Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) werden zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
gezeichnet:
Richrath
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
Haushaltsplanung 2021, mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021. Nach § 80 GO NRW leitet der Oberbürgermeister den vom Stadtkämmerer aufgestellten und den von ihm bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zu.
Auf der Basis der vom Rat der Stadt beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushaltes möglich.
Für das Jahr 2021 stellt der Haushaltsanierungsplan die Einhaltung der Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes (ausgeglichene Ergebnisse ab 2018 ff.) dar.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Erstellung der vorliegenden Beratungsunterlagen auf eine fundierte Basis stellen zu können, konnten die finalen verwaltungsinternen Abstimmungen zum Aufstellungsverfahren erst Mitte Januar abgeschlossen und die weiteren notwendigen Schritte eingeleitet werden.