Beschlussentwurf:
1. Der vom Büro POLA Landschaftsarchitekten am 05.02.2021 vorgelegte Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts unter der Voraussetzung, dass dieser Entwurf im Sinne des Artenschutzes umsetzbar ist und der Zuwendungsgeber diesen Entwurf für zuwendungsfähig hält.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber
Gespräche über die Umsetzung des Projekts zu führen. In der Ratssitzung vom
22.03.2021 ist über die Ergebnisse der Verhandlungen zu berichten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt. Die abschließende baufachliche Prüfung kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.
Entsprechend der Vorgaben des o.g.
Bundesprogramms wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Erlangung eines
den Zielen und Anforderungen der Stadt Leverkusen und des Fördergebers
entsprechenden Entwurfs durchgeführt. An diesem Wettbewerb nahmen sechs
Landschaftsplanungsbüros teil. Das Preisgericht hat in seiner Sitzung vom
28.02.2020 den Entwurf des Büros POLA Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin
mit dem ersten Preis bedacht und zur Umsetzung empfohlen. Der Hauptausschuss
hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 und der Rat der Stadt Leverkusen in seiner
Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage 2020/3389/1) das Ergebnis des Wettbewerbs
beschlossen und genehmigt, das Büro POLA mit der Planung zu beauftragen.
Das Büro POLA hat in der Folgezeit mehrere
Entwürfe vorgelegt, die entweder die in der Auslobung des Wettbewerbs gesetzte
Kostenobergrenze für die Baukosten von 700.000 € (netto) nicht einhielten
und/oder das Wettbewerbsergebnis nicht wiedergaben. Die Umsetzung des zuletzt
vorgelegten Entwurfs hätte zu einer wesentlichen Erhöhung des städtischen
Eigenanteils in Bezug auf die Kosten des Vorhabens geführt.
In seiner Sitzung vom 20.01.2021 wurde mit
Mehrheit ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD Nr.
2021/0347 zur Vorlage Nr. 2021/0342 beschlossen.
Aktueller Stand des Verfahrens
Im Folgenden wird die Umsetzung der
Beschlusspunkte der o. g. Vorlage dargestellt:
1. Beschluss: „Das Projekt soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
freiraumplanerischen Wettbewerbs und unter Einhaltung der dort genannten
Kostenobergrenzen fortgeführt werden.“ In der Begründung der Vorlage wird die
Kostenobergrenze ausdrücklich auf 700.000 € (netto) für die reinen Baukosten
„Freianlagen und Brücke“ festgesetzt. Die ursprüngliche Formulierung einer
„weitgehenden Einhaltung“ wird gestrichen.
Umsetzung: Diese Grundsatzentscheidung zur Fortführung
des Projekts wurde dem Zuwendungsgeber BBSR mündlich mitgeteilt und dort ausdrücklich
begrüßt.
2. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Sieger
des o.g. Wettbewerbs, das Büro POLA Landschaftsarchitekten, aufzufordern,
innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen in Inhalt und Kosten dem prämierten
Wettbewerbsergebnis entsprechenden Entwurf vorzulegen.“
Umsetzung: Das Büro POLA wurde am 25.01.2021 durch
Herrn Oberbürgermeister Richrath aufgefordert, bis zum 08.02.2021 einen Entwurf
vorzulegen, welcher den o.g. Vorgaben entspricht. Durch das Büro POLA wurde am
05.02.2021 ein Entwurf nebst Kostenberechnung übersandt (siehe Anlage). Der
Entwurf entspricht in seinen Grundzügen dem Wettbewerbsergebnis. Die Kosten
überschreiten mit 749.032 €, davon 86.776 € für die Brücke und 662.256 € für
die Freianlagen die Kostenobergrenze jedoch um 49.032 € (= 7 %). Eine Bewertung
des Entwurfs und der Kostenermittlung erfolgt auf Seite 5.
3. Beschluss: „Sollte das Büro POLA nach den unter 1 und 2
zugrunde gelegten Kriterien und auch nach Überzeugung des Beratungsbüros ZPB
(gemeint ist das mit der Bauherrenvertretung beauftragte Büro KSP) dazu nicht
in der Lage sein, wird die Verwaltung beauftragt, das Vertragsverhältnis mit
POLA in geeigneter Weise zu beenden.“
Umsetzung: Der vorgelegte Entwurf entspricht nach
Einschätzung der Bauherrenvertretung in seinen Grundzügen dem
Wettbewerbsergebnis. Die Kostenüberschreitung von ca. 7% gegenüber der in der
Wettbewerbsauslobung genannten Obergrenze ist vertretbar und entspricht in etwa
der Steigerung der Baukosten seit Auslobung des Wettbewerbs. Die rechtlichen
Voraussetzungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit POLA sind deshalb
nicht gegeben.
4. Beschluss: „Die Verwaltung wird bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses mit POLA beauftragt, zu prüfen, ob das
Wettbewerbsergebnis mit einem anderen Planungsbüro im vorgegebenen Kostenrahmen
umgesetzt werden kann oder ob die im Wettbewerb nächstplatzierten Entwürfe
innerhalb des vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden können. In diesem Zug wird
die beauftragte Kanzlei Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte beauftragt, eine
mögliche Wettbewerbsverzerrung zu prüfen.
Umsetzung: Da die Voraussetzungen für eine Beendigung
des Vertragsverhältnisses nicht vorliegen, ist die die Prüfung einer anderen
Verfahrensweise nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wurden die o.g. Vorgehensweisen
durch die Bauherrenvertretung und die Kanzlei Wirtz & Kraneis geprüft.
Die erste
Variante einer Umsetzung des Wettbewerbsbeitrages von POLA durch ein anderes
Planungsbüro wäre streitanfällig, da Abänderungen des Entwurfs zu
urheberrechtlichen Auseinandersetzungen mit POLA führen können, sofern nicht
vorab mit POLA eine einvernehmliche Regelung hierüber – ggf. mit finanzieller
Ausgleichsklausel – getroffen werden kann. Die Beauftragung eines anderen
Planungsbüros kann vergaberechtliche Pflichten auslösen, was zu einer weiteren
Zeitverzögerung führen kann.
Die zweite
Variante, die Umsetzung der nächstplatzierten Entwürfe innerhalb des
vorgegebenen Rahmens, wurde ebenfalls geprüft. Die beiden Drittplatzierten, die
Büros Club L 94 (CL 94) und Lill & Sparla (L&S) wiesen Kosten von
773.295 € (CL 94) bzw. 699.700 € (L&S) aus. Die Kosten der Brücke sind
jedoch nicht ausdrücklich ausgewiesen. In den Kosten des Büros CL94 sind
darüber hinaus Kosten von ca. 200.000 € für eine Beleuchtung des Parks
enthalten, welche nicht gefordert war. Eine Verifizierung der Kosten ist nur
nach Aufklärungsgesprächen mit den beiden Büros möglich. Beide Entwürfe
unterscheiden sich in ihrer Ausprägung deutlich vom Siegerentwurf; sie können
jedoch an die Vorgaben des Artenschutzes angepasst werden.
Zudem ist eine
Beauftragung eines der beiden drittplatzierten Büros wahrscheinlich ohne
erneute Ausschreibung der Planungsleistungen möglich, wenn durchgreifende und
vom Fördergeber anerkannte Gründe dafürsprechen, den Siegerentwurf nicht
umzusetzen. Eine Verzerrung des Wettbewerbsergebnisses durch POLA wäre nur
gegeben, wenn POLA die auf 706.000 € bezifferte Kostenschätzung im Rahmen des
Wettbewerbs grob fahrlässig oder in Kenntnis der Tatsache abgegeben hätte, dass
der Wettbewerbsentwurf nicht innerhalb des gesetzten Rahmen umgesetzt werden
kann.
5. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob
weitere Fördermittel eingeworben werden können.
Umsetzung: Eine Prüfung der Fördermöglichkeiten
erfolgte bereits im Auftrag des Museumsvereins im Rahmen des Standortkonzeptes
für das Museum. An den Ergebnissen der seinerzeitigen Prüfung hat sich
grundsätzlich nichts geändert. Eine Abfrage der Fördermöglichkeit bei den
jeweiligen Zuwendungsgebern war aus gegebenem Anlass kurzfristig nicht möglich.
Es sei darauf verwiesen, dass eine „Doppelförderung“ aus mehreren
Förderprogrammen i.d.R. ausgeschlossen ist, bzw. Drittmittel mit der Förderung
verrechnet werden. Eine Förderung aus einem anderen Programm wäre deshalb
wahrscheinlich nur möglich, wenn der Zuwendungsbescheid des Bundes
zurückgegeben und andere Fördermittel beantragt würden. Dies würde zu einer
erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen. Gespräche mit dem BBSR und der
OFD haben ergeben, dass eine Co-Finanzierung aus anderen Fördertöpfen nicht
möglich ist, sondern nur eine Förderung zusätzlicher, im bisherigen
Förderumfang nicht enthaltener Maßnahmen. Weitere Fördermöglichkeiten werden
zurzeit geprüft.
6. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat
schnellstmöglich, spätestens bis zur Ratssitzung am 22.03.2021, einen Vorschlag
zum weiteren Vorgehen vorzulegen und in der Ratssitzung am 22.02.2021 einen
Zwischenbericht zu geben. Auch in der Zwischenzeit sind die kulturpolitischen
und finanzpolitischen Sprecher regelmäßig über Zwischenschritte (u.a.
Ergebnisse zur Fördersituation etc.) zu informieren.
7.
Umsetzung: Die
vorliegende Vorlage stellt
einen Zwischenbericht dar. Ein endgültiger Vorschlag zum weiteren Vorgehen wird
in der Ratssitzung am 22.03.2021 vorgelegt. Zwischenzeitlich werden die
kulturpolitischen Sprecher in geeigneter Weise in das weitere Verfahren
eingebunden.
8. Beschluss: Die Begründung der Vorlage Nr. 2021/0342
wird wie folgt geändert: Es wird im Wesentlichen das Wort „weitgehender“
bezüglich der Einhaltung des festgesetzten Budgets von 700.000 € (netto) für
die reinen Baukosten gestrichen.
Kostenentwicklung (Bruttokosten
berücksichtigen grundsätzlich 19 % MwSt.,):
Im Zuwendungsantrag wurden Bruttokosten von
ca.1.245.000 € genannt, von denen ca. 890.000 € (brutto) auf die
Freianlagen und die Brücke (KG 300 und 500 gem. DIN 276) und ca. 192.000 €
(brutto) auf die Nebenkosten (KG 700) entfielen. Im Ratsbeschluss vom
01.07.2019 (Vorlage 2019/2976) wurde bereits eine Anpassung der Gesamtkosten
auf ca. 1.382.000 € (brutto) vorgenommen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom
20.12.2019 wurde seitens des BBSR eine Zuwendung von 1.080.000 € (brutto)
gewährt, so dass ein städtischer Eigenanteil von ca. 302.000 € (brutto)
verblieb.
Laut Kostenermittlung vom 05.02.2021
betragen die Nettokosten nunmehr 749.032,32 €, von denen 86.776 € auf die
Brücke und 202.833 € auf den Steg entfallen. Die Kostensteigerung gegenüber dem
Budget wird von POLA auch mit der zwischenzeitlichen Baukostensteigerung
begründet. Da der Zuwendungsanteil des Bundes auf 1.080.000 € limitiert ist,
verbliebe ein Eigenanteil der Stadt Leverkusen von 360.358,08 € (brutto). Gegenüber der o.g.
Vorlage würde dieses eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils in Höhe von
58.348,08 € (brutto) bedeuten. Hinzu kämen weitere Kosten für Risikozuschläge
und ggf. für Nebenkosten.
Bewertung des aktuellen Entwurfs von POLA:
Der am 05.02.2021 (Stand 08.02.2021)
eingesandte Entwurf von POLA wird wie folgt bewertet:
Inhaltliche Bewertung:
Der Entwurf entspricht im Grundsatz dem prämierten
Wettbewerbsbeitrag, stellt jedoch gegenüber dem in der Ratssitzung vom
20.01.2021 präsentierten Entwurf (sogenannte „Variante 4“) eine wesentliche
Vereinfachung dar. Gegenüber der „Entwurfsvariante 4“ wurden u.a. folgende
wesentliche Änderungen vorgenommen:
·
Größe
und Ausstattung der Lichtungen (Bosketts) wurden verringert und im Standard
gesenkt. Die kostenträchtigen Einfassungen der Bosketts durch eingefärbten
Beton entfallen, ebenso die kostenintensiven Bodenbeläge.
·
Die
Einfassung der erhaltenswerten Baumgruppe wurde durch ein sogenanntes „Aha“ in
der Tiefe des Grabens verringert.
·
Die
Breite der Wege wurde auf maximal zwei Meter verringert. Dieses erscheint nicht
ausreichend. Die vorhandenen Wege werden lediglich instandgesetzt; nur ein
geringer Teil der Wege wird neu erstellt. Nur bei den neuen Wegeabschnitten
werden diese mit kostenintensiven Stahlbändern eingefasst. Der Weg im Bereich
der Graureiherkolonie entfällt ersatzlos.
·
Der
Umfang der Auslichtungen und Rodungen wurde verringert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden
gegenüber der „Planungsvariante 4“ deutlich reduziert und weitgehend auf den
Wettbewerbsentwurf zurückgeführt. Der Eingriff in den Bestand wird vor allem
aus Sicht des Artenschutzes reduziert. Der „Lehrpfad“ besteht nur noch aus
einem mit Rindenmulch befestigten Weg.
Bewertung der Kosten:
Die in der Kostenberechnung aufgeführten
Preise entsprechen weitgehend dem derzeitigen Preisniveau. Einige Positionen
sind im Detail zu prüfen. Höhere Kosten bei einigen Positionen können deshalb
nicht ausgeschlossen werden. Allerdings enthält der Entwurf auch einige
Positionen, bei denen die Kosten reduziert werden, z.B. ist im Bereich des
Stegs immer noch eine Aussichtsplattform enthalten, auf die zum Schutz der
Graureiherkolonie verzichtet werden sollte. Auch sind weiterhin Bänke nach dem
Vorbild des New Yorker Central Parks zum Stückpreis von 2.500 € vorgesehen.
Weitere Vorgehensweise:
Der vorliegende Entwurf überschreitet das gesetzte Budget von 700.000 € (netto) für die reinen Baukosten um ca. 49.000 € (7%). Der städtische Eigenanteil müsste dementsprechend angepasst werden. Weitere Kostensteigerungen sind nicht ausgeschlossen. Die mehrfache Überarbeitung der Entwürfe durch das Büro POLA hat zu einer Verzögerung des Verfahrens von mehreren Monaten geführt. Seitens des Zuwendungsgebers BBSR konnte bislang auf Nachfrage keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob der Förderzeitraum über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden kann. Eine Verzögerung in der Bauausführung ist schon allein deshalb zu erwarten, weil einige Arbeiten nicht außerhalb der Brutperiode im Winter 2021/2022, sondern erst im Winter 2022/2023 durchgeführt werden können.
Der vorgelegte Entwurf vom 05.02.2021 erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch umsetzbar. Die Umsetzung eines Entwurfs der beiden drittplatzierten Büros würde zu weiteren Verzögerungen führen. Daraus resultieren dann erneut anfallende Planungskosten, die ebenfalls Mehrkosten im Sinne einer Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Folge hätten. In der Ratssitzung vom 22.03.2021 wird über das Ergebnis der Verhandlungen mit POLA berichtet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschaftsplan KSL
Ja – investiv
Wirtschaftsplan KSL
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Bei einer Umsetzung der Maßnahme ergeben sich zusätzliche finanzielle
Belastungen des Wirtschaftsplans der KSL und der Kernverwaltung, sofern diese
über den städtischen Zuschuss kompensiert werden. Sowohl im Wirtschaftsplan der
KSL als auch im städtischen Haushalt sind bislang keine zusätzlichen Mittel
vorgesehen.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Bau- und Planungskosten fallen in den Jahren 2021-2023 an.
Die Kosten für die Unterhaltung können erst nach Vorlage des Pflege- und
Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) genannt werden.
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20 Herr Krings
20 12
Für das
Haushaltsjahr 2021 unterliegt die Haushaltsplanung wegen des HSP 2012 – 2021
noch der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Eine eventuelle Erhöhung des
städtischen Zuschusses in 2021 ist daher zunächst mit dem RP abzustimmen. Ab dem
Haushaltsjahr 2022 unterliegt die Stadt Leverkusen zwar nicht mehr diesem
Vorbehalt, jedoch sollte der Haushaltsausgleich durch erhöhte städtische
Zuschüsse nicht gefährdet werden.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es wird empfohlen, diese Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zu beraten und zu beschließen. Die internen Abstimmungsbedarfe haben es leider nicht ermöglicht, die Vorlage zum regulären Abgabetermin einzureichen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.