Beschlussentwurf:
Frau Andrea Deppe wird ab 01.07.2021 für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für das Dezernat V – Planen und Bauen wiedergewählt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Wahlzeit der Beigeordneten Andrea Deppe endet mit Ablauf des 30.06.2021. Nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Beigeordnete vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Orientiert an § 71 Abs. 2 GO NRW wird im Rahmen der Wiederwahl von Frau Deppe von einer Ausschreibung der Beigeordnetenstelle abgesehen.
Beigeordnete sind nach § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Entsprechend des § 2 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO) wird Frau Deppe nach einer Wiederwahl der Besoldungsgruppe B 5 LBesG zugeordnet.