Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die DB Services GmbH mit der Planung zur Ertüchtigung des Aufzuges am Bahnhof Opladen zu beauftragen.
2. Dem Austausch des Aufzuges am Bahnhof Opladen wird bei Eintritt der unter Punkt 1 der Begründung aufgeführten Bedingung zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
1. Allgemeines:
Mit dieser
Vorlage sollen zwei Beschlüsse gefasst werden. Nach erfolgtem Beschluss gemäß
Punkt 1 ist die Planung für die Umrüstung zu beauftragen. Der tatsächliche Austausch
des Aufzuges gemäß Punkt 2 des Beschlussentwurfes soll nach Vorliegen der
Planung nur dann erfolgen, wenn die Betriebszeiten im Rahmen der regelmäßigen monatlichen Überprüfungen innerhalb der letzten 6
Monate – beginnend ab dem 01.08.2021 - weniger als 80 % betragen.
2. Sachstand:
Die Entwicklung
des Plangebietes der Neuen Bahnstadt Opladen genießt über die Stadtgrenzen hinaus
ein hohes Ansehen. Dieses wird seit längerem getrübt durch die häufigen auch
längeren Ausfälle des Aufzuges auf der Westseite der Bahnhofsbrücke. Zur
Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation soll die Anlage umgerüstet
werden.
Der Aufzug wurde
zusammen mit dem Brückenbauwerk in 2014 hergestellt. Die Inbetriebnahme erfolgte
am 01.06.2015. Die Übergabe der Aufzugsanlage an die Technischen Betriebe der
Stadt Leverkusen AöR (TBL) erfolgte am 10.10.2017. Vor der Übergabe an die TBL
wurde vom TÜV Rheinland ein Gutachten erstellt, dass die Konformität der Anlage
mit den Ausschreibungsunterlagen und deren Eignung für die Nutzung an dieser
Stelle bestätigt hat.
Seit
Inbetriebnahme ist der Aufzug häufig ausgefallen. Die Stillstandzeiten betrugen
zum Teil Wochen oder sogar auch Monate. Die Ausfälle sind sowohl auf technische
Mängel als auch auf Vandalismus zurückzuführen. Auch durch den Wechsel der
Wartungsfirma zum 01.01.2019 (ehemals Firma Vestner, aktuell DB Services GmbH)
wurden keine wesentlichen Verbesserungen
erzielt.
Zuletzt war der Aufzug
für einen längeren Zeitraum vom 09.01.2020 bis zum 02.10.2020 außer Betrieb. Seit dem 02.10. gab es erneut kürzere
Ausfallzeiten. Zwischenzeitlich können Nutzer über die App “DB Barrierefrei“
oder über die Homepage www.bahnhof.de die Information zum Funktionsstatus des städtischen
Aufzugs abrufen.
3. Weitere
Vorgehensweise:
Die DB Services
GmbH hat als aktueller Vertragspartner für die Wartung und Instandhaltung
bestätigt, dass der Standard der Aufzüge, die die DB an ihren Bahnhöfen verbaut,
vergleichsweise höher ist. Als Beispiele werden genannt:
- höherwertige Türen,
- höherwertige Außentaster,
- Anordnung
von Steuerung und Frequenzumrichter wartungsfreundlich außerhalb des Aufzugschachtes.
Die beiden DB
Aufzüge am Bahnhof Opladen gingen mit dem Aufzug der Stadt etwa zeitgleich in Betrieb.
Deren Verfügbarkeit wird von der DB Services GmbH für den Zeitraum vom
01.01.2018 bis zum 18.06.2020 mit 92,7 % (Aufzug zu Gleis 1) bzw.
94,1 % (Aufzug zu den Gleisen 2 und 5) angegeben. Es kann allerdings von
einer geringeren Anzahl von Fahrbewegungen ausgegangen werden, da die parallel
betriebenen Rolltreppen die weitaus höhere Benutzeranzahl aufweisen. Aus der
höherwertigen Ausführung lässt sich dennoch eine höhere Verfügbarkeit ableiten.
Die DB soll daher auf der Grundlage Ihrer höherwertigen Standards – dem
sogenannten DB Lastenheft – mit der Planung und Ausschreibung der Umrüstung
beauftragt werden.
Mit den
bisherigen Reparaturen wurde das Ziel verfolgt, vergleichbare Verfügbarkeitswerte
zu erreichen. Liegen die Werte innerhalb der letzten 6 Monate unterhalb des
unter Punkt 1 genannten Wertes, soll die Umrüstung umgesetzt werden. In dem
Fall soll die DB auch die Bauüberwachung übernehmen. Im Rahmen der Umrüstung
soll die Anlage auch für eine eventuelle Nachrüstung einer Videoüberwachungsanlage
vorbereitet werden.
Mit folgenden
Kosten ist zu rechnen:
Ingenieurauftrag
DB (gemäß Angebot):
65.000,- €
Erhöhung
Aufzugsturm: 50.000,- €
Austausch Aufzug: 200.000,-
€
Honorar TBL: 20.000,- €
Summe: 335.000,- €
Finanzreserve ca.
15%, gerundet: 50.000,- €
Summe: 385.000,- €
4. Zeitplanung:
Nach erfolgtem
Beschluss soll die DB mit den Planungsleistungen beauftragt werden. Die Planung
soll Mitte 2021 abgeschlossen sein. Die relative Verfügbarkeit des Aufzuges
bezüglich der letzten 6 Monate wird jeweils am 1. Tag eines Monats, erstmalig
am 01.08.2021, festgestellt. Wird das unter Punkt 1 dargestellte Kriterium
nicht erreicht, leiten die TBL vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes das
Vergabeverfahren für die Umrüstung ein. Hierfür und für die Umsetzung der
Maßnahme muss insgesamt ein Zeitraum von mindestens 6 – 8 Monaten angesetzt
werden. Demnach könnte ein neuer Aufzug frühestens in der ersten Jahreshälfte
2022 zur Verfügung stehen.
5. Finanzierung:
Die für die
Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel sollen im Rahmen der
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2021 bereitgestellt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66721205021092 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 €
plus VE i. H. v. 125.000 € für 2022
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: 13.400,- €
Bilanzielle Abschreibungen: 16.750,- €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Die Umsetzung der
Maßnahme führt nach der Inbetriebnahme zu einem Aufwand für Abschreibung (AfA)
durch die Wertminderung des Anlagegutes durch die Nutzung. Diese führt zu einer
Belastung des Ergebnisplans und ist daher bei der Aufstellung zukünftiger
Haushalte durch erhöhte Erträge bzw. verminderte Aufwendungen zu kompensieren,
um weiterhin einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellen zu können.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
Diese Maßnahme ist
erstmalig im Haushalt veranschlagt. Daher unterliegt die Maßnahme einer
positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 ff. Darüber hinaus ist nach der
Beschlussfassung über diese Vorlage eine separate Einzelfreigabe bei der
Aufsichtsbehörde einzuholen, da sie eine neue Maßnahme i. S. d. § 82 GO NRW
darstellt.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der internen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht frühzeitiger fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung aufgrund des öffentlichen Interesses aber noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.