Betreff
Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die sonstigen Ausschüsse und Gremien
- Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Vorlage
2021/0448
Aktenzeichen
011-22-00-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat hebt seinen Beschluss vom 02.11.2020 zur Besetzung des Beirates des Polizeipräsidiums Köln auf (Vorlage Nr. 2020/0021/1) und wählt in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln

 

als Mitglied Rh. Eckloff, Andreas (CDU) und als Vertreter Rh. Rifi, Mohammed (SPD).

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Polizeipräsidium Leverkusen wurde am 01.01.2007 in das Polizeipräsidium Köln eingegliedert.

Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Landes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken die Vertretungen der beteiligten kreisfreien Städte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt zur Gesamteinwohnerzahl beider kreisfreier Städte. Danach stehen der Stadt Leverkusen nach aktueller Information des Polizeipräsidiums Köln nicht 2 Sitze, sondern nur 1 Sitz zu.

 

Daher war die vom Rat am 02.11.2020 im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages vorgenommene Besetzung mit 2 Mitgliedern fehlerhaft und muss insofern neu erfolgen.

 

Nach § 17 Abs. 1 POG NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Polizeibeirates im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer, sofern die Besetzung nicht durch einen einstimmigen Beschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages erfolgt.

 

In den Beirat können auch sachkundige Bürgerinnen/Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner als Mittglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt werden. In diesem Fall darf deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Rates nicht erreichen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Polizei können nicht in den Polizeibeirat gewählt

 

Nach der Berechnung nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer entfällt in Leverkusen der Sitz des Mitgliedes auf die CDU und der Sitz des Vertreters auf die SPD. In Abstimmung mit beiden Fraktionen werden Rh. Eckloff (CDU) als Mitglied und Rh. Rifi (SPD) als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die fehlerhafte Besetzung entsprechend zu korrigieren und muss daher in diesem Sitzungsturnus beschlossen werden.