Betreff
Änderung der Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern
Vorlage
2021/0431
Aktenzeichen
40-04
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in Anlage 1 der Vorlage dargestellten Änderungen der Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern hinsichtlich des Verfahrens bei Werbung für allgemeine politische Wahlen sowie die dargestellten redaktionellen Anpassungen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Märtens

 

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 2020/3372 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 10.02.2020 beschlossen, die Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern hinsichtlich der Wahlwerbung zu ändern. Aufgrund der darauffolgenden Erfahrungen aus der Landtagswahl 2020 und daraus abgeleiteter Vorschläge aus dem politischen Raum ist eine Anpassung der Richtlinie erforderlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen zu Ziffer 12 (Wahlwerbung) sowie um redaktionelle Anpassungen auf Grund organisatorischer Änderungen in der Verwaltung.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor:

 

1.    Änderung zu Ziffer 12:

 

-       Freigabe aller nutzbaren Standorte für politische Wahlwerbung. Es wird nur noch definiert, wo nicht plakatiert werden darf.

-       Ein Standort darf nur noch von einer Partei genutzt werden (doppelseitig).

-       Eine Partei darf auf einer Straße nur jeden 4. nutzbaren Standort belegen (bei Kommunalwahlen nur jeden 6.), beginnend von Hausnummer 1 bzw. auf der anderen Straßenseite bei Nr. 2, Kreuzungen und nicht nutzbare Standorte überspringend.

-      Plakate sonstiger Antragsteller für Feste/Veranstaltungen, dürfen entgegen Pt. 5.4 der Richtlinie in diesem Zeitraum als max. 2. Plakat zusätzlich zur Wahlwerbung angebracht werden.

-       Für die Integrationsratswahl werden 300 mit gelber Banderole markierte Standorte reserviert, die dann ausschließlich für zu dieser Wahl zugelassene Parteien, Gruppierungen etc. zur Verfügung stehen und zusätzlich zu möglicherweise anderen Plakaten für weitere zeitgleich stattfindende Wahlen genutzt werden können.

-       Der Beginn der Plakatierung wird auf den 44. Tag vor der Wahl vorgezogen, so dass mit Erhalt der Genehmigung per Mail begonnen werden kann.

-       Eine Nichteinhaltung der Bedingungen führt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

 

2.    Änderung zu Ziffer 8.2 durch geänderten Wahlzeitraum

 

            Kollidiert die beantragte Dauer der Sondernutzung mit der Frist von 45 Tagen vor             allgemeinen politischen Wahlen, so endet die erteilte Sondernutzungserlaubnis             spätestens am 50. Tag vor der betreffenden Wahl.

 

3.    Hinzufügen Ziffer 10.4 -Bußgeldverfahren

 

            In den Punkten 10.1 – 10.3 kann zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet     werden.

 

4.    Redaktionelle Änderungen

 

Im Text der Richtlinie wird durch die zum 01.08.2020 vollzogene organisatorische Änderung die Bezeichnung des zuständigen Fachbereichs geändert. Die Bezeichnung „Fachbereich Bürger und Straßenverkehr“ wird durch „Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr“ ersetzt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Vorschläge zur Änderung der Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern aus dem politischen Raum und der anstehenden Bundestagswahl im Jahr 2021 wird eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus als notwendig erachtet.