Beschlussentwurf:
Für die vom 29.06.
bis 01.07.2021 in Erfurt stattfindende Hauptversammlung des Deutschen
Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.
a) Gemäß § 113 Abs.
2 Satz 2 GO NRW
Abgeordnete/
Abgeordneter: Vertretung
Oberbürgermeister Stadtdirektor
Uwe Richrath Markus
Märtens
b) Gemäß § 113 Abs.
2 Satz 1 GO NRW
Abgeordnete/
Abgeordneter: Vertretung:
Rh. Stefan Hebbel
(CDU) Bürgermeisterin
Heike Bunde (SPD)
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt mit unter 250.000 Einwohnenden zwei Abgeordnete zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 i.V. mit § 113 GO NRW. Eine oder einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Die oder der zweite Abgeordnete soll eine aus dem Volk gewählte Gemeindevertreterin oder aus dem Volk gewählter Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages i.V. mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreterin oder Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.
Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist eine getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus. Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 010501 Sachkonto: 541200
Aufwendungen für die Maßnahme: 1000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |