- Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Beschlussentwurf:
Der Rat hebt seinen Beschluss vom 02.11.2020
zur Besetzung des Beirates des Polizeipräsidiums Köln auf (Vorlage Nr.
2020/0021/1) und wählt in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln
als Mitglied Rh. Eckloff, Andreas (CDU) und
als Vertreter Rh. Rifi, Mohammed (SPD).
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das Polizeipräsidium Leverkusen wurde am
01.01.2007 in das Polizeipräsidium Köln eingegliedert.
Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die
Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Landes Nordrhein-Westfalen (POG
NRW) wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken die Vertretungen der
beteiligten kreisfreien Städte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter
zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt
zur Gesamteinwohnerzahl beider kreisfreier Städte. Danach stehen der Stadt
Leverkusen nach aktueller Information des Polizeipräsidiums Köln nicht 2 Sitze,
sondern nur 1 Sitz zu.
Daher war die vom Rat am 02.11.2020 im Wege
des einheitlichen Wahlvorschlages vorgenommene Besetzung mit 2 Mitgliedern
fehlerhaft und muss insofern neu erfolgen.
Nach § 17 Abs. 1 POG NRW wählt der Rat für
die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte die Mitglieder und
Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Polizeibeirates im Wege der Listenwahl
nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer, sofern die Besetzung nicht durch
einen einstimmigen Beschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages
erfolgt.
In den Beirat können auch sachkundige
Bürgerinnen/Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner als Mittglieder
und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt werden. In diesem Fall darf
deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Rates nicht erreichen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
der Polizei können nicht in den Polizeibeirat gewählt
Nach der Berechnung nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer entfällt in Leverkusen der Sitz des Mitgliedes auf die CDU und der Sitz des Vertreters auf die SPD. In Abstimmung mit beiden Fraktionen werden Rh. Eckloff (CDU) als Mitglied und Rh. Rifi (SPD) als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die fehlerhafte Besetzung entsprechend zu korrigieren und muss daher in diesem Sitzungsturnus beschlossen werden.