Betreff
Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) - Zuschusserhöhung
Vorlage
2021/0447
Aktenzeichen
020-li/schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Erhöhung des Zuschusses an die LPG in Höhe von 151.000,00 € und der Auszahlung in Höhe von insgesamt 1.040.000,00 € im Jahr 2021 gemäß den Ausführungen in der Begründung zu.

 

2.    Die Finanzierung erfolgt über den bisherigen originären Ansatz im Haushalt 2021 in Höhe von 360.000,00 € sowie die zum städtischen Jahresabschluss 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 529.000,00 €. Der fehlende Betrag in Höhe von 151.000,00 € wird über die Veränderungsliste zur Beschlussfassung über den Haushalt 2021 am 22.03.2021 eingebracht.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) muss im Jahr 2021 aufgrund einer durchgeführten Betriebsprüfung Steuernachzahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) in beträchtlicher Höhe leisten. Bedingt durch die Verluste aus den Leerstandsimmobilien im Bereich der City C sowie die aktuelle Insolvenzanmeldung eines Ankermieters und den damit einhergehenden Mietausfällen ist die LPG auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt Leverkusen als 100%ige Gesellschafterin der LPG angewiesen.

 

Der LPG soll möglichst kurzfristig ein allgemeiner Zuschuss in Höhe von 500.000,00 € zur Abdeckung von Aufwendungen, die durch das reine Haben und Halten der Leerstandsimmobilien City C verursacht worden sind bzw. werden, gewährt werden. Dieser Zuschuss wäre dann – bestätigt durch gutachterliche Stellungnahme durch das Rechtsanwaltsbüro Redeker/Sellner/Dahs – beihilfenfrei bzw. beihilfenkonform. Die Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme der im Jahresabschluss 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 529.000,00 €.

 

Neben dieser Einmalzahlung soll die LPG ab 01.04.2021 einen laufenden Zuschuss zur Abdeckung der Verluste aus den Leerstandsimmobilien erhalten. Dieser Zuschuss ist bisher auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.12.2020 (Vorlage Nr. 2020/0191 – Gründung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft SWM) in Höhe von 360.000,00 € (entspricht monatlich 40.000,00 € ab dem 01.04.2021) im Haushalt der Stadt etatisiert. Dieser laufende Zuschuss soll mit dieser Vorlage um weitere 180.000,00 € (entspricht 20.000,00 € monatlich ab dem 01.04.2021) erhöht werden.

 

Insgesamt erhöht sich der geplante Zuschuss für das Jahr 2021 damit von 889.000,00 € (529.000,00 € + 360.000,00 €) auf 1.040.000,00 € (500.000,00 € + 360.000,00 € + 180.000,00 €).

 

Die LPG hat die rechtskonforme Verwendung der Zuschüsse durch Vorlage einer (Sparten-)Trennungsrechnung sowie durch die Bestätigung des mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der LPG beauftragten Wirtschaftsprüfers nachzuweisen.

 

Sobald die Immobilien in der City C einschließlich des dazugehörigen Parkhauses rechtlich vom Parkhausgeschäft und den übrigen Tiefgaragen getrennt sind, endet gemäß dem vorgenannten Ratsbeschluss vom 14.12.2020 die laufende finanzielle Unterstützung von monatlich 60.000,00 €.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 151601 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 151.000,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die bereits von der LPG getragenen Aufwendungen möglichst kurzfristig zu kompensieren, ist ein Ratsbeschluss noch in diesem Turnus zwingend erforderlich.