeranzahl aufweisen. Aus der höherwertigen Ausführung lässt sich dennoch eine höhere Verfügbarkeit ableiten. Die DB soll daher auf der Grundlage Ihrer höherwertigen Standards – dem sogenannten DB Lastenheft – mit der Planung und Ausschreibung der Umrüstung beauftragt werden.

 

Mit den bisherigen Reparaturen wurde das Ziel verfolgt, vergleichbare Verfügbarkeitswerte zu erreichen. Liegen die Werte innerhalb der letzten 6 Monate unterhalb des unter Punkt 1 genannten Wertes, soll die Umrüstung umgesetzt werden. In dem Fall soll die DB auch die Bauüberwachung übernehmen. Im Rahmen der Umrüstung soll die Anlage auch für eine eventuelle Nachrüstung einer Videoüberwachungsanlage vorbereitet werden.

 

Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:

 

Ingenieurauftrag DB (gemäß Angebot):                                                                65.000,- €

Erhöhung Aufzugsturm:                                                                                          50.000,- €

Austausch Aufzug:                                                                                                 200.000,- €

Honorar TBL:                                                                                                              20.000,- €

Summe:                                                                                                                     335.000,- €

Finanzreserve ca. 15%, gerundet:                                                                          50.000,- €

Summe:                                                                                                                     385.000,- €

 

4.  Zeitplanung:

 

Nach erfolgtem Beschluss soll die DB mit den Planungsleistungen beauftragt werden. Die Planung soll Mitte 2021 abgeschlossen sein. Die relative Verfügbarkeit des Aufzuges bezüglich der letzten 6 Monate wird jeweils am 1. Tag eines Monats, erstmalig am 01.08.2021, festgestellt. Wird das unter Punkt 1 dargestellte Kriterium nicht erreicht, leiten die TBL vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes das Vergabeverfahren für die Umrüstung ein. Hierfür und für die Umsetzung der Maßnahme muss insgesamt ein Zeitraum von mindestens 6 – 8 Monaten angesetzt werden. Demnach könnte ein neuer Aufzug frühestens in der ersten Jahreshälfte 2022 zur Verfügung stehen.

 

5.  Finanzierung:

 

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel sollen im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2021 bereitgestellt werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66721205021092 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 € plus VE i. H. v. 125.000 € für 2022

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 13.400,-  

 Bilanzielle Abschreibungen: 16.750,-

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Die Umsetzung der Maßnahme führt nach der Inbetriebnahme zu einem Aufwand für Abschreibung (AfA) durch die Wertminderung des Anlagegutes durch die Nutzung. Diese führt zu einer Belastung des Ergebnisplans und ist daher bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte durch erhöhte Erträge bzw. verminderte Aufwendungen zu kompensieren, um weiterhin einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellen zu können.

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

Diese Maßnahme ist erstmalig im Haushalt veranschlagt. Daher unterliegt die Maßnahme einer positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 ff. Darüber hinaus ist nach der Beschlussfassung über diese Vorlage eine separate Einzelfreigabe bei der Aufsichtsbehörde einzuholen, da sie eine neue Maßnahme i. S. d. § 82 GO NRW darstellt.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der internen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht frühzeitiger fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung aufgrund des öffentlichen Interesses aber noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.