Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 11.01.2021 zu kommunalrechtlichen Fragestellungen, Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im weiteren Verlauf der Coronavirus-Epidemie,
Aktualisierung des Erlasses vom 2. Dezember 2020, wird nachfolgender Hinweis seitens des Ministeriums in Bezug auf Faktionssitzungen gegeben:
„7. Handlungsoptionen für
Fraktionssitzungen
1Anders als für die im Grundsatz weiterhin öffentlich durchzuführenden Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse besteht für die Durchführung von Sitzungen der Fraktionen in den Vertretungen die Möglichkeit, andere Sitzungsformen zu wählen. 2So können Fraktionssitzungen im Zuge der Coronavirus-Epidemie zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.
3Es empfiehlt sich, in die jeweilige Hauptsatzung eine Regelung über die Durchführung von Online-Fraktionssitzungen, ggf. über deren Anzahl sowie über die Gewährung von Sitzungsgeldern für eben diese aufzunehmen.
4Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen, und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeit dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.
5Hiervon ist auszugehen, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. 6Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.
7Spontane
Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf
sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld
gewährt werden kann.“
Die Verwaltung schlägt mit der beigefügten Satzung
zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009 eine
entsprechende Berücksichtigung von Online-Fraktionssitzungen vor.
Mit dem Antrag Nr. 2021/0387, Einrichtung Dezernat
Konzernsteuerung und Digitalisierung, vom 29.01.2021 beantragen die
Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie die Ratsgruppe
DIE LINKE folgende Beschlussfassung in der Ratssitzung am 08.02.2021:
„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die
Einrichtung eines neuen Dezernates
„Konzernsteuerung und Digitalisierung“ zum 01.04.2021
und die sofortige Ausschreibung der Stelle Beigeordnete/Beigeordneter für das
Dezernat Konzernsteuerung und Digitalisierung. Die Wahl der Beigeordneten/des
Beigeordneten erfolgt in der Ratssitzung am 22.03.2021. Die Bestellung erfolgt
bis spätestens zum
31.03.2021.
Die Politik ist in der Besetzung der
Auswahlkommission zu berücksichtigen. Die
Bewerbungsgespräche finden ab dem 15.03.2021 statt.
Die Anzahl der Beigeordneten wird in § 14 der
Hauptsatzung entsprechend angepasst.“
Unter der Voraussetzung einer positiven Beschlussfassung dieses Antrags und unter Berücksichtigung der dort vorgesehenen Zeitschiene wird in der beigefügten Satzung zur 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009 eine entsprechende Anpassung des § 14 der Hauptsatzung berücksichtigt und zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 08.02.2021 vorgelegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Die Aufwendungen
für die Sitzungsgelder sind auf Produkt 010501 / Sachkonto 549300 etatisiert.
Mehraufwendungen aufgrund der Änderung der Art der Durchführung der
Fraktionssitzungen (online/Präsenz) sind nicht zu erwarten.
Zusätzlicher Personalaufwand im Zusammenhang
mit der Einrichtung eines neuen Dezernates „Konzernsteuerung
und Digitalisierung“ ab
01.04.2021:
1 x Planstelle
Beigeordnete/-r Dezernat VI, B4, Vollzeit:
Jährlich 218.725 €
(114.750 € Personalaufwand + 103.975 € sonstiger Aufwand)
1 x Planstelle
Sekretariat Dezernat VI, E9A, Vollzeit:
Jährlich 86.440 €
(60.950 € Personalaufwand + 25.490 € sonstiger Aufwand)
In den vorgenannten
Aufwendungen sind die Personalaufwendungen sowie die sonstigen Aufwendungen (z.
B. Sachkosten – wie Büroausstattung, IT, Beihilfe- und Versorgungszuschläge bei
Beamten und Gemeinkosten für allgemeinen Overhead) auf der Basis von
Kalkulationswerten der KGSt enthalten.
Weitere Planstellen
stehen für die Aufgabenwahrnehmung bereits zur Verfügung (z. B. Konzernsteuerung,
Liegenschaften, Digitalisierung) und sind aktuell noch in anderen Dezernaten
verortet.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Siehe oben.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die gegenwärtige Lage in Bezug auf die Coronavirus-Epidemie erfordert eine Berücksichtigung von Online-Fraktionssitzungen gemäß dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 11.01.2021.
Zudem ist im Zusammenhang mit dem für die Sondersitzung des Rates am 08.02.2021 zur Beschlussfassung eingereichten Antrag Nr. 2021/0387, Einrichtung Dezernat Konzernsteuerung und Digitalisierung, und der hierin vorgesehenen Zeitschiene eine Änderung der in der Hauptsatzung festgelegten Anzahl der Beigeordneten erforderlich. Aufgrund des kurzfristig eingereichten Antrags war eine Erarbeitung der Änderungssatzung erst zum Nachtragstermin möglich.