Betreff
Grundsatzbeschluss On-Demand-Verkehre
Vorlage
2021/0394
Aktenzeichen
66-660-Pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Stadtverwaltung und die wupsi GmbH werden beauftragt, zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Stadtgebiet Leverkusen im Rahmen von aktuellen Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene Projektskizzen für ein Pilotprojekt zu erarbeiten und bei den zuständigen Stellen einzureichen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

On-Demand-Verkehre („on demand“ = „auf Abruf“) sind Verkehre mit flexiblen Kleinbussen, die auf Bestellung verkehren und das vorhandene ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen sollen. Sie verdichten das ÖPNV-Netz und dienen als Zubringer oder Ergänzung, z. B. in verkehrsschwachen Zeiten, zum klassischen ÖPNV. Dabei wird auf einen festen Fahrplan und eine feste Fahrtroute verzichtet, wodurch eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet wird.

 

Die Fahrten werden auf der Basis von individuellen Nutzeranfragen zusammengestellt und passende Fahrtwünsche werden über eine Software gebündelt. Dazu gibt der Fahrgast per App seinen aktuellen Aufenthaltsort und sein Ziel innerhalb des jeweiligen Bediengebietes an und wird daraufhin zur nächstgelegenen virtuellen Station geführt. Kleinbusse bringen die Fahrgäste dann zum jeweiligen Ziel. Andere Mitfahrer können nach erfolgter Bestellung unterwegs zusteigen. Die Routen werden aufgrund ähnlicher Fahrtwünsche entwickelt und dabei optimale Routen erstellt. Eine Einführung von On-Demand-Verkehren soll den ÖPNV ergänzen und zu einer weiteren Qualitätssteigerung führen, indem vorhandene Angebots- und Verbindungslücken geschlossen, Fußwege verkürzt und Umstiege verringert werden.

 

Als Vorbereitung für die Einführung eines On-Demand-Verkehres wurde von der wupsi GmbH eine Machbarkeitsstudie mit Unterstützung eines spezialisierten Beratungsbüros erarbeitet. Hierbei wurde für die Entwicklung eines Pilotprojektes, basierend auf einer umfangreichen Analyse zahlreicher Daten (ÖPNV-Angebots- und Nachfragestruktur, anonymisierte Mobilfunkdaten, soziodemographische Daten), ein mögliches zu bedienendes Gebiet vorgeschlagen. In dem ausgewählten Gebiet wird danach das Potenzial für eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV-Angebots am größten eingeschätzt.

 

Die Pilotregion sollte gem. der Machbarkeitsstudie aus den Stadtteilen Opladen, Quettingen, Lützenkirchen und dem ländlichen Bereich von Steinbüchel bestehen und vereint damit ein hinreichend großes Bediengebiet, das die Bewertung unterschiedlicher Anwendungsfälle ermöglicht. Hier befinden sich z. B. ein Stadtzentrum, Nebenzentren, ein Bahnhof, unterschiedliche Wohnquartiere, Gewerbegebiete, die Neue Bahnstadt sowie ländlichere Außenbereiche. Dies bietet im Zusammenspiel den optimalen Raum, um verschiedene Anwendungsfälle für ein On-Demand-Angebot zu testen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist eine spätere Ausweitung auf andere Gebiete möglich.

 

Weitere Vorgehensweise:

Fragen zum Fahrzeugeinsatz und zur tariflichen Einbindung sind im weiteren Verlauf des Projektes zu klären. Zielsetzung ist der Einsatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die Einbindung in den VRS-Tarif. Auch weitere Details wie die Bedienungszeiten, die Dichte des Haltestellennetzes und mögliche Alternativen zur Buchung per App werden im weiteren Verlauf des Projektes noch untersucht und im Rahmen eines umsetzungsreifen Konzeptes der Politik zum Beschluss vorgelegt.

 

Die Einrichtung von On-Demand-Verkehren wird in der Einführungsphase zunächst mit hohen Anfangsverlusten verbunden sein, da noch keine hinreichenden Erfahrungswerte zu den verkehrlichen und ökonomischen Erfolgsfaktoren vorliegen und verschiedene Ansätze im kundenbezogenen und betrieblichen Bereich zunächst ausprobiert und getestet werden müssen. Insoweit ist die Akquise von Fördermitteln ein entscheidender Punkt, um ein solches Projekt mit vertretbarem finanziellen Aufwand für die Stadt Leverkusen realisieren zu können.

 

Daher ist es erfreulich, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nunmehr Förderaufrufe gestartet wurden, deren Fördersätze jeweils 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen und ebenfalls Betriebskosten beinhalten. Die Projektauswahl beider Förderwettbewerbe erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens. In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Modellvorhaben bis zum 29. März 2021 (Bundeswettbewerb) bzw. bis zum 16. April 2021 (Landeswettbewerb) einzureichen, die in einer zweiten Stufe als Förderprojekte ausgewählt werden.

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Fördervorhaben des Landes ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der Politik, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung des Projektes besteht. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf soll diese Voraussetzung erfüllt werden. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem der genannten Förderprogramme wird die Projektskizze des Pilotprojektes in ein umsetzungsreifes Konzept weitergeführt und der Politik als Beschlussvorlage zur Umsetzung vorgelegt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein