Beschlussentwurf:
Die Stadtverwaltung und die wupsi GmbH werden beauftragt, zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Stadtgebiet Leverkusen im Rahmen von aktuellen Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene Projektskizzen für ein Pilotprojekt zu erarbeiten und bei den zuständigen Stellen einzureichen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
On-Demand-Verkehre („on demand“ = „auf
Abruf“) sind Verkehre mit flexiblen Kleinbussen, die auf Bestellung verkehren
und das vorhandene ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen sollen. Sie verdichten das
ÖPNV-Netz und dienen als Zubringer oder Ergänzung, z. B. in
verkehrsschwachen Zeiten, zum klassischen ÖPNV. Dabei wird auf einen festen
Fahrplan und eine feste Fahrtroute verzichtet, wodurch eine größtmögliche
Flexibilität gewährleistet wird.
Die Fahrten werden auf der Basis von
individuellen Nutzeranfragen zusammengestellt und passende Fahrtwünsche werden
über eine Software gebündelt. Dazu gibt der Fahrgast per App seinen aktuellen
Aufenthaltsort und sein Ziel innerhalb des jeweiligen Bediengebietes an und
wird daraufhin zur nächstgelegenen virtuellen Station geführt. Kleinbusse
bringen die Fahrgäste dann zum jeweiligen Ziel. Andere Mitfahrer können nach
erfolgter Bestellung unterwegs zusteigen. Die Routen werden aufgrund ähnlicher
Fahrtwünsche entwickelt und dabei optimale Routen erstellt. Eine Einführung von
On-Demand-Verkehren soll den ÖPNV ergänzen und zu einer weiteren
Qualitätssteigerung führen, indem vorhandene Angebots- und Verbindungslücken
geschlossen, Fußwege verkürzt und Umstiege verringert werden.
Als Vorbereitung für die Einführung eines
On-Demand-Verkehres wurde von der wupsi GmbH eine Machbarkeitsstudie mit
Unterstützung eines spezialisierten Beratungsbüros erarbeitet. Hierbei wurde
für die Entwicklung eines Pilotprojektes, basierend auf einer umfangreichen
Analyse zahlreicher Daten (ÖPNV-Angebots- und Nachfragestruktur, anonymisierte
Mobilfunkdaten, soziodemographische Daten), ein mögliches zu bedienendes Gebiet
vorgeschlagen. In dem ausgewählten Gebiet wird danach das Potenzial für eine
sinnvolle Ergänzung des ÖPNV-Angebots am größten eingeschätzt.
Die Pilotregion sollte gem. der Machbarkeitsstudie
aus den Stadtteilen Opladen, Quettingen, Lützenkirchen und dem ländlichen
Bereich von Steinbüchel bestehen und vereint damit ein hinreichend großes
Bediengebiet, das die Bewertung unterschiedlicher Anwendungsfälle ermöglicht.
Hier befinden sich z. B. ein Stadtzentrum, Nebenzentren, ein Bahnhof, unterschiedliche
Wohnquartiere, Gewerbegebiete, die Neue Bahnstadt sowie ländlichere
Außenbereiche. Dies bietet im Zusammenspiel den optimalen Raum, um verschiedene
Anwendungsfälle für ein On-Demand-Angebot zu testen. Auf Basis der gewonnenen
Erkenntnisse ist eine spätere Ausweitung auf andere Gebiete möglich.
Weitere Vorgehensweise:
Fragen zum Fahrzeugeinsatz und zur
tariflichen Einbindung sind im weiteren Verlauf des Projektes zu klären.
Zielsetzung ist der Einsatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die
Einbindung in den VRS-Tarif. Auch weitere Details wie die Bedienungszeiten, die
Dichte des Haltestellennetzes und mögliche Alternativen zur Buchung per App
werden im weiteren Verlauf des Projektes noch untersucht und im Rahmen eines
umsetzungsreifen Konzeptes der Politik zum Beschluss vorgelegt.
Die Einrichtung von On-Demand-Verkehren wird
in der Einführungsphase zunächst mit hohen Anfangsverlusten verbunden sein, da
noch keine hinreichenden Erfahrungswerte zu den verkehrlichen und ökonomischen
Erfolgsfaktoren vorliegen und verschiedene Ansätze im kundenbezogenen und
betrieblichen Bereich zunächst ausprobiert und getestet werden müssen. Insoweit
ist die Akquise von Fördermitteln ein entscheidender Punkt, um ein solches
Projekt mit vertretbarem finanziellen Aufwand für die Stadt Leverkusen
realisieren zu können.
Daher ist es erfreulich, dass sowohl auf
Bundes- als auch auf Landesebene nunmehr Förderaufrufe gestartet wurden, deren
Fördersätze jeweils 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen und
ebenfalls Betriebskosten beinhalten. Die Projektauswahl beider
Förderwettbewerbe erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens.
In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Modellvorhaben bis zum 29. März
2021 (Bundeswettbewerb) bzw. bis zum 16. April 2021 (Landeswettbewerb) einzureichen,
die in einer zweiten Stufe als Förderprojekte ausgewählt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am
Fördervorhaben des Landes ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der
Politik, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung des Projektes
besteht. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf soll diese Voraussetzung erfüllt
werden. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem der genannten Förderprogramme
wird die Projektskizze des Pilotprojektes in ein umsetzungsreifes Konzept
weitergeführt und der Politik als Beschlussvorlage zur Umsetzung vorgelegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |